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Reisetipp Pilotenstreik: Fluggesellschaft muss Entschädigung zahlen

Wolfgang

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Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland stellt über sein Selbsthilfe-Tool einen Musterbrief zur Verfügung und ermutigt Passagiere, die von Flugbehinderungen aufgrund von Streiks betroffen sind, neben der Ticketpreiserstattung auch eine finanzielle Entschädigung schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.

Personalstreiks bei Fluggesellschaften haben in letzter Zeit zu großem Unmut bei Urlaubern geführt. Vieles dreht sich dabei um die Frage, ob Passagiere bei Flugverspätungen und -annullierungen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Zwei Kläger aus Luxemburg mussten deshalb zu Gericht ziehen. Das Gericht hat die Frage nach Entschädigung im Fall eines Pilotenstreiks im Herbst bei einer deutschen Fluggesellschaft in einem jüngsten Urteil vom 18. Juli 2018 beantwortet. Im konkreten Fall war der Flug der beiden luxemburgischen Kläger aufgrund eines angemeldeten Streiks annulliert worden.

Nachdem die Kläger zuerst selbst ihre Ansprüche vergeblich bei der Fluglinie geltend machten, wandten sie sich an das EVZ Luxemburg. Obwohl das European Consumer Centres Network (ECC-Net) in derartigen Fällen meist außergerichtliche Lösungen erzielt, hat die Fluggesellschaft in diesem Fall nicht eingelenkt, woraufhin die beiden betroffenen Passagiere vor Gericht zogen. Ihre Ansprüche konnten sie durch das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen („Small Claims-Verfahren“) durchsetzen.

Urteil mit Signalwirkung

Das Gericht hat entschieden, dass der angekündigte Streik keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der europäischen Fluggastrechteverordnung darstellte. Damit wird die Airline verpflichtet, Ausgleichszahlungen an beide Kläger zu zahlen, die von der Flugannullierung beziehungsweise -verspätung betroffen waren. Gestützt hat sich der Richter auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs von April 2018. Beim TUIfly-Urteil hatte das Gericht die außergewöhnlichen Umstände schon bei einem „wilden“ Streik verneint.

„Wir begrüßen die Entscheidung und fänden es richtig, dass auch deutsche Gerichte zukünftig diese Auslegung teilen“, sagt Bernd Krieger, Leiter beim EVZ Deutschland.

Das EVZ Deutschland ist direkter Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen. Es informiert und berät kostenfrei zu Verbraucherrechten in Europa. Wir arbeiten dabei mit unseren Kollegen aus dem European Consumer Centres Network (ECC-Net) zusammen, das in allen 28 Mitgliedstaaten der EU, in Island und in Norwegen vertreten ist.
 
Erfahrungsgemäß schmettern die Airlines mit dem Hinweis auf einen Pilotenstreik solche Forderungen ab und man hat nur die Möglichkeit einer Klage. Die Flugrecht-Portal lehnen auch gerne- wenn ein Streik die Rolle spielt- die Übernahme ab.

In einem konkreten Fall von März 2018 habe ich einen Ryanair-Flug, der 2 Tage vor Abflug annulliert wurde und ich wurde umgebucht auf einen 3 Tage späteren Flug. Der als Grund angegebene Streik betraf Frankreich. Ryanair (und weitere Fluglinien) flog am betreffenden Tag Verbindungen zw. D und PT; nur eben nicht ab FRA.

Jetzt habe ich mir den o.g. Musterbrief erstellt und diesen an Ryanair gesandt.....ich werde berichten.
 
Hallo laluna,
wir waren vom Streik am 10.August betroffen. Ich war völlig überrascht, Ryanair hat ohne "Murren" den kompletten Kaufpreis des Tickets erstattet.
Beste Grüße
Ribamare/ Angelika
 
Hallo laluna,
wir waren vom Streik am 10.August betroffen. Ich war völlig überrascht, Ryanair hat ohne "Murren" den kompletten Kaufpreis des Tickets erstattet.

Hallo Angelika,

damit hast Du sie auch billig davonkommen lassen .... eigentlich (nur dafür ist es nach der Rückerstattung zu spät) hätten sie zahlen müssen:

1) den nächstmöglichen Flug zu vergleichbaren Bedingungen (und zwar egal was der kostet)
2 )und wahrscheinlich noch die Entschädigung in Höhe von €400,00 (wobei das nicht 100ig sicher ist - auf der anderen Seite gibt es da ein Urteil des EuGH der genau sagt)

1) wäre ganz sicher gewesen, 2) wahrscheinlich :)


Gruß
Hans
 
Jetzt habe ich mir den o.g. Musterbrief erstellt und diesen an Ryanair gesandt.....ich werde berichten.

Nachdem Ryanair die Forderung abgelehnt hat, habe ich mich mittels Online-Formblatt an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gewandt. Dieses hat den Vorgang geprüft und mir Folgendes geschickt:

...
Ich empfehle Ihnen, direkt bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) einen Schlichtungsantrag zu stellen. Diesen finden Sie hier: https://soep-online.de/
Dies wird in Ihrem Fall, meines Erachtens nach, der erfolgversprechendste Weg sein.
Dieses Verfahren ist für Sie als Verbraucher kostenfrei.


Beachten Sie allerdings, dass ein Verfahren bei der SÖP bis zu sechs Monate dauern kann.

Ich hoffe ich konnte Ihr Anliegen klären und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
...

Also habe ich jetzt mein Anliegen der Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar vorgetragen.

Fortsetzung folgt...
 
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