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[Perspektive Portugal] Wahlberechtigte im Ausland

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Während in Portugal im Herbst die Wahlen zu den Rathäusern die kommunalen Geschicke neu ordnen, finden in Deutschland am 22. September Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Dazu erläutern die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland die Rechte der Wähler mit deutschem Pass, die im Ausland leben und in Deutschland keine Meldeadresse besitzen.
Auch sie können an der Wahl teilnehmen, sofern sie einige Bedingungen erfüllen. Unter anderem müssen sie zur Erteilung der Wahlberechtigung nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ohne Unterbrechung im Bundesgebiet gelebt haben und seit diesem Aufenthalt dürfen nicht mehr als 25 Jahre vergangen sein.
Doch es gibt Ausnahmen. Über diese und über das Prozedere zur Wahlteilnahme aus dem Ausland informiert die Deutsche Botschaft Lissabon mit Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar.


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