Im kommenden Jahr ändern sich einige Richtlinien für die Gültigkeit von Führerscheinen. Die Neuerungen (Decreto-Lei n.º 138/2012) treten ab dem 2.Januar 2013 in Kraft und dienen der Vereinheitlichung EU-weit gültiger Zulassungsregelungen.
So muss ein Halter von Pkw oder Motorrädern unter anderem ab dem 30. Lebensjahr alle zehn Jahre einen neuen Führerschein beantragen, ab dem siebzigsten Lebensjahr dann alle zwei Jahre. Bereits ausgestellte Führerscheine behalten für Fahrer unter fünfzig Jahren ihre Gültigkeit bis zum Erreichen der bei Ausstellung der Fahrerlaubnis vorgesehenen Frist.
Im Alter von dreißig und vierzig Jahren wird der Führerschein für die genannten Fahrzeugklassen automatisch erneuert. Im darüber liegenden Alter bleibt die bereits bestehende Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests bestehen.
Die Anforderungen an die medizinische Unbedenklichkeit werden verschärft, insbesondere in Hinblick auf Sehfähigkeit und Bestehen einiger Krankheiten wie Epilepsie oder Diabetes.
Ferner werden Motorradführerscheine neu definiert und das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis für einige Maschinen heraufgesetzt oder mit anderen Bedingungen verknüpft.
Bereits ab November 2012 werden auch die Grundlagen für die Fahrprüfung beim Führerscheinerwerb verschärft (eine kurze Übersicht über alle Neuerungen steht auf der Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar).Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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So muss ein Halter von Pkw oder Motorrädern unter anderem ab dem 30. Lebensjahr alle zehn Jahre einen neuen Führerschein beantragen, ab dem siebzigsten Lebensjahr dann alle zwei Jahre. Bereits ausgestellte Führerscheine behalten für Fahrer unter fünfzig Jahren ihre Gültigkeit bis zum Erreichen der bei Ausstellung der Fahrerlaubnis vorgesehenen Frist.
Im Alter von dreißig und vierzig Jahren wird der Führerschein für die genannten Fahrzeugklassen automatisch erneuert. Im darüber liegenden Alter bleibt die bereits bestehende Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests bestehen.
Die Anforderungen an die medizinische Unbedenklichkeit werden verschärft, insbesondere in Hinblick auf Sehfähigkeit und Bestehen einiger Krankheiten wie Epilepsie oder Diabetes.
Ferner werden Motorradführerscheine neu definiert und das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis für einige Maschinen heraufgesetzt oder mit anderen Bedingungen verknüpft.
Bereits ab November 2012 werden auch die Grundlagen für die Fahrprüfung beim Führerscheinerwerb verschärft (eine kurze Übersicht über alle Neuerungen steht auf der Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar).Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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