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[Perspektive Portugal] Maut und Mietwagen

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Die Proteste gegen die Autobahngebühren mobilisieren immer weniger aktive Teilnehmer, auch wenn die Mehrheit der Autofahrer sich nicht mit der Maut abfinden möchte. Mit einem neuen Verwaltungsvorgang wird die Straßengebühr nun weiter gefestigt: Rechtzeitig zur beginnenden Urlaubssaison hat das Verkehrsministerium einen Erlass veröffentlicht, der die Abrechnung gefahrener Autobahnkilometer in Mietwagen regeln soll.
Darin wird unter anderem festgelegt, dass Mietwagenfirmen ihren Kunden bis zu €1,50 plus Mehrwertsteuer (IVA) pro Tag (= max. €1,845) als Gebühr für die Bereitstellung eines automatischen Mauterfassungschips und für den Abrechnungsservice der Maut berechnen dürfen, falls der Kunde über Autobahnen fährt. Ungeachtet der Vertragsdauer dürfen allerdings nicht mehr als €15 plus IVA verlangt werden.
Ferner müssen die Autovermieter ihre Kunden im Mietvertrag detailliert über alle Kosten und Gebühren informieren. Diese ab sofort gültige Verwaltungsgebühr kann durch das Ministerium „jeweils zum 1.Januar eines jeden Jahres aktualisiert werden“, heißt es im Erlass.


Die behördliche Verfügung geht auf einen Antrag des Verbandes der Mietwagenfirmen (ARAC) vom vergangenen Oktober zurück. ARAC bekräftigt, eine Regelung der Servicegebühren für ihre Fahrzeuge sei „strikt notwendig, um die Kosten für die Lesegeräte und die Verwaltungs-Ausgaben der Autovermieter bei der Abrechnung der Maut ihrer Kunden zu decken“, so ARAC-Chef Joaquim Robalo de Almeida. Der komplette Erlass (Portaria n.º 190/2013) steht hier.

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