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[Perspektive Portugal] Justiz prüft Maut der SCUT-Autobahnen

Die Autobahngebühr auf den einst mautfrei deklarierten SCUT-Schnellwegen seit Ende 2011 beschäftigt die Justiz. Die Staatsanwaltschaft prüft die Verträge des Staates mit privaten Konzessionären in öffentlich-privaten Partnerschaften.
Nun erhielt die Generalstaatsanwalt einen Bericht des Rechnungshofes Tribunal de Contas, der sich bereits mit den Verträgen beschäftigt hat: Der Verdacht doppelter oder parallel laufender Vertragsschlüsse schien gegeben.

Die Staatsanwälte prüfen jetzt, ob die Verträge strafrechtlich zu bewerten sind, denn der Rechnungshof deckte auf, dass bei der Vergabe der Betreiberkonzessionen für die Autobahnen Baixo Alentejo, Litoral Oeste, Algarve Litoral, Baixo Alentejo, Douro Interior und Auto Estrada Transmontana die gesetzlich vorgeschriebene Vorabprüfung einiger Verträge durch den Rechnungshof unterlaufen wurde, da die Betreiber Subunternehmer eingesetzt haben.
So konnten sich die Konzessionäre über „deutlich vorteilhaftere Verträge“ freuen, hingegen muss der Staat 705 Millionen Euro Mehrkosten tragen. Die „Unterlassung der Vorlage beim Rechnungshof“ gehe zu Lasten der früheren Regierung, die die Verhandlungen zur Mauteinführung lange vor ihrer Ablösung im März vergangenen Jahres geführt und der jetzigen Administration als Verpflichtung überlassen hätten, so der Rechnungshof.

Als erste reagierte die Interessengemeinschaft der Nutzer der Algarve-Autobahn Via do Infante (A22) auf den Bericht des Rechnungshofs. Er scheint den zuletzt immer schwächeren Protest der resignierenden Autobahnanrainer ebenso zu erwecken wie die Hoffnung, die Maut könne doch noch einmal rückgängig gemacht werden.
Der Rechnungshof „bestätigt den Raub am Bürger“, so João Vasconcelos, Sprecher der Interessengemeinschaft der A22. Die Maut sei „ein echtes ökonomisches Desaster: Ruinös für den Staat – vorteilhaft einzig und allein für die Konzessionäre“.

Da die hohen Benzinpreise und die allgemeine Teuerung inzwischen auch auf anderen Autobahnen für wenig Verkehr sorgen, kommen auf den Staat umfangreiche Ausgleichszahlungen an die Konzessionäre zu, denn die vertraglich vereinbarten Einnahmen aus einem Mindestverkehrsaufkommen werden landesweit längst nicht mehr erreicht.Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

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