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[Perspektive Portugal] Grenzen überwinden

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3% der EU-Bürger leben nicht im eigenen Land
Die EU-Kommission will den Alltag der Menschen entbürokratisieren, die sich für einen Wohnsitz im EU-Ausland entschieden haben. Das betrifft 13,6 der insgesamt rund 500 Millionen EU-Bürger.
Die [DLMURL="http://ec.europa.eu/news/justice/130508_de.htm"]Pläne zur Vereinfachung[/DLMURL] von Dokumenten, Verwaltungspflichten und Rechten transnational lebender Bürger basieren auf einer Analyse der EU-Kommission dazu, inwieweit EU-Bürger ihre unionsweiten Rechte kennen und in Anspruch nehmen.

Die Neuerungen betreffen vor allem die Arbeitswelt: Arbeitslose, die im EU-Ausland einen Job suchen, sollen einen Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld aus dem Heimatstaat für die Dauer von sechs Monaten erhalten. Für junge Menschen, die bei Berufspraktika auch über die eigene Ländergrenze hinausschauen, soll durch eine EU-weit geltende Qualitätsrichtlinie für Praktika die Sicherheit erhöht werden, nicht als kostenlose Arbeitskräfte missbraucht zu werden. Nur so könne die EU-weite Mobilität der Menschen gefördert werden, hieß es bei der Vorlage des „Berichts über die Unions-Bürgerschaft 2013“.


Autofahrer, die im EU-Ausland leben, könnten dann ihre Kfz-Hauptuntersuchung vor Ort machen lassen. Bis 2014 soll dazu eine Internetplattform eingerichtet werden, die die Anerkennung des fremden Prüfzertifikats im Heimatland vereinfacht.
Ferner sollen Behindertenausweise in allen Ländern der Gemeinschaft angeglichen werden, damit die Betroffenen auch im Ausland ihre durch den Ausweis belegten, manchmal lebenswichtigen Rechte wahrnehmen können.
Weitere geplante Vereinfachungen zielen auf die uneingeschränkte Ausübung des Wahlrechts im Heimatland nach einem Umzug innerhalb der EU sowie auf erhöhte Rechtssicherheit bei europaweiten Online-Einkäufen und mehr Rechtssicherheit bei grenzübergreifenden Gerichtsverfahren.


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