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[Perspektive Portugal] Gegen Scheinselbstständigkeit

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Schein-Gefechte
Bis Monatsmitte müssen freiberuflich Tätige, die Honorar-Quittungen (recibos verdes) ausstellen, der Sozialversicherung mitteilen, wieviel sie im vergangenen Jahr von welchen Kunden eingenommen haben ([DLMURL="http://www2.seg-social.pt/tpl_intro_destaque.asp?35630"]Declaração do Valor da Actividade[/DLMURL]; ausgenommen sind Anwälte, zeitlich begrenzt Arbeitende, die in einem anderen Land Steuern zahlen und gesetzlich zur Dienstleistung Verpflichtete wie etwa Hebammen). Stellt der Fiskus fest, dass mehr als achtzig Prozent des Einkommens aus Leistungen für nur einen Abnehmer entstanden, dann muss dieser Abnehmer fünf Prozent über die Gesamtsumme als Abschlags-Zahlung an die Sozialversicherung zahlen. Zudem erhalten solche Firmen Besuch von der Arbeitsinspektion (Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar), die die Arbeits-Verhältnisse des Betriebes überprüft. So will der Staat in einem langen, wenig überzeugend geführten Kampf gegen Scheinselbständigkeit einen weiteren Schritt tun, um die Umgehung sozialer Verpflichtungen von Firmen verhindern.
Die Regierungs-Koalition beschloss außerdem, gesetzliche Grundlagen für die strafrechtliche Verfolgung im Falle ungerechtfertigten Reichtums zu schaffen. Bis zu fünf Jahren Gefängnis sind vorgesehen. Unabhängig von Tätigkeit und Arbeitsstelle sollen alle Bürger gleichermaßen von der Regelung erfasst werden und nicht nur Inhaber politischer oder öffentlicher Ämter – diesen aber sollen höhere Strafen drohen. Ausgangspunkt für eine Untersuchung werde „Besitz, der illegal erworben oder nicht durch die regelmäßigen legalen Einkünfte einer Person zu rechtfertigen ist“, heißt es in der Vereinbarung, die sich auf verdächtiges Vermögen unabhängig von dessen Höhe bezieht. Dabei können unter anderem die Steuer-Erklärung und Grundbuch-Einträge über Immobilien mit dem tatsächlich vorhandenen Besitz abgeglichen werden.
Während das Konzept grundsätzlich positiv bewertet wird, erntet der Umstand Kritik, dass die Staatsanwaltschaft diese Fälle untersuchen soll und nicht die Abteilungen für Wirtschaftskriminalität der Kripo. Einige Kommentatoren fürchten, die zusätzliche Aufgabe werde nur zur weiteren Überlastung der Gerichte führen. Festgestellte Fälle sollen innerhalb von fünfzehn Tagen abgeurteilt sein.Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

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