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Im Herbst finden in Portugal Kommunalwahlen statt, bei denen es Bürgermeistern erstmals nicht gestattet ist, mehr als drei Amtszeiten in Folge dem Stadt- oder Gemeinderat vorzusitzen.
Mithin dürfen zahlreiche Kommunalpolitiker nicht mehr kandidieren. Einige von ihnen versuchen, das Limit durch eine Kandidatur in einer anderen Kommune zu umgehen, was Diskussionen über die Legitimität solcher Bewerbungen anfacht. Nun kommt noch mehr Verwirrung ins Spiel, denn das Büro von Staatspräsident Aníbal Cavaco Silva meldete einen Grammatikfehler im Kommunalwahlgesetz, der die Auslegung der Verordnung entscheidend beeinflussen könnte.
Der am 29.8.2005 im Gesetzes-Anzeiger Diário da República veröffentlichte Text über das Verbot mehr als dreimaliger Kandidaturen bezieht sich im Wortlaut auf den „presidente de câmara“ und den „presidente de junta de freguesia“ – das Wörtchen 'de' bezeichnet eine unbestimmte Größe, benennt also allgemein den „Vorsitzenden eines Stadtrates“, respektive den „Vorsitzenden eines Gemeinderates“ und erteilt der Grammatik zufolge ein generelles Wiederbewerbungsverbot nach drei Amtszeiten, egal wo.
In der Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar des Gesetzes vom 28.7. steht allerdings der bestimmte Artikel „presidente da câmara“ und „presidente da junta de freguesia“, wodurch jeweils von einem konkreten Amt und Ort die Rede gewesen, sodass eine erneute Kandidatur auch nach zwölf Amtsjahren möglich wäre, sofern sich der Bewerber dazu in eine andere Kommune begibt.
Schuld am Fehler soll die Staatsdruckerei Casa da Moeda sein. Sie habebei der Redaktion des Textes für die Veröffentlichung gepatzt. Doch ist die Druckerei nicht der Gesetzgeber. Deshalb liege kein Fehler vor, die ursprüngliche Fassung sei gültig, das Parlament müsse keine Nachbesserung vornehmen, meinen Kommentatoren. Eine neue Debatte im Abgeordnetenhaus würde unter dem Vorzeichen der anstehenden Wahlen und aktueller Personal-Interessen der Parteien vermutlich schwierig.
Das Thema wird in Internetforen und sozialen Netzwerken mit Spott begleitet; auch dort fehlt der Ruf nach grammatischer Akkuratesse nicht, wenn ein User schreibt: „Leben wir nun in einer 'República das bananas' ('Bananenrepublik') oder in einer 'República dos bananas' ('Republik von Trotteln')?“
Die Wahlen finden frühestens am 22.9. und spätestens am 13.10. statt. Laut Verfassung muss das Wahldatum spätestens achtzig Tage zuvor bekannt gegeben werden. Internet-Infoseiten mit aktuellen Beiträgen zu Gemeinden, Kandidaten und Statistiken sind: '[DLMURL="http://www.eleicoesautarquicas.pt/"]Eleições autárquicas 2013[/DLMURL]' und '[DLMURL="http://www.autarquicas2013.pt/"]Autárquicas 2013[/DLMURL]'.
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Im Herbst finden in Portugal Kommunalwahlen statt, bei denen es Bürgermeistern erstmals nicht gestattet ist, mehr als drei Amtszeiten in Folge dem Stadt- oder Gemeinderat vorzusitzen.
Mithin dürfen zahlreiche Kommunalpolitiker nicht mehr kandidieren. Einige von ihnen versuchen, das Limit durch eine Kandidatur in einer anderen Kommune zu umgehen, was Diskussionen über die Legitimität solcher Bewerbungen anfacht. Nun kommt noch mehr Verwirrung ins Spiel, denn das Büro von Staatspräsident Aníbal Cavaco Silva meldete einen Grammatikfehler im Kommunalwahlgesetz, der die Auslegung der Verordnung entscheidend beeinflussen könnte.
Der am 29.8.2005 im Gesetzes-Anzeiger Diário da República veröffentlichte Text über das Verbot mehr als dreimaliger Kandidaturen bezieht sich im Wortlaut auf den „presidente de câmara“ und den „presidente de junta de freguesia“ – das Wörtchen 'de' bezeichnet eine unbestimmte Größe, benennt also allgemein den „Vorsitzenden eines Stadtrates“, respektive den „Vorsitzenden eines Gemeinderates“ und erteilt der Grammatik zufolge ein generelles Wiederbewerbungsverbot nach drei Amtszeiten, egal wo.
In der Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar des Gesetzes vom 28.7. steht allerdings der bestimmte Artikel „presidente da câmara“ und „presidente da junta de freguesia“, wodurch jeweils von einem konkreten Amt und Ort die Rede gewesen, sodass eine erneute Kandidatur auch nach zwölf Amtsjahren möglich wäre, sofern sich der Bewerber dazu in eine andere Kommune begibt.
Schuld am Fehler soll die Staatsdruckerei Casa da Moeda sein. Sie habebei der Redaktion des Textes für die Veröffentlichung gepatzt. Doch ist die Druckerei nicht der Gesetzgeber. Deshalb liege kein Fehler vor, die ursprüngliche Fassung sei gültig, das Parlament müsse keine Nachbesserung vornehmen, meinen Kommentatoren. Eine neue Debatte im Abgeordnetenhaus würde unter dem Vorzeichen der anstehenden Wahlen und aktueller Personal-Interessen der Parteien vermutlich schwierig.
Das Thema wird in Internetforen und sozialen Netzwerken mit Spott begleitet; auch dort fehlt der Ruf nach grammatischer Akkuratesse nicht, wenn ein User schreibt: „Leben wir nun in einer 'República das bananas' ('Bananenrepublik') oder in einer 'República dos bananas' ('Republik von Trotteln')?“
Die Wahlen finden frühestens am 22.9. und spätestens am 13.10. statt. Laut Verfassung muss das Wahldatum spätestens achtzig Tage zuvor bekannt gegeben werden. Internet-Infoseiten mit aktuellen Beiträgen zu Gemeinden, Kandidaten und Statistiken sind: '[DLMURL="http://www.eleicoesautarquicas.pt/"]Eleições autárquicas 2013[/DLMURL]' und '[DLMURL="http://www.autarquicas2013.pt/"]Autárquicas 2013[/DLMURL]'.
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