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Motorroller anmelden

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ulwi

Gast
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob man einen Motorroller aus Deutschland (kleines Nr.-Schild 50 ccm) so einfach nach Port. bringen kann und dann da versichern und in "Frieden" fahren?

Oder ist es etwa auch so ein Theater wie bei Autos ? :confused:


Gruss Uli
 
ich wollte das vor ein paar Jahren mal machen. Die Kosten und Gebühren belaufen sich auf ca. 500 Euro. Da ist es besser und billiger, sich gleich einen Roller mit P-Kennzeichen zu kaufen.
 
Ich muss Wolfgang recht geben,Ich habe mal versucht ein Deutsches Auto hier zu legalisieren. Wie in Portugal ueblich Viel Buerokratie und wenig resultate. Da hab ichs dann gelassen. Ich kann Dir wirklich nur raten hier einen Roller zu kaufen sei es gebraucht oder Neu. Du ersparst Dir viel Zeit.
 
Hallooo,

ich sprach von einem 50ccm Roller, der in Deutschland zulassungsfrei ist und hier nur ein Versicherungskennzeichen hat!

Das Theater mit `nem Auto (beschlagnahme, Strafe etc..) hab ich eben hinter mir.

Uli
 
dann nehmen sie Dir auch kein deutsches Versicherungskennzeichen mehr ab, wenn Du bereits mit einem Auto steuerrechtlich in den Akten bist.

Die Umschreibegebühren ect. belaufen sich auf ca. 350 Euro, wenn man alles selber macht. Der Aufwand ist ähnlich wie bei den Autos. Wenn man damit eine Firma beauftragt, dann hat man zwar seine Ruhe und keine großen Fahrkosten, aber insgesamt ca. 500 Euro los.

Wenn es den Aufwand lohnt, dann ist die Umschreibung in ca. 14 Tagen gemacht und Du hast ein portugiesisches Nummernschild.
 
Sorry, ich geb`s auf.

Irgendwie reden (schreiben) wir aneinander vorbei!

Ich rede von einem 50ccm-Roller der in Deutschland nicht angemeldet werden muß und nicht von einem 125er oder stärker.
Diese Dinger haben einfach nur eine Betriebserlaubnis (keinen Brief etc.), keine Anmeldung, nur ein Versicherungskennzeichen, basta.

Ihr könnt Euch weitere Antworten ersparen
 
Hallo Ulwi,

wenn du den Roller nach P importieren möchtest, musst du durch den Zoll und alles was damit zusammen hängt um diesen hier zu legalisieren/anzumelden.

Du brauchst auch nationale Kennzeichen usw.

Laut diesem Bericht hier Guia Prático para a Importação de Motociclo - Nomad's Club Portugal
läuft die Legalisierung eines Motorrads ähnlich ab, wie die der Fahrzeuge - und wie gesagt, für Roller wirds nicht viel anders sein.

http://www.e-financas.gov.pt/de/jsp-dgaiec/main.jsp?body=/ia/simuladorISV2009.jsp ist nicht mehr erreichbar ist nicht mehr erreichbar hier kannst du dann die evtl. anfallenden Steuern berechnen.

Um wirklich Klarheit darüber zu bekommen, kannst du dich auch direkt mit der IMTT in Verbindung setzen.

LG
Nana
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Ulwi

wenn Du es aufgibst, dann ist das ok für mich. Du denkst offensichtlich, dass in Portugal genau die gleichen Vorschriften sind wie in Deutschland. Das ist ein Trugschluss.

In Deutschland geht man zu seinem Versicherungs- Fritzen und lässt sich einmal jährlich ein Versicherungskennzeichen aushändigen. Es genügt die Betriebserlaubnis des Herstellers. Keine Zulassungsstelle - nix. Ende

In Portugal ist das ganz anders, falls Du das noch nicht erkannt hast oder glauben willst. Da ist alles anmeldepflichtig - jedes Kfz - jedes Mofa, alles und es gibt dann ein einziges, registriertes Kennzeichen das für immer gilt. Bis auf Fahrräder - aber selbst diese hatten vor Jahren auch Kennzeichen.
 
Jetzt hab ich auch mal eine Frage: Wenn ich meinen 50 er Roller (zulassungsfrei, versicherungspflichtig) in der Garage des Wohnmobils mitnehme... Ist es erlaubt, den hier in P. überhaupt zu fahren ??
Gruss Rolf
 
hallo,
obwohl diese beiträge ja schon älter sind, ist das thema sicher noch aktuel und ich frage mal.
Erst einmal hallo, bin neu hier und gerade dabei ein ferienhaus (später viell. wohnsitz) in der nähe von vila nova milfontes zu schaffen.
Ich möchte mir gerne in D ein MZ motorradgespann kaufen und dies in P zulassen. In den beiträgen oben war von zulassungsfiensten die rede - kann jemand eine empfehlung aussprechen?
Beim gespann kommt evtl. erschwerend hinzu, das es ca. 30 jahre alt sein wird und es sich um eine. 2 takter handelt. MZ habe ich in P schon gesehen, wenn auch ohne beiwagen.
Ich bin für jede hilfe dankbar.
VG
pierre
 
Ich würde mit dem Gespann 6 Monate im Jahr mit deutschen Kennzeichen fahren. In den Wintermonaten bei Regen steht es ohnehin in der Garage. Dann in aller Ruhe einen Despachante mit der Ummeldung beauftragen und wenn das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist gilt es als Oldtimer. Dann ist die Einfuhrsteuer günstiger.
 
danke wolfgang.
Haben alte fahrzeuge auch eine CoC und brauch man die in jedem fall?
Ich habe mir jetzt viele seiten zu diesem thema durchgelesen und ein weiterer punkt scheint zu sein, ob man (wie ich) eine deutsche oder doch eine port. steueradresse hat. Ich hätte es einfach gerne als Ferienfahrzeug dort unten, gerne auch legal. Einen despachante würde ich sowieso beauftragen - klärt sich der auch die frage/notwendigkeit der port. steueradresse?

Ich würde auch zusätzlich gerne ein älteres, port. auto kaufen - das ist problemlos mit einer dt. steueradresse?

Vielen dank!
 
Das geht problemlos mit einer deutschen Steueradresse. Auch das Gespann. Das port. Fahrzeug hat dann ja schon alles. Eine portugiesische Steueradresse braucht nur der, der ständig hier wohnt, eine Firma hier hat oder ein Fahrzeug steuerbefreit im Rahmen des Umzuges einführen will. Zu beachten ist, dass man mit einer portugiesischen Steueradresse auch voll in Portugal steuerpflichtig ist. Also auch die deutschen Einnahmen werden in Portugal versteuert - und das ist in den wenigsten Fällen sinnvoll bzw. günstiger.

Wenn vom Hersteller keine COC-Bescheinigung erbracht werden kann, so kann man ein Gutachten beim TÜV machen lassen, auch in Portugal. Ob das einfach geht, entzieht sich meiner Kenntnis. Besser ist es, sich die Papiere irgendwie beim Hersteller zu beschaffen.
 
danke wieder wolfgang.
Ich mach das auf jeden fall mit der legalen einfuhr, der rechner sagte was von 50€ für das gespann an einfuhrzoll (plus gebühren etc.) ...
Ich werde erstmal bei doclagos wegen der kosten anfragen - danke auch für diesen link an anderer stelle.
Das mit der versteuerung in abhängigkeit vom wohnsitz habe ich - nicht zuletzt deiner det. ausführungen und den kommentaren der anderen foristen verstanden.

Beim lesen im forum bin ich allerdings auf eine andere problematik im zusammenhang mit dem fahren von meinen (dann ja) port. fahrzeugen gestossen - darf ich das den überhaupt als inhaber eines deutschen führerscheins? Wie gesagt, ich kaufe in PT ein ferienhaus, habe meinen 1. wohnsitz in D und bin erstmal weniger als 183 tage in PT ...

nicht einfach so ein rentenplan ;-)
VG
pierre
 
darfst Du, weil du dich nicht länger als 183 Tage im Jahr in Portugal aufhältst und eine deutsche Steueradresse und keine Residénçia hast. Nur Residente, die länger als 2 Jahre in Portugal leben, müssen den Führerschein umtauschen.
 
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