Aktuelles
Hallo,

hat jemand konkrete Informationen darüber, wie es sich verhält wenn die gemietete Wohnung verkauft werden soll?

Der Hintergrund ist, Wir bewohnen seit Juni 2020 eine Wohnung in Portimao mit einem Mietvertrag mit der Laufzeit von einem Jahr, der aber automatisch jedes Jahr verlängert wird (wurde). Es gibt auch keine Mietrückstände oder ähnliches.

Heute habe ich die Nachricht erhalten, das meine Vermieterin beabsichtigt die Wohnung zu verkaufen.
Was ist zu beachten? Genaue Kündigungsfristen, Entschädigung oder ähnliches?

Eine offizielle Kündigung liegt noch nicht vor.

Nur die Ankündigung einer Kontaktaufnahme durch einen Makler.

Für jegliche brauchbare Information wäre ich sehr dankbar.
 
Vielen Dank @laluna

Was die Kündigungsfrist angeht verstehe ich nach Punkt 4 so, das mein Mietvertrag von 2020 im Jahr 2021 automatisch um 3 Jahre verlängert wurde. Also wäre die nächste Verlängerung theoretisch im Juni 2024 fällig.

Die Frage ist eben, ob das auch bei einem Verkauf der Wohnung gilt.

Ich habe genau darüber trotz Suche leider nicht wirklich etwas gefunden.
 
Da es kein Eigenbedarf ist, muss der Käufer den bestehenden Mietvertrag übernehmen. Es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung mit Ihnen und dem neuen Eigentümer.
 
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