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Mietrecht, könnte ich morgen auf der Straße sitzen?

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14. Juni 2018
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Hallo und boa tarde liebe Forianer,

Ich heiße Simon und bin 29 Jahre alt und neu im Forum.

Ich habe eine frage und etwas Angst, ich habe im September einen befristeten Vertrag über eine Wohnung unterschrieben, dessen Vermieter auch mein Arbeitgeber ist.

Nun habe ich mitbekommen, dass ein Kollege innerhalb 3 Tagen aus seiner Wohnung geworfen wurde, bzw. diese verlassen musste.
Da er mehrmals keine Krankmeldung abgegeben hatte und sollte er so dafür “bestraft“ werden.

Wenn in einem Deutschen Vertrag steht, dass der Mieter innerhalb 3 Tagen aus der Wohnung ausziehen muss, ist dies nichtig und uninteressant, auch wenn beide Parteien unterschrieben haben, da dort trotzdem immer die gesetzliche Frist gilt.
Gilt das auch für Portugal?

Liege ich hier falsch, und/oder wie ist dies in Portugal geregelt.

Ich habe Angst von heut auf morgen auf der Straße zu sitzen, da ich im März krank nach Deutschland flog um eine OP durchzuführen, die Krankmeldung wurde nicht anerkannt und nun, hat mein vorgesetzter angefangen meine Abwesenheit zu prüfen...

Miete wurde bisher immer pünktlich vom Lohn abgezogen:hum:

Ich freue mich auf eure Hilfe bei diesem Thema, und denke dass diese Frage auch einige andere brennend interessiert.
Ich danke euch schonmal im voraus, denn die meisten hier sind wohl schon länger hier und ihr kennt euch vermutlich wesentlich besser aus.

Liebste grüße Simon
 
Ganz ehrlich, ohne deine Verträge gesehen, gelesen und verstanden zu haben, ist eine Auskunft sehr problematisch. Deine Aussage über die " Nichtanerkennung" deiner Krankmeldung und die Operation in Deutschland macht da eigentlich wenig Hoffnung auf einen gütlichen Verlauf.

Im Grunde wäre auch in Portugal die Kündigung eines Mietverhältnisses mit einer Frist von nur 3 Tagen nicht möglich, wenn es sich denn um einen normalen Mietvertrag nach portugiesischen Recht handelt.

Dein Arbeitgeber, wenn es der ist, den ich vermute, hat sich in der Vergangenheit in anderen Fällen da nicht sehr zugänglich gezeigt, oft mit dem Resultat, dass man trotzdem gezwungen war, die Wohnung binnen kurzer Frist zu verlassen. Du wirst keine Institution finden, die das wirksam verhindern kann, du kannst nur hinterher deinen Vermieter verklagen.

Unklar ist, in wieweit dein Mietvertrag mit deinem Arbeitsvertrag gekoppelt ist. Mit anderen Worten, die Kündigungsfrist für Arbeit und Unterkunft sind identisch oder Job weg, Wohnung weg. So war es in anderen, mir bekannten Fällen in der Vergangenheit hin und wieder z. B. bei Firmenunterkünften von Teleperformance.
Vielleicht ist es bei dir ja sogar ähnlich.
 
Danke für deine ausführliche Antwort, du liegst garnichtmal falsch mit deinen Vermutungen.

Den Job werden sie mir nicht kündigen da bin ich mir relativ sicher, der Kollege wohnt jetzt im Hostel und geht auch weiter dort arbeiten..
doch ich habe bedenken wegen der “Bestrafung“, und wie lange denn die gesetzliche minimalzeit in portugal wäre die ein Vermieter zum Auszug ansetzten darf. Inwieweit ich für meine Wohnung Kämpfe hängt genau davon ab. Mein Vertrag läuft so oder so die nächsten 3 Monate aus und wenn dies auch die Frist zur Kündigung wäre, würde ich mich sehr freuen.
 
In dm Fall, du hast vermutlich Anspruch auf Unterkunft in Firmenunterkünften aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Firmenwohnung. Wenn die Firma dir plötzlich eine Firmenunterkunft in einem Hostel zuweist, hast du ja keine Wohnungskündigung im eigentlichen Sinne sondern einen " betriebsbedingten Umzug" in eine andere Unterkunft. Dazu sollte was in deinen Vergären stehen.
 
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