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Meldepflicht?

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17. Okt. 2020
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Frage: Muss man sich beim portugiesischen Einwohner-Amt mit seinem Wohnsitz anmelden, auch wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt und man nie länger als drei Monate am Stück in Portugal lebt?
Habe auf den Seiten der SEF und anderer offizieller Stellen dazu keine klare Aussage gefunden.
Danke für eine Antwort.
 
Als Tourist kann man sich ohne Anmeldung bis zu 183 Tage im Jahr in Portugal ohne Anmeldung aufhalten. Ist der Aufenthalt länger als 3 Monate ( auch mehrere kürzere Aufenthalte zusammen mehr als 183 Tage), müsste man sich anmelden. Wegen ein paar Tagen Unterschied wird aber niemand etwas dagegen haben.

Zu unterscheiden ist das Aufenthaltsrecht und das Steuerrecht.
Aufenthaltsrecht: Nach 3 Monaten ist eine Anmeldung innerhalb von 30 Tagen erforderlich, oder auch wenn der Aufenthalt pro Jahr keine 3 Monate am Stück dauert, dafür aber insgesamt mehr als 183 Tage im Jahr.
Steuerrecht: Bei mehr als 183 Tagen Aufenthalt im Jahr zu 100% steuerpflichtig in Portugal.
 
Danke! Ich schließe daraus, dass die Meldepflicht allein von der Aufenthaltsdauer abhängt und nicht vom Umstand, ob man in Portugal einen Wohnsitz gemietet oder gekauft hat. Das ist eine sehr hilfreiche Information.
 
Die Meldepflicht ist in Europa einheitlich. Wer sich länger als 3 Monate aufhält, muß sich anmelden. Da kommt jetzt aber auch der Jahreswechsel ins Spiel. Wer im Oktober kommt und im März geht, muß sich nicht anmelden, weil 2 x nicht ganz 3 Monate pro Jahr. Kommt man im selben Jahr im Herbst zum Überwintern wieder, dann muß man sich (theoretisch) sofort anmelden.

Entscheidend ist auch, wo der Lebensmittelpunkt ist - und der ist bei Ihnen offensichtlich in Deutschland.
Steuerrechtlich sieht es anders aus: Länger als 183 Tage im Jahr in Portugal und man ist hier zu 100% steuerpflichtig mit seinem Welteinkommen
 
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