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Maut Rabatt-Aktion verlängert

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Für alle, die vor dem 30. April eine mautpflichtige Straße benutzt und ihre Rechnung nicht bezahlt haben, gab es von den Behörden eine Aktion: Wer seine Schulden in einem bestimmten Zeitraum begleicht, bekommt einen Rabatt. Die Verzugszinsen und der Betrag für den administrativen Aufwand, der durch das Nichtbezahlen entstanden ist, werden halbiert (s. ESA 7-15). Der verminderte Betrag kann über das Portal des Finanzamts (Portal das Finanças) bezahlt werden. Eigentlich hätte diese Frist gestern, 30. September, enden sollen. Doch die zuständigen Behörden verlängerten die Frist noch einmal bis zum 15. Oktober. Der Grund: Nach der Ferienzeit gab es jetzt in den letzten Tagen des Rabatts einen großen Ansturm auf das Portal des Finanzamts – teilweise war die Seite nicht erreichbar, so die Behörden.

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