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Maut aus 2021 - Inkasso - jetzt Anwaltskanzlei

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29. Okt. 2024
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Hallo,

auch hier das leidige Thema mit Mautforderungen aus Portugal aus dem Jahr 2021.

Mein Vater (als Halter des Fahrzeuges) hat mehrere Zahlungsaufforderungen durch Euro Parking Collection plc aus London bekommen. Darauf waren Mautgebühren in Höhe von 149,33€ sowie Auslagen / Zahlungsaufforderungen in Höhe von 97,92€ aufgeführt.
Da mir die Mautgebühren extrem hoch vorkamen, habe ich mich mal schlau gemacht und auf der Seite des Betreibers die Gebühren für die jeweilige Strecke nachgeschaut. Diese sind im Schreiben deutlich zu hoch angesetzt.

Da auch vorher keine Aufforderung zur Zahlung der Maut ankam, habe ich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass die Kosten nicht nachvollziehbar seien, vor Ort keine Bezahlung der Maut möglich war und sie sich bitte an mich, als Fahrer des Fahrzeuges, wenden sollen.
Dieser Widerspruch wurde nicht akzeptiert. Nun kam einige Zeit später Post von einer deutschen Anwaltskanzlei "T&D Rechtsanwälte GbR" mit einer Zahlungsauffoderung in Höhe von 477,17€.

Nun würde ich gerne wissen, ob diese Forderung gerechtfertig ist und ich diesen Betrag zahlen muss. Es geht mir ja nicht darum, die Maut nicht zu zahlen. Und auch angemessene Auslagen wäre ich bereit zu zahlen. Bei einem Mautbetrag von (meiner Berechnung nach) unter 100€ ist das schon deutlich übertrieben.

Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen (also tatsächlich hin bis zum Schreiben einer deutschen Anwaltskanzlei)? Wie könnte ich hier weiter vorgehen?

Vielen Dank!

Daniel
 
Erinnert mich an die Abmahn-Welle von vor ca. 35 Jahren. Damals gab es eine gesetzliche Aenderung bei der Motorleistungs-deklarierung von Kraftfahrzeugen - von den damaligen Pferdestaerken (PS) zu Kilowatt (KW). Jegliche oeffentliche Erwaehnung von PS ohne Angabe der umgerechneten KW in oeffentlichen Artikeln oder Berichten fuehrte damals zu Abmahnungsschreiben von Anwaltskanzleien, die eine deftige(!) Abmahngebuehr erhoben, und diese Masche zu ihrer Haupteinnahmequelle machten.
Ein Paradebeispiel dieser Berufsgruppe war (Bezugshinweis): Günter Freiherr von Gravenreuth – Wikipedia
 
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