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Legalisierung eines KFZ in Portugal

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15. Sep. 2009
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bevor ich hier den Vorgang schildere, ich habe nach diesen Schritten 2 Autos legalisiert. Eins im Mai 2004 und das andere im Nov/Dez 2007. Dauer ca. 3 Wochen.


1. Finanzamt folgende Formulare besorgen

Certidao das Financas com rendimentos 3 ultimos anos
Certidao das Financas atestando a inexistencia de dividas
Declaracao Financeis se está ou nao colectado em alguma activas comercial

Kosten ca. 25 euro

Anschließend Seguranca Social
Certidao da Seguranca Social atestando a inexistencia de dividas
Kostenlos

2.
TÜV- Abnahme Mod 1402 und COC

Kosten ca. 68 Euro

3.
DGV vorläufige Homologacao Nr besorgen

4.
Zoll folgende Papiere besorgen
Declaracao de nao cedencia, oneracao, doacao e transmissao (kostenlos)
Declaracao da data da entrada no Pais (kostenlos)
Declaracao do valor comercfial do veiculo (kostenlos
Declaracao Aduaneira de Veicolo- DAV 2105 Euro 2,70

Weitere Vorlagen für den Zoll
KFZ-Brief plus 2 Kopien
KFZ-Schein plus 2 Kopien
Personalausweis oder Pass plus 2 Kopien
Contribuinte plus 2 Kopien
COC
TÜV (mod 1402)
Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
Rechnungen oder Gehaltsmitteilungen vom laufenden Jahr sowie der letzen 2 Jahre aus Deutschland (jeweils 1)

Erhalt der Matricula (Kennzeichen)

Zur DGV

Alle nötigen Papiere abgeben zur Erstellung der Livrete 33,00 Euro

Kosten ohne Spesen ca. 130,00 EUro Ende 2007


© D.W.
 
oi doris -
vielen dank.
jetzt haben wirs endlich mal zusammengefasst und sogar mit kostenplan. :dance:
 
moin

Gefällt mir auch sehr gut, allerdings ist seit einiger Zeit dies:

Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

nicht mehr notwendig, da die ersten 5 Jahre als vorläufige residencia gelten, vereinfachtes Verfahren, kann bei der câmara municipal erledigt werden.

LG Martin
 
moin

Gefällt mir auch sehr gut, allerdings ist seit einiger Zeit dies:

Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

nicht mehr notwendig, da die ersten 5 Jahre als vorläufige residencia gelten, vereinfachtes Verfahren, kann bei der câmara municipal erledigt werden.

LG Martin

Was hat denn die vorläufige Residencia mit der Abmeldung Deines Wohnortes in Deutschland zu tun. Hier geht es ja um die Einsparung der Einfuhrkosten, oder sehe ich da was falsch.:noplan:
 
Was hat denn die vorläufige Residencia mit der Abmeldung Deines Wohnortes in Deutschland zu tun. Hier geht es ja um die Einsparung der Einfuhrkosten, oder sehe ich da was falsch.:noplan:

moin

Kann sein, dass ich was falsch verstehe:

Einsparung der Zulassungssteuer bei Mitnahme als Umzugsgut. DAS geht nur mit residencia. Und diese erfordert heute nicht mehr die Abmeldung in D.

Da Du nix von Zulassungssteuer gesagt hast, gehe ich davon aus, dass es sich um Umzugsgut handelt. MIT Zulassungssteuer sieht die Kostenrechnung allerdings anders aus - ganz anders.

Tip: Homologation kann man sich günstiger bei der DEKRA besorgen, habe da auch keine aktuellen Preise, war aber (2004) etwa 50€. Homologation beim Händler war da >100€ wenn ich mich recht erinnere 140€.

LG Martin
 
moin nochmal

habs mir nochmal genauer durchgelesen und komme garnicht mehr klar!
Allein die DUC kostet schon 63€.
Also ich passe und ziehe meine Bemerkungen zurück, hier ist von was völlig anderem die Rede.

Nichts für ungut - LG Martin
 
Hallo Martin,
Du hast da wohl wirklich was falsch verstanden. Bei meiner Erklärung geht es darum wie man keine Einfuhrsteuer zahlen muss.

Das DUC, worüber Du schreibst behandelt die Zulassungssteuer.
 
moin

Sorry, DUC ist falsch, gemeint hatte ich DUA,
documento unico de automovel.

DUC ist documento unico de cobrança. Mein Fehler!

Aber was ist Einfuhrsteuer?!

Wo bei den finaças (online) finde ich die denn?

LG Martin
 
Hallo MartinX

für die Beantragung der Residencia brauchst man in der Tat keine Abmeldebescheinigung aus D.

Will man aber ein Fahrzeug als Umzugsgut in Portugal steuerbefreit einführen, verlangt die Behörde sehr wohl eine Abmeldebescheinigung, weil man muss beweisen können, dass der Umzug tatsächlich stattfindet oder stattgefunden hat.

Wolfgang
 
moin

LG Martin
(tut mir leid, ist im TeDaPro und habe ich vergessen mitzudrückern aber soviel Zeit muss sein!)
 
Legalisierung eines Kfz (Auto oder Motorrad) in Portugal

Hallo,

kann mir jemand Schritt für Schritt erklären, wie ich ein Auto/Motorrad in Portugal legalisiere/registriere?
Es handelt sich dabei NICHT um Umzugsgut - einfach nur um ein Kfz, das in Deutschland gekauft wurde und hier legalisiert und betrieben werden soll.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Harry
 
Im Prinzip so wie beim Auto als Umzugsgut. Der einzigste Unterschied liegt lediglich in den Kosten.
 
Wer sucht, der findet...
[DLMURL="http://blog.sig9.net/2008/01/26/importar-carro-parte-i"]Importar Carro - Parte I | Nuno's blog[/DLMURL]

Toller Bericht, der Licht ins Dunkle bringt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Capt. Harry,

im Prinzip so, wie ich es hier am Anfang geschrieben habe. Nur, lasse Punkt 1 aus.
 
Legalisierung eines Kfz - Die unendliche Geschichte...

Hallo Portugallier,

hier mein erster Eintrag in Eurem schönen Forum. Wie der Titel schon sagt...
Habe vor drei Jahren den Zeitpunkt der Kfz Legalisierung "verschlafen". Jetzt
sieht es doch Kostenmäßig etwas anders aus. Hat jemand vielleicht auch Info´s,
wie es jetzt gemacht wird, wenn das Kfz nicht Umzugsgut ist? Ich meine damit was
muss wo beantragt werden und kostet wie viel - oder ist der Ablauf gleich wie oben?
(Nunos Blog habe ich schon durch, ist aber auch von 2008)

Viele Grüße
Michael
 
Die Einfuhrsteuer 2011...

Hallo Kielian,
danke für die schnelle Antwort, aber

Die Einfuhrsteuer 2011,siehe ESA 03/2011...

habe ich gelesen. Ist ein Horror, was unten raus kommt :nono:
Es geht mir eigentlich nur um den Ablauf, welche Papiere wo zu welchem Preis
usw. Bleibt der Ablauf wie von Doris beschrieben und wenn ja, sind die Preise
(bei der Preissteigerung der letzten Jahre eher unwahrscheinlich) noch gleich.

Gruß
Michael
 
Hallo und willkommen bei uns,

ja das ist natürlich ungünstig, dass dein Umzug schon so lange her ist. Nun musst du die Einfuhrsteuer voll bezahlen, was natürlich die Frage aufwirft, lohnt sich das? :noplan:

Nähere Infos erhälst du auf unserer Webseite Leben in Portugal Kfz-Einfuhr

Dort ist ein Link zu einem Simulator, da wählst du den 2. aus über "carros importados usados" und dann kannst du dir aufzeigen lassen, wieviel zu dem "Papierkram" noch an Steuern oben drauf kommen.

LG
Nana
 
Leben in Portugal Kfz-Einfuhr

Hallo Nana,

danke für die nette Begrüßung und den Link zum Simulator.
Anscheinend habe ich nach dem Berechnungsbeispiel in der
ESA einen Fehler gemacht. Im Simulator kommt nur ein Drittel
davon raus. Wenn das stimmt stehe ich mich immer noch besser
mit der Legalisierung meines alten Autos (da weiß man was man
hat) als mit den Kauf eines Portugiesischen Kfz, bei etwa gleichen
Kosten...

LG
Michael
 
Hallo MartinX

für die Beantragung der Residencia brauchst man in der Tat keine Abmeldebescheinigung aus D.

Will man aber ein Fahrzeug als Umzugsgut in Portugal steuerbefreit einführen, verlangt die Behörde sehr wohl eine Abmeldebescheinigung, weil man muss beweisen können, dass der Umzug tatsächlich stattfindet oder stattgefunden hat.

Wolfgang

Also kann ich nicht in Deutschland gemeldet bleiben, wenn ich den Wagen als Umzugsgut mitnehme? Bzw. muss mich abmelden, umziehen und dann wieder in Deutschland anmelden? Weil ich in Deutschland gern meinen Wohnsitz behalten würde...
 
hi Obrigado -
erstmal: herzlich willkommen im portugalforum! :)

zu deiner frage:
es ist in der tat so, dass du bei der anmeldung deines fahrzeugs als umzugsgut die abmeldebescheinigung aus deutschland vorlegen musst.
was du dann ein paar wochen/monate später machst... :whistle::whistle:
 
Warum willst Du denn in Deutschland wohnen bleiben um nach Portugal auszuwandern? Es scheint die Quadratur des Kreises zu werden.Oder anders herum gefragt,wer will hier wen bescheißen?

VG
Kielian
 
hi Kielian -
es muss absolut nichts mit "bescheißen" zu tun haben, wenn man einen wohnsitz in Deutschland haben/behalten will. :hum:
es kann vielerlei gründe haben.

insofern: bitte keine vorverurteilungen. :cool:
 
Danke für die nette Begrüßung Chica. Ich würde gern meinen Wohnsitz behalten, da ich nicht entgültig nach Portugal ziehen werde. Es wird quasi nur ein Zwischenstopp für ein paar Jahre...
Da ist es natürlich umständlich sich extra erst abzumelden, nur um sich dann später wieder zurückzumelden.
Wird aber nicht anders gehen, schätze ich...

Doofe Bürokratie.
 
Ich würde gern meinen Wohnsitz behalten, da ich nicht entgültig nach Portugal ziehen werde. Es wird quasi nur ein Zwischenstopp für ein paar Jahre...
Doofe Bürokratie.

Die deutschen Meldegesetze sind da ziemlich humorlos und nehmen keine Rücksicht auf das, was man gerne möchte.
Seinen Wohnsitz in Deutschland muss man dort anmelden, wo man sich überwiegend aufhält usw. usw.
Hält man sich überwiegend in Portugal auf, dann verstößt man zumindest ein wenig gegen das deutsche Meldegesetz, wenn man seinen Wohnsitz hier nicht abmeldet.
Nun ist das ab- und anmelden eines Wohnsitzes in Deutschland ja nun einfach wie nur was.
Einmal zur Gemeinde oder Stadt, sagen was man will und fertig. Also Bürokratie ist da was anderes.
Aber…. das mag jeder selbst für sich entscheiden oder?
In dem Sinne viele Grüße
Uwe
 
naja - die sache ist ja auch die, dass es nach dem deutschen meldegesetz nicht möglich ist, einen hauptwohnsitz im ausland und den nebenwohnsitz in deutschland anzumelden.

wenn man also nen wohnsitz in deutschland hat, ist der für die deutschen ämter eben der wohnsitz - punkt aus, so hat mans mir erklärt.
andererseits hat uwe schon recht:
Einmal zur Gemeinde oder Stadt, sagen was man will und fertig.
 
Er braucht sich ja net zwangsläufig abzumelden, er kann das Fahrzeug doch auch so umelden..... dann natürlich mit den Steuern obendrauf.... aber er spart sich das lästige Ab- und Anmelden.

Ein port. sagt dazu: Albarda-se o burro à vontade do dono.
Sattel den Esel wie sein Herr es verlangt.
 
Wer sein Auto als Umzugsgut einführen will, braucht eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Punkt

Wer sich dann in D wieder anmelden will, kann das sogar online machen. Das ist kein Problem. Man gibt ganz offiziell an, dass man den Lebensmittelpunkt nicht in D hat und hat trotzdem eine Adresse. Die Regelung mit dem Zweitwohnsitz gilt nur für Deutschland selbst.

Es ist sehr wohl möglich, einen festen Wohnsitz in Portugal - und eine weitere Adresse in Deutschland zu haben. Es genügt, wenn man ein bis zwei Mal im Jahr in D ist. Das wird in dem deutschen Anmeldeformular entsprechend angekreuzt und gut ist.

Wichtig ist nur, dass es sich nicht um eine Pseudoadresse handelt, sondern eine, unter der man auch erreichbar ist. Egal, ob man sich in D aufhält oder sonst wo.
 
hi wolfgang,
das mit der online-anmeldung scheint aber nicht so einfach zu sein - bzw. von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich.
ich weiß genau, dass z.b. bis vor 2 jahren nicht mal die antragsbögen in allen gemeinden bayern zum ausdrucken runtergeladen werden konnten.
mittlerweile ist das wohl weitgehend über die homepages der gemeinden möglich.

wenn ich das hier durchlese
Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar,ist das in vielen fällen immer nicht so.
denn da steht ganz klar:
Leider ist es bisher aus datenschutztechnischen Gründen noch nicht möglich, das Meldeformular per E-Mail an ein Einwohnermeldeamt zu übersenden. Teilweise - zum Beispiel in Bayern - gestatten es die Meldebehörden aber, die Formulare per Post einzusenden. In diesem Fall muss allerdings eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden.
 
Feste Adresse in D und P ja - aber nur, wenn in D weiter der Erstwohnsitz ist!

Die "mehr als 180 Tage-Regel" gilt nur für Steuerangelegenheiten. Für NRW besteht z.B. eine Anmeldepflicht ab 6 Wochen Aufenthalt.

Gruß

Uli
 
Hallo Uli,

das versteh ich jetzt nicht... wieso kannst du denn in D keinen Wohnsitz und Meldeadresse haben, wenn du im Ausland lebst? Umgekehrt gibt es doch auch etliche, also die in D leben und im Ausland ein Ferienhaus besitzen und sie da ganz offiziell gemeldet sind. :confused:

LG
Nana
 
so ist es.
Man kann im europäischen Ausland seinen festen Wohnsitz haben und gleichzeitig in Deutschland eine Meldeadresse. Das geht.

Die Formulare für die deutsche Anmeldung druckt man online aus. Dann füllt man sie mit Kugelschreiber aus, unterschreibt, macht eine Kopie des Reisepasses und schickt das Ganze per Post zum zuständigen Einwohnermeldeamt.

Dort erfolgt nach ein paar Tagen die Anmeldung. Kopie wird dann an die deutsche Adresse geschickt. Wenn das zustellbar ist, ist die Anmeldung in Deutschland erledigt und man hat eine deutsche Adresse - und den Lebensmittlelpunkt gleichzeitig im Ausland. Null Problem.
 
Hallo,

wie ich geschrieben habe, kannst Du in D mit Deinem dortigen Wohnsitz nur dann angemeldet bleiben/werden, solange dies der Haupt- bzw. Erstwohnsitz ist. Dies hat natürlich auch Auswirkungen in Bezug auf Verpflichtung zu Fahrzeugan- und -ummeldungen, zu Fahren von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen usw.

So ist nun mal das Meldegesetz in Deutschland. Deutschland ist schließlich nicht Portugal - und Bayern nicht NRW usw.. Und so hat jedes EU-Mitglied natürlich seine eigenen "Meldegesetze" und damit verbunden weitere Auflagen, Pflichten und evtl. Rechte. Wer sich nicht daran hält, sollte sich halt auch über Konsequenzen klar sein.

Doch glücklicherweise ist sowohl die An-, wie die Abmeldung in D meist nur eine Sache von Minuten - und kostenlos.

Bei privat Krankenversicherten über 65 Jahren ist übrigens eine Anmeldung in D zur Erlangung eines "bezahlbaren Tarifs" u.U. sehr vorteilhaft. Und nur, wenn Du einen Wohnsitz in D hast, bist Du pflegeversicherungspflichtig.

Man sollte sich also schon mal mit dieser Materie ein wenig auseinandersetzen (und seine Story/Vita parat haben), um unliebsame, unnötige Überraschungen möglichst zu vermeiden.

Schönen Sonntag

Uli ;)
 
Da sich mein Beitrag mit Wolfgangs überschnitten hat:

Erstwohnsitz ist nicht gleich Meldeadresse. Du kannst beliebig viele Meldeadressen dem Einwohnermeldeamt in D mitteilen, die die gern aufnehmen (u.a. auch Adressen an Bord eines Schiffes usw.).

Ich melde mich daher (seit ca. 20 Jahren) u.a. bei jeder Zulassung/Abmeldung eines KFZ, Anhängers in D an - und sofern ich mich nicht länger als 6 Wochen dort aufhalte, ca. 2 Std. später wieder ab.
Uli
 
Hallo ich wandere im meine heimatland zurück nehme meine beide autos mit und möchte beide autos ummelden und habe da eine frage:

Der Portugiesiche Zoll (Alfandega) verlangt ein dokument von mir ein Certificado de Confirmacao Europeu den beim Händler holen soll nun wie heisst diese dokument auf Deutsch dann kann ich es gleich von hier mitnehmen.

Danke für die hilfe.

Ricardo
 
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