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Krankenversicherung

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29. Juni 2019
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Guten Tag,

Ich wuerde mich sehr ueber Antworten auf unsere Frage unten freuen und mich sehr herzlich fuer Ihre Muehe bedanken.

Wir sind Deutsche Staatsbuerger und planen ein Haus in Portugal zu kaufen, um dorthin als Rentner auszuwandern. Wir wohnen z. Z. nicht in Europa und sind daher auch nicht in Deutschland krankenversichert.

Wuerden wir mit dem Hauskauf und der Uebersiedlung nach Portugal in die portugiesische Krankenkasse aufgenommen werden koennen oder ist die Mitgliedschaft in einer Deutschen Krankenkasse Voraussetzung ?

Mit besten Dank und freundlichen Gruessen, Ralf
 
In Portugal hat jedermann Anspruch auf gesetzliche Leistungen bei Krankheit oder Unfall, unabhängig ob man jetzt Beiträge bezahlt oder nicht. So gesehen wären Sie hier automatisch "versichert". Sie erhalten jedoch die Aufenthaltsgenehmigung nur, wenn sie eidesstattlich versichern, dass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können und krankenversichert sind. Als Rentner erhalten Sie unter Umständen für 10 Jahre Steuerbefreiung, falls sie eine Pension oder Betriebsrente beziehen (nicht die Rente der deutschen Rentenversicherung, die in Deutschland versteuert wird). Unter dem Stichwort "residencia non habitual" ist hier im Forum schon ausführlich darüber diskutiert worden.

Ich würde bezüglich der Krankenversicherung eine Privatversicherung abschließen bzw. beibehalten, da die gesetzlichen Leistungen und die privaten Leistungen doch sehr unterschiedlich sind. Bei der AFPOP besteht die Möglichkeit, in einen Gruppenvertrag einzutreten, der von den Leistungen und Beiträgen im Großen und Ganzen sehr gut ist.
 
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