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Kfz-Einfuhr ohne Ausfuhrkennzeichen

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3. Aug. 2015
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Ich beabsichtige nächstes Jahr in Portugal Wohnsitz zu nehmen und möchte mein Kfz als Umzugsgut steuerbefreit einführen. Kann ich einfach mit der deutschen Zulassung die Einfuhr in Portugal vornehmen oder sind Ausfuhrkennzeichen zwingend notwendig? Hat jemand einschlägige Erfahrung diesbezüglich? Bin für jede Meinung dankbar.
 
Da bin ich mir eben nicht so sicher. Zumindest sagt die deutsche Botschaft in Lissabon etwas anderes zu dem Thema. Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
Demnach ist ein in D zugelassenes Kfz bei Übersiedlung des Halters ins Ausland unverzüglich (d.h. vor der Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland) bei der Behörde in D abzumelden. Möglicherweise
 
Das stimmt, die Botschaft sagt das so, weil es eigentlich nach der Übersiedlung ins Ausland keine "offizielle" Möglichkeit mehr gibt, dieses Fahrzeug in Deutschland abzumelden und die deutschen Papiere zu entwerten.
Sowohl die Botschaft als auch die Honorarkonsulate würden das im Ausnahmefall machen, verlangen aber dafür zusätzlich Gebühren.
Für die Einfuhr in Portugal ist das unerheblich.
Wenn du die Abmeldung in Deutschland ordentlich organisierst oder die ziemlich hohen zusätzlichen Gebühren zahlst, geht es durchaus mit deutschem Kennzeichen.
 
wir haben lediglich die neue portugiesische zulassungsbescheinigung in kopie an die dt. zulassungsstelle geschickt,und schon war es erledigt. die wollten noch nicht einmal die kennzeichen. vielleicht liegt es auch am zulassungsbezirk,aber wenn ihr in deutschland noch jemanden habt,schickt einfach kennzeichen und fahrzeugpapiere dahin,die ihn dann auch abmelden. ausserdem muss das fahrzeug noch auf dich angemeldet sein,um es hier in portugal einzuführen.
 
Das meinte ich mit...die Abmeldung organisieren.
Wenn es bei euch so einfach war, ainda bem.
Dann habt ihr wohl immer gültig gesiegelte Kennzeichen aus Deutschland bei euch rumliegen. Die sind gut für Fluchtwagen bei Banküberfällen geeignet- also gut weglegen.
Um dem Gewirre zu entgehen, gibt es diese besonderen Ausfuhrkennzeichen, extra zu dem Zweck der Fahrzeugausfuhr. Das geht damit ganz hervorragend.
 
Hallo Debrauers
Danke für die Antwort. Eigentlich wollte ich meinen 2. Beitrag, den ich versehentlich gepostet habe, bearbeiten. Hab aber leider die Zeit überschritten. Ich bin neu hier und mit dem Umgang des Forums noch wenig bewandert. Dank deiner Beiträge weiss ich nun einiges mehr. Wie es bei dir funktioniert hat steht ein bisschen im Wiederspruch zu dem was die deutsche Botschaft in Lissabon mit Verweis auf die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 13 u.a. zu diesem Thema sagt: "Ein in D zugelassenes Kfz ist bei Übersiedlung des Halters ins Ausland unverzüglich (d.h. vor der Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland) bei der Behörde in D abzumelden." Die FVZ ist Bestandteil der StVZO wobei es weniger ums Abmelden als vielmehr um Mitteilungspflichten bei Änderungen geht. Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
Könnte ein Vertsoss gegen diese Vorschrift negative Konsequenzen haben falls die Kfz- Haftpflichtvers. in Anspruch genommen werden muss? z.B. wenn man in einen Unfall verwickelt wird, der dann von der Polizei aufgenommen wird? (man ist ja in Deutschland abgemeldet)
Und noch wichtiger: darf man das Auto in P mit der deutschen Zulassung fahren bis man die portugisischen Nummernschilder hat?
 
Hallo Sobreiro
ich versuche eben zu sparen wo es geht. Die Ausfuhrkennzeichen bedeuten zusätzlichen Aufwand und Kosten. Wenn es wie bei Debrauers 3 Monate braucht bis alles erledigt ist verlangt die Versicherung fürs Ausfuhrkennzeichen recht kräftig. Aber vielleicht kennst du ja einen Weg wie nach Ablauf des Ausfuhrkennzeichens das Auto benutzt werden kann, falls in P das Anmeldeprozedere noch nicht beendet ist.
 
Tut mir leid. Bei allem Verständnis für sparsames Verhalten muss man sich auch immer fragen lassen, ob man nicht am verkehrten Ende spart.
Mein Motto lautet, Portugal muss man sich leisten können, sonst macht es keinen Spaß.
 
Ein Kfz kann man in der deutschen Botschaft oder bei jedem Honorarkonsul abmelden. Ist man in Portugal resident, ist ein Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen bei der IMT zur Einfuhr anzumelden. Hat man bereits den portugiesischen Führerschein, darf man kein deutsches Fahrzeug mehr in Portugal fahren.

Eine Nachbarin wollte in Deutschland für ihr Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen. Es gibt wegen der "Ostschäden" keinen Versicherer mehr, der dafür noch eine Vollkasko anbietet.
 
Danke für die Info. Aber wird denn das deutsche Fahrzeug immer noch ein "deutsches Fahrzeug" angesehen, wenn das Prozedere der Einfuhr schon am laufen ist?
 
Hallo Sobreiro
Danke für deinen Rat. Um entscheiden zu können ob ich da am verkehrten Ende spare oder nicht, versuche ich auf diesem Weg frühzeitig Infos zum Sachverhalt zu erhalten. Ich hoffe du kannst dir Portugal weiterhin leisten und wünsche dir auch für die Zukunft viel Spass.
 
Das ist auch richtig so. Eines wirst du auf jeden Fall bezahlen, eine gehörige Portion Lehrgeld vermutlich.
Deswegen behalte das Ganze im Auge und verschwende nicht soviel Zeit mit letztlich Peanuts.
Wie Wolfgang schon schrieb, es geht mit dt. Kennzeichen.
Ich habe seit 2004 inzwischen 6 Fahrzeuge nach Portugal eingeführt, alle hatten Ausfuhrkennzeichen und bei keinem hat der Prozess 3Monate gedauert.
Ich habe aber auch eine leistungsfähige Agentur damit betraut und es nicht selbst gemacht.
Du hast alle Infos, entscheiden musst du, welcher Weg Dein Weg sein wird.
Viel Glück und Paciência.
 
Das Thema mit Überführungskennzeichen stellt sich nicht, weil man erst nach 6 Monaten Aufenthalt in Portugal eine Residênçia beantragen kann und somit kann das Fahrzeug 6 Monate mit deutschen Kennzeichen in Portugal problemlos gefahren werden. Dann meldet man sich in der Zuständigen Gemeinde an und gleichzeitig wird das Fahrzeug zur Einfuhr bei der IMT registriert. Um das Fahrzeug als Umzugsgut einzuführen muss es mindestens 1 Jahr im Besitz gewesen sein. Darüber gibt es bereits einige Ausführungen hier im Forum. Es ist immer Geschmackssache, ob man sich den Stress mit den Behörden selber antun möchte oder einen Despachanten damit beauftragt, der im Endeffekt auch nicht viel teurer kommt.
 
Das habe ich anders erlebt. Das certificado do cidadão europeu gab es sofort.
Das man sich dafür zunächst 6 Monate in Portugal aufhalten muss, bevor man das beantragt und erhält, war bei uns nicht die Bedingung.
Magst du deine Aussage noch einmal prüfen, Wolfgang.
 
Sobreiro hat natürlich recht: Das Certificado gibt es sofort.

Man muss - rein gesetzesmäßig - sich innerhalb von 90 Tagen bei der câmara/freguesia anmelden, bezahlt 15 Euro und bekommt das sofort ausgehändigt. Mitzubringen sind Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass), Mietvertrag oder ein anderer Wohnungsnachweis - wie üblich also Strom/Wasser/Telefonrechnung) bzw Arbeitsvertrag sowie der Nachweis einer KV.
Das Certificado ist 5 Jahre gültig, danach kann - muss man aber nicht - eine residência permanente beantragt werden. Dies geschieht dann bei der SEF.

siehe auch [DLMURL="http://www.sef.pt/portal/V10/EN/aspx/apoiocliente/detalheApoio.aspx?fromIndex=0&id_Linha=4351#CReg_EN"]hier[/DLMURL] und Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank an alle die sich am Thema beteiligt haben. Es ist mir eine Hilfe. Über weitere Beiträge freue ich mich natürlich. Falls ich zwischenzeitlich keine anderen Fragen habe werde ich mich Mitte nächsten Jahres wieder melden und von meiner Erfahrung berichten.
Bis dahin wünsche ich euch eine gute Zeit.
 
Danke für die Hinweise - das waren früher mal 6 Monate generell und hat sich geändert.
Also: Wer sich länger als 3 Monate in Portugal aufhält, muss sich bei der Gemeinde anmelden. Wer länger als 6 Monate in Portugal lebt, muss seinen portugiesischen Wohnsitz auch steuerlich beim Finanzamt anmelden, mit allen Konsequenzen (voll steuerpflichtig).
 
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