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Kann ich mich in Portugal ohne Wohnsitz anmelden?

H

hobbyrentner007

Gast
Hallo, alle zusammen, ich beabsichtige, mehrmals im Jahr nach Portugal zu reisen. Mit dem Flieger ist es etwas umständlich, da ich mir jedes Mal ein Auto leihen muß (was auch sehr teuer ist) und mit dem Auto nach Portugal ist mir zu anstrengend. Daher hatte ich mir überlegt, hier in Portugal ein Auto zu kaufen. Das scheint nach Aussage des Amtes kein Problem zu sein. Allerdings sagt der Gebrauchtwagen-Händler, dass ich eine "Steuer-Nummer" brauchte für den Kauf des Autos. Auch kann ich kein port. Handy kaufen, da ich für den Vertrag auch diese Steuer-Nummer vorlegen muß. Kann ich die Steuer-Nummer auch bekommen, wenn ich keinen festen Wohnsitz in Portugal habe? Ich möchte das Land kennen lernen und verbleibe nicht an einem Ort, daher habe ich auch keine feste Adresse. Muss ich mich dann mit Zweit-Wohnsitz anmelden und müsste ich dann auch Steuern in Portugal zahlen? Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir weiter helfen. DANKE. Tina
 
Hallo Tina,

Du gehst einfach mit deinem (deutschen) Personalausweis auf das nächste Finanzamt in Portugal und beantragst eine port. Steuernummer (NIF) mit deiner dt. Anschrift. Das dauert ein paar Minuten und kostet nichts.
Damit bist Du weiterhin in Deutschland steuerpflichtig und brauchst für Dein Vorhaben auch keinen port. Wohnsitz. Natürlich musst Du die KFZ-Steuer für das pt. Auto in Portugal bezahlen.
 
...achso: für die Autoanmeldung benötigst Du eine portugiesische Anschrift. Das setzt aber keine "Wohnsitzanmeldung" voraus.
 
Herzlichen Dank für die Info :)) Werde dann gleich mal sehen, wo hier in Lagos ein Finanzamt ist. Lieben Gruß. Tina
 
Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Thema in diesem Thread: Wenn ich mein Auto in Portugal anmelde ohne portugiesischen Wohnsitz, habe ich dann die Möglichkeit auf eine Befreiung von der Zulassungssteuer? Ich habe das Auto bereits länger als 6 Monate.
Liebe Grüße
Kathi
 
hier ist alles detailliert beschrieben:


Ohne portugiesischen Wohnsitz kann kein Fahrzeug als Umzugsgut eingeführt werden. Die einmalige Zulassungssteuer ist zu entrichten
 
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