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In eigener Sache: Vergleich am Landgericht

Wolfgang

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8. Sep. 2009
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Liebe Forumsmitglieder,

wie viele wissen, kam es zu einem Rechtsstreit zwischen mir in meiner Eigenschaft als Firmeninhaber und einem Forum. Leider wird immer noch öffentlich über diesen Rechtsstreit kommuniziert, der mir aufgezwungen wurde. Nachdem dieser Prozess am 6. Oktober mit einem Vergleich geendet hat, will ich auch meine Darstellung geben. Ich sehe mich dazu gezwungen, da sich die Dinge teilweise erheblich anders abgespielt haben, als dies vom Beklagten Kai L. öffentlich verbreitet wird.

Der Vergleich selbst beinhaltet im Wesentlichen eine Kostenteilung - jeder bezahlt seine Kosten selbst. Nicht Gegenstand des Vergleiches und vom Beklagten anerkannt war die von mir und meinem Rechtsanwalt von Anfang an vertretene Rechtsauffassung, dass unzweifelhaft ein Eingriff in meinen ausgeübten Geschäftsbetrieb erfolgt ist. Diese Rechtsauffassung hat auch das Gericht bestätigt.

Das Gericht hatte allerdings erhebliche Mühe, dem Beklagten diese Rechtsauffassung zu erläutern, da dieser bis zuletzt keine Einsicht zeigte. Der Vergleich setzt voraus, dass der Beklagte anerkennt, dass das von ihm gebetsmühlenhaft wiederholte Recht auf freie Meinungsäußerung Grenzen hat. Nämlich immer dann, wenn in das Unternehmen eines anderen eingegriffen wird, ohne dass es dazu einen rechtfertigenden Grund gibt. Das Gericht hat klargestellt, dass es dem Beklagten – in einem Urteil unter Androhung einer Strafe – untersagen würde, weiterhin bestimmte Äußerungen in seinem Forum über mich bzw. meine Firma zu machen, wenn er nicht einlenkt. Daraufhin hatte sich der Beklagte bereit erklärt, den Vergleich abzuschließen. Man bekommt nun den Eindruck, dass der Beklagte das bis heute nicht richtig begriffen hat bzw. dies nicht wahrhaben möchte.

Ich bin nicht der Täter, sondern das Opfer.
Es ist in meinen Augen dreist und unverschämt, diese Rolle öffentlich einfach zu vertauschen.

Alleine die mehrmals geäußerten Behauptungen, es ginge um die gewollte Vernichtung oder um einen gezielten Angriff von mir auf sein Forum, sind eine Verleumdung und eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt. Falls so eine öffentliche Anschuldigung gegen meine Firma z. B. in einem Handarbeits- oder Hasenzüchterforum gefallen wäre, wäre ich genauso mit allen in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Beklagten vorgegangen. So gesehen war es für die Unterlassung völlig unerheblich, in welchem Forum diese Behauptungen veröffentlicht werden. Ich habe dem Beklagten auch jede Brücke gebaut, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Er hätte das Gerichtsverfahren und die Gerichtskosten und seine Anwaltskosten leicht vermeiden können, wenn er eingelenkt hätte. Alleine das Beharren auf der eigenen Meinung, die Starrsinnigkeit und Unbelehrbarkeit des Beklagten waren der Grund für die leider notwendige Anrufung des Gerichtes.

Es ist also kein Forumskrieg, sondern nur mein legitimes Recht, meine Firma vor willkürlichen und geschäftsschädigenden Diffamierungen zu schützen. Damit das klar ist: Ich werde auch in Zukunft darauf achten, dass meine Rechte nicht verletzt werden.

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass eine Reihe unwahrer Behauptungen aus zwei Gründen abgegeben werden. Zum einen zur Gesichtswahrung. Zum anderen, um „Spenden“ zu betteln und sich den Rechtsstreit fremdfinanzieren zu lassen.
Dieser Eindruck entstand insbesondere durch die Veröffentlichung teilweise falscher Darstellungen und unvertretbarer Bewertungen, begleitet durch das Streuen nebulöser Gerüchte über einen erzwungenen Verkauf und den bevorstehenden, eventuellen Untergang dessen Forums. Ich verweise nur auf den dortigen Forumsbeitrag "Supergau".

Ganz nebenbei wurde durch diese Falschdarstellung auch mein Ruf als Forumsbetreiber massiv geschädigt, weil Außenstehende zu dem Vorurteil kommen konnten, ich würde dieses Forum bewusst schädigen wollen. Der Beklagte möge sich gut überlegen, ob er weiterhin falsche Darstellungen und unvertretbare Bewertungen veröffentlicht.

Das Landgericht hat klar gestellt, dass der Beklagte sich nicht auf das von ihm immer behauptete Recht auf freie Meinungsäußerung berufen konnte. Ich kann belegen, dass ihm die zutreffende Darstellung der rechtlichen Situation schon lange zuvor bekannt war. Trotzdem verbreitete er öffentlich - auch über Facebook –, er würde zu 100% gewinnen bzw. die "Gegenpartei wäre chancenlos". Die von ihm öffentlich geäußerte Rechtsauffassung war nicht nur falsch, sondern wahrscheinlich absichtlich falsch. Ich habe den Eindruck, dass er die Situation absichtlich falsch darstellte, weil er dadurch die Chance erhielt, Spender zu gewinnen.

Ohnehin hatte ich den Eindruck, dass der Beklagte nicht nur mich und meine Rechte nicht besonders ernst nahm, sondern es darüber hinaus auch an Respekt gegenüber dem Gericht vermissen ließ. So äußerte er sich auf Facebook im Hinblick auf das Gerichtsverfahren kurz vor der Verhandlung, dass das Gerichtsverfahren ihn unnütz kostbare Lebenszeit kosten würde. In Anbetracht der Tatsache, dass er dieses Verfahren mutwillig herbeigeführt hat, ist das befremdend.

Später stellte der Beklagte das Ergebnis des für ihn und die unterstützenden Spender äußerst kostspieligen Gerichtsverfahrens als Erfolg dar. Er behauptete, dass das für ihn geplant und schon länger so gewollt gewesen sei. So sei es jedoch für ihn absichtlich teurer geworden. Diese Behauptungen bzw. Bewertungen sind abwegig.

Obwohl ich in der Sache Recht hatte, lag mir viel daran, den Beklagten SOFORT und nicht erst nach Rechtskraft eines Urteils dazu zu bringen, in meinen Gewerbebetrieb durch seine Behauptungen nicht einzugreifen. Hätte das Landgericht mir im Urteil Recht gegeben – woran nach dem Verlauf der Verhandlung nicht zu zweifeln war –, hätte der Beklagte immer noch Berufung einlegen können. Dann wäre der Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht mit weiteren Kosten fortgesetzt worden. Da ich die Reisen nach Stuttgart ins kalte Deutschland zu Gerichtsverhandlungen als anstrengend empfinde, habe ich dem Vergleich und damit der sofortigen Beendigung zu meinen Konditionen zugestimmt.

Nachdem das Gericht den Wert des Rechtsstreits auf 30.000 Euro festgesetzt hat – wogegen auch der Anwalt des Beklagten keinen Protest erhoben hat –, sind die Gerichts- und Anwaltsgebühren, die sich danach berechnen, ziemlich teuer geworden. Die Gegenseite behauptet, ich wollte bewusst den Streitwert in die Höhe treiben, um ihn finanziell zu schädigen, was abwegig ist. Der Beklagte war schließlich anwaltlich vertreten und ist ja sonst auch in der Lage, seine tatsächlichen oder vermeintlichen Rechte zu vertreten. Es geht darum, in Zukunft eine ähnliche Verfehlung wirksam abzuschrecken und deshalb einen realistischen Streitwert zu Grunde zu legen. Der Beklagte wird sich in Zukunft wahrscheinlich genau überlegen, welche Äußerungen er über mich bzw. über meine Firma zukünftig tätigt. Bei Gericht wurde nun auch beantragt, dem Beklagten Zwangsgelder und Zwangshaft anzudrohen, falls der Beklagte gegen die Unterlassungsverpflichtung verstößt. Dieser Maulkorb hat es in sich. Der Beklagte muss jetzt effektiv dafür Sorge tragen, dass er gegen die von ihm akzeptierte Unterlassungsverpflichtung nicht verstößt. Sonst wird es teuer und kann sogar im Gefängnis enden.

Bezüglich der beiden Foren - i. B. Konkurrenzsituation - mache ich auch ein klare Aussage. Es ist mir schlichtweg egal, was das andere Forum macht, solange es mich oder meine Firma nicht wieder beleidigt, diffamiert oder Behauptungen aufgestellt werden, die unwahr, geschäftsschädigend oder rufschädigend sind. Die Adresse meines Anwaltes ist auch kein Geheimnis. Sollte jemand z. B. aus dem Gallier-Forum einen wirklich guten Anwalt brauchen, gebe ich diese gerne per PN weiter.

Bezüglich der immer wieder geäußerten Behauptung, ich wäre auf dieses Forum "neidisch" - Mißgunst usw., möchte ich klarstellen, dass ich an einem Forum mit überalterter Software und 80% an Beiträgen in Form von Strandbar, Wortkettenthreads, "Was-hat-euch-heute...-Beiträgen" noch nie ein Interesse hatte und auch in Zukunft nicht haben werde.



 
Das Landgericht hat nun meinem Antrag wegen Unterlassung und Schadenersatz mit einem Beschluss stattgegeben und den Beklagten Kai L., wie in dem Vergleich auch vorgesehen mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gedroht, falls er nochmals bestimmte Dinge über mich bzw. meine Firma äußert.

Das Ordnungsgeld wird bei Zuwiderhandlung mit 250.000 Euro maximiert. Oder Haft von 6 Monaten bis maximal insgesamt 2 Jahren. Die Kosten dieses Beschlusses hat der Beklagte alleine zu tragen (etwa 700 Euro).

Ich gratuliere der Gegenseite zu diesem immer angestrebten Vergleich.
 
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