- Registriert
- 18. Dez. 2019
- Beiträge
- 10
Hallo zusammen,
mal wieder ein sehr komplizierte Frage von mir. Falls niemand Erfahrungen damit hat: kennt jemand einen Anwalt (deutsch, oder englisch sprechend), welcher online/telefonisch solche Fragen beantworten kann?
Situation:
Meine Frau (Schweizerin) und ich (Deutscher) sind seit 2018 verheiratet. Wir haben einen Ehevertrag in der Schweiz, welcher den Status Gütertrennung definiert.
Wir/ich habe nun ein Grundstück in Portugal gekauft aus meinen Ersparnissen und unser Wunsch war, dass das Grundstück im Falle meines Todes an meine Frau geht und im Falle einer Scheidung (ich hoffe dass dies niemals eintreten wird) an mich.
Nun steht in der Registrierung des conservatorio "regime da comunhao de ganhos acumulados da Lei Alema".
Wenn ich den Begriff übersetze kommt bei mir "Zugewinngemeinschaft" raus. Uns wurde erklärt, dass es dieses regime/Güterstand in Portugal nicht gibt und das mit dieser Formulierung das Grundstück mir im Falle einer Scheidung zu 100% gehören würde.
Mein Verständnis von Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht ist: alle Anschaffungen nach der Eheschließung werden im Falle einer Scheidung 50:50 aufgeteilt. Aber wir leben nicht in Deutschland und wir haben einen Ehevertrag nach Schweizer Gesetz.
Kann ich der Erklärung vom portugiesischen Notar trauen, dass dieses "regime da comunhao de ganhos acumulados da Lei Alema" unseren Wunsch abdeckt?
Sorry für die komplizierten Fragen - ich bin mir auch nicht sicher, ob die Portugiesen diesen komplizierten Fall verstehen
Alexander
mal wieder ein sehr komplizierte Frage von mir. Falls niemand Erfahrungen damit hat: kennt jemand einen Anwalt (deutsch, oder englisch sprechend), welcher online/telefonisch solche Fragen beantworten kann?
Situation:
Meine Frau (Schweizerin) und ich (Deutscher) sind seit 2018 verheiratet. Wir haben einen Ehevertrag in der Schweiz, welcher den Status Gütertrennung definiert.
Wir/ich habe nun ein Grundstück in Portugal gekauft aus meinen Ersparnissen und unser Wunsch war, dass das Grundstück im Falle meines Todes an meine Frau geht und im Falle einer Scheidung (ich hoffe dass dies niemals eintreten wird) an mich.
Nun steht in der Registrierung des conservatorio "regime da comunhao de ganhos acumulados da Lei Alema".
Wenn ich den Begriff übersetze kommt bei mir "Zugewinngemeinschaft" raus. Uns wurde erklärt, dass es dieses regime/Güterstand in Portugal nicht gibt und das mit dieser Formulierung das Grundstück mir im Falle einer Scheidung zu 100% gehören würde.
Mein Verständnis von Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht ist: alle Anschaffungen nach der Eheschließung werden im Falle einer Scheidung 50:50 aufgeteilt. Aber wir leben nicht in Deutschland und wir haben einen Ehevertrag nach Schweizer Gesetz.
Kann ich der Erklärung vom portugiesischen Notar trauen, dass dieses "regime da comunhao de ganhos acumulados da Lei Alema" unseren Wunsch abdeckt?
Sorry für die komplizierten Fragen - ich bin mir auch nicht sicher, ob die Portugiesen diesen komplizierten Fall verstehen
Alexander