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Führerschein registrieren

Guten Abend. Bin ich richtig informiert, dass ich meinen unbefristeten DE Führerschein (ausgestellt vor 2013) innerhalb von 60 Tagen nach der Anmeldung der Residenz in PT bei IMT registrieren muss? Ist die Registrierung online möglich? Falls ja, wäre ich für den entsprechenden Link sehr dankbar. Ich konnte bisher nur diesen finden, hier scheint aber beim "Registrieren" der Antrag auf den Umtausch verlinkt zu sein. Oder kann das Umtausch-Formular auch für die Registrierung genutzt werden?

... und wenn wir schon mal dabei sind, weiß jemand was bei Überschreitung der 60 Tage Frist passiert? Sonst werde ich später berichten ;-)
 
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Ja, du bist richtig informiert
Online ist es möglich, (hat der ACP für uns erledigt.)
Es gibt nur den Link für den Umtausch. Der müsste auch für die Anmeldung genommen werden. Aufgrund deiner Angabe, Führerscheindokument von 2013 ohne Gültigkeitszeitraum, wird es wohl auf einen Umtausch hinaus laufen.
Das IMT reagiert derzeit nicht immer einheitlich auf diese Anträge, alles ist also möglich und nix ist garantiert, auch was die 60 Tage Frist angeht.
 
Über das besagte Formular kam eine Absage, weil sie alle Dokumente, die für den Tausch erforderlich sind, erwarten. Für die Registrierung verweisen sie an den IMT Schalter. Habe jetzt per Email beim IMT angefragt, ob es eine Online Möglichkeit gibt für die Registrierung.
 
Die haben wir natürlich auch vorlegen müssen, als Ergebnis kam das Dokument mit der Registrierung.
Allerdings haben wir auch ganz neue Führerscheine mit Gültigkeitsdatum extra vorher in Deutschland ausstellen lassen, um genau dieses Problem zu umgehen.

Ohne jetzt ins Detail zu gehen, von dem her, was du hier geschrieben hast, wirst du auch umtauschen müssen, weil kein Gültigkeitsdatum drauf ist. Eine andere Lösung würde mich jetzt überraschen.
 
Das mit den 2 Jahren Zeit lese ich nicht mehr aus dem Gesetzestext heraus. Das war, soweit ich mich erinnere, anfangs der Fall, quasi in der Zeit nach der Neuregelung von 2012 und endete dann, soweit ich mich erinnere, 2015 spätestens.

Ich lese es so, innerhalb von 60 Tagen nach Residencia muss man
- wenn kein Gültigkeitsdatum drauf ist, die Registrierung vornehmen und erhält dann ein Dokument, was längstens 2 Jahre gültig ist. Damit hat man dann Zeit für den Umtausch. Verpasst man die 60 Tage, muss man gleich den Umtausch einleiten.
- ist ein Gültigkeitsdatum drauf, erhält man ein Dokument bis zu diesem Gültigkeitsdatum.
Hier weiß ich nicht genau, wie die Reaktion ist, wenn man die 60 Tage nicht einhält. Da hört man zuviel unterschiedliche Meinungen, die ja nach regionalem IMT unterschiedlich sind.
Ich vermute, online wirst du keine Klärung erreichen, am Balcao vielleicht.
 
Ich war in den letzten Jahren zweimal vergeblich beim zuständigen IMT bezüglich des Umtausches meines unbefristeten EU-FS. Nach jeweils etwa 2 Std Wartezeit wurde ich heimgeschickt, da keine weiteren Bearbeitungen an diesem Tag mehr möglich seien. Eine Online-Regelung war mir bis dato nicht bekannt. Im Falle einer Verkehrskontrolle werde ich wohl sagen müssen dass ich in keinem Jahr 183 Tage oder mehr in PT war. Soweit ich verstehe, gilt die Umtauschpflicht erst dann, aber natürliche keine Gewähr!
 

Wolfgang

Administrator
Portugiesische Steueradresse = Umtausch

Solange der deutsche Führerschein eine befristete Gültigkeit hat (15 Jahre), so lange wird wohl Portugal diesen Führerschein bis zum Gültigkeitsdatum anerkennen. Unbefristete deutsche Führerscheine müssen aber umgetauscht werden, wenn resident bzw. länger als 183 Tage im Jahr im Land.

Es gibt im Netz unterschiedliche Auffassungen, ob ein deutscher befristeter Führerschein auch während der Gültigkeit umgetauscht werden muß, z. B. wenn nach nationalem Recht aus Altersgründen medizinische Atteste für eine Erneuerung verlangt werden.

Ich habe bisher noch nicht gehört, dass deshalb ein Führerschein eingezogen wurde bzw. ein Bußgeld fällig war. Rechtsanwalt Dr. Rathenau ist auch der Auffassung, dass der deutsche befristete Führerschein anerkannt wird bis zum Ende des Gültigkeitsdatums.

Vielleicht weiß Lischboa da mehr
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich kann da keine Aufklärung beitragen. Die Lage ist von IMT zu IMT auch leicht unterschiedlich.
Hat der deutsche Führerschein ein Gültigkeitsdatum, wird er registriert und das Registrierungsdokument bekommt eine Gültigkeit, die der des Führerscheines entspricht. Dieser Vorgang muss innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung des CRUE erfolgen.
So soll es sein und so war es bei uns im September auch.
Hat er kein Ablaufdatum muss er auch innerhalb von 60 Tagen nach CRUE registriert und dann innerhalb von 2Jahren umgetauscht werden.
Dazwischen gibt es ganz viele verschiedene Ergebnisse, was die Gültigkeit der Registrierung angeht. Das geht von sofortigen Umtausch bis hin zu verschiedenen Laufzeiten. Je nach zuständigem IMT variiert das sehr, eine Methode erkenne ich nicht. Das ganze weiß ich auch nur aus Erzählungen und Geschichten, die man hier so hört, Belege dafür habe ich auch nicht.
Es bleibt also ein Abenteuer.
 

Wolfgang

Administrator
danke für die Info. Genau so kenne ich das auch vom Hörensagen, aber genau weiß es keiner bzw. es wird tatsächlich von IMT zu IMT unterschiedlich gehandhabt.
 
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