laluna
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- 30. Dez. 2010
- Beiträge
- 1.569
Gestern kam wieder die Frage auf:
Darf ich ein ausländisches Auto (z. B. aus D) in Portugal an einen Freund verleihen?
Beispiel: 2 Schulfreunde fahren mit dem deutschen Wagen zum Surfen an die Algarve. Wer darf in Portugal mit dem Wagen fahren? Meine -hoffentlich richtige Antwort- NUR der Fahrzeughalter - nicht der Schulfreund.
Denn hier gilt Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar.
Dieses besagt diesbezüglich zusammengefasst:
ausländische Fahrzeuge dürfen in Portugal nur vom Eigentümer, Ehegatten (eingetragene Gemeinschaft) und Verwandten 1. Grades gefahren werden, WENN diese NICHT in Portugal resident sind.
Ist das soweit korrekt?
Darf ich ein ausländisches Auto (z. B. aus D) in Portugal an einen Freund verleihen?
Beispiel: 2 Schulfreunde fahren mit dem deutschen Wagen zum Surfen an die Algarve. Wer darf in Portugal mit dem Wagen fahren? Meine -hoffentlich richtige Antwort- NUR der Fahrzeughalter - nicht der Schulfreund.
Denn hier gilt Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar.
Dieses besagt diesbezüglich zusammengefasst:
ausländische Fahrzeuge dürfen in Portugal nur vom Eigentümer, Ehegatten (eingetragene Gemeinschaft) und Verwandten 1. Grades gefahren werden, WENN diese NICHT in Portugal resident sind.
Ist das soweit korrekt?