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Frage zum Erben in Portugal

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weiß da jemand bescheid?
kann man als deutsche staatsangehörige in portugal erben?und was ist, wenn man doppelstaatlerin ist (dt+port.staatsangehörigkeit) - MUSS man dann den portugiesischen bilhete de identidade und steuernummer in portugal bei den entsprechenden ämtern zeigen, oder reicht auch die deutsche steuernummer und der deutsche pass?

wäre echt total hilfreich, wenn vielleicht jemand einen tipp für mich hätte.

obrigada im voraus!
 
Hallo Alda,

also so grundsätzlich ja, wenn zumindest bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Ich glaube kaum, dass das was mit der Staatsangehörigkeit zu tun hat, sondern vielmehr mit dem Verwandtschaftsgrad bzw. dem Testament (falls eins vorhanden ist).

LG
Nana
 
Hallo Alda

schön, von Dir wieder einmal zu lesen. Ich würde einen portugiesischen Steuerberater und/bzw. einen Anwalt meines Vertrauens einschalten, dann bist Du auf Nummer sicher. Soe eine Beratung kosten vielleicht 100 Euro, aber das ist das allemal wert.
 
hallihallo,

ich habe news. wenn man erbt und doppelstaatler ist, muss man die portugiesischen ausweise(cartao de cidadao etc.) vorweisen. die deutschen ausweise gelten dann nicht. ich war heute im generalkonsulat von stuttgart, daher weiß ich das.

alles sehr kompliziert!!

viele grüße
alda
 
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