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Führerschein Klasse B, bis 125ccm erlaubt oder nicht?

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27. Juli 2019
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Guten Abend zusammen,

die Suche habe ich nun bemüht und ein paar Threads zum Thema Führerschein durchgelesen. Allerdings hat sich meine Frage nicht abschließend beantwortet. Daher nochmal diese Thema. Die Frage lautet wie folgt:

Darf ich mit meinem deutschen Führerschein der Klasse B (wurde 2003 gemacht - leider!) per se einen Roller bis 125ccm (<11kw) in Portugal fahren oder nicht?

Und zwar liest man auf Wikipedia (Stand. 27.7.19), dass das ohne den Zusatz A1 erlaubt ist.


"Derzeit können Besitzer eines nationalen Führerscheins der Klasse B in Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Österreich, der Slowakei, Spanien und Tschechien unter bestimmten Voraussetzungen ein Motorrad der Klasse A1 fahren, wobei die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind. Teilweise reicht schon der Besitz der Klasse B aus, teilweise darf man erst nach mehrjährigem Besitz der Klasse B fahren oder es ist ein mehrstündiges Fahrtraining auf einem Motorrad (mit/ohne Prüfung) vorgeschrieben."
- Wikipedia

Mit Bezug auf obige Frage nochmal: Darf man ohne weiteres einen 125er fahren oder muss man wie in Österreich mindestens 6 Praxisstunden absolvieren. Weiss das jemand?

Ich danke im Voraus!
 
Okay, ich habe noch etwas weiter recherchiert und folgende zwei Indikatoren entdeckt, die darauf schliessen lassen, dass es genügt mit einem Führerschein der Klasse B und älter als 25 Jahre zu sein, das Fahren von Rollern bis 125 ccm erlaubt:

http://ar-rentascooter.com/faq/#q030

Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Hier noch das Relevante aus dem zweiten Link (+ Übersetzung).

4. d) Motociclos de cilindrada não superior a 125 cm3 e de potência máxima até 11 kW.

O disposto na alínea d) do n.º 4 do presente artigo aplica-se a todos os titulares de carta de condução válida para a categoria B que cumpram uma das seguintes condições:

a) Tenham idade igual ou superior a 25 anos;
b) Sejam titulares de habilitação legal válida para a condução de ciclomotores.

4. d) Krafträder mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer maximalen Leistung von bis zu 11 kW.

Die Bestimmungen des Absatzes 4 Buchstabe d) des vorliegenden Artikels gelten für alle Inhaber eines für die Klasse B gültigen Führerscheins, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

a) 25 Jahre oder älter sind;
b) einen gültigen Rechtsanspruch auf das Führen von Kleinkrafträdern haben.

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt, auch bin ich der portugiesischen Sprache nicht mächtig und besonders bei Gesetzestexten. Zudem habe ich nur einen vagen Hinweis darauf dass dieses Gesetz noch gültig ist, anhand der Aussage des ersten Links, welches die FAQ einer Rollervermietung ist. Wer sich also auf meine Recherchen verlässt, agiert auf eigene Faust.
 
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