Aktuelles

Reisetipp Europäisches Verbraucherzentrum: TIpps für Urlaubsstorno

Wolfgang

Teammitglied
Registriert
8. Sep. 2009
Beiträge
5.194
Tipps für Urlaubs-Stornierungen in 6 beliebten Urlaubsländern vom europäischen Verbraucherzentrum

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Urlaubszeit steht vor der Tür. Alles ist geplant, plötzlich wird man krank und muss den Flug, das Hotel, den Mietwagen und den Surfkurs stornieren … Die neue Studie des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland erklärt die Storno-Regelungen in 6 beliebten Urlaubsländern. Anbei erhalten Sie die zugehörige Pressemitteilung. Über eine Veröffentlichung würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Ines Danzeisen

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Communication / Press affairs
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. www.cec-zev.eu
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland www.evz.de

Stornoregelungen in Europa

Die Reise ist schon lange geplant. Flug, Hotel, Mietauto und Tauchkurs gebucht. Und plötzlich muss man krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen absagen. Was ist zu tun? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps zu Stornoregelungen in sechs beliebten Urlaubsländern.

Tipps rund ums Stornieren

Die gesamte Broschüre erhalten Sie als pdf-file automatisch gespeichert, indem Sie auf das Bild klicken.

  • Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbarIn Spanien, Frankreich, Österreich, Deutschland und den Niederlanden regeln viele Hotels, Autovermieter oder Veranstalter von Ferienkursen Stornierungen per Vertrag. Wieviel Sie dann bezahlen müssen, ist davon abhängig, wie lange Sie im Voraus stornieren. Stornieren Sie daher so früh wie möglich!

  • Ein bloßes Nichterscheinen (No show) kann dazu führen, dass Sie den vollen Preis bezahlen müssen. Stornieren Sie. Am besten schriftlich.

  • Wenn Sie in Deutschland und Österreich trotz Stornierung Geld zurück bekommen möchten, müssen Sie beweisen, dass Hotel und Kurs ausgebucht oder alle Fahrzeuge der gebuchten Kategorie vermietet sind. Eine Buchungsanfrage im Internet, ohne Nennung Ihres Namens, ist hilfreich. Fertigen Sie Bildschirmausdrucke als Beweis.

  • In Italien und Spanien können Sie bei höherer Gewalt Ihren Flug stornieren und den Flugpreis zurückverlangen. Als höhere Gewalt gelten u. a. unvorhergesehene Krankheiten, die Ihre Reise verhindern oder Todesfälle in der Familie. Was zur höheren Gewalt zählt, steht oft in den AGB. Sogar Staus auf dem Weg zum Flughafen wurden von der italienischen Rechtsprechung schon in einigen Fällen als höhere Gewalt gewertet. Erbringen Sie einen Nachweis, z. B. ein ärztliches Attest bei Krankheit.

  • Egal, ob online, im Reisebüro oder vor Ort. Egal, ob Hotel, Flug oder Mietwagen. Eines ist allen EU-Ländern gemein: Es gibt kein 14-tägiges Widerrufsrecht.

  • Bei Flügen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oft günstiger als die Buchung stornierbarer Tarife. Da die Versicherung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit zahlt, sollten Sie die Bedingungen genau lesen, bevor Sie eine Versicherung abschließen.

Die Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar sowie Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar zu den ausführlichen Regelungen in den jeweiligen Ländern kann kostenlos auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland als PDF-Datei heruntergeladen werden.
 
Zurück
Oben