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"Erlaubnis" für EU-Freunde, mein portugiesisches Auto zu fahren

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auf Wunsch gelöschte Altadmine

Gast
Liebe Leutz -
wegen eines Notfalls überlasse ich meinen Wagen Freunden.
Die sind hier keine Residenten, dürfen also im Grunde kein (privates) Auto mit portugiesischem Kennzeichen fahren.
Was setzt man da für den Notfall für ein Papierchen auf, dass ichs ihnen überlassen hab?
 
ich kann mich an irgendeine Diskussion erinnern, krieg aber eben auch nimmer her, wo und wie das genau war.
 
und mit Triumph- Schreibmaschine geschrieben, wobei 30% der Buchstaben mit Tippex zu überpinseln sind. Ja die gute alte Zeit....
 
blaues Papier mit 25 Linien! (so war es zumindest früher.... ganz früher)
....und dann zum notario beglaubigen lassen mit "Selo" für 2,5 Escudos.Da man bei manchen Sachen immer einen Zeugen brauchte,(testemunha glaub ich)saßen in Cascais immer ein paar Opas rum um dann für 100Esc alles zu bezeugen,egal worum´s ging!
 
Hallo Ihr Lieben,
jetzt werde ich nachdenklich.
Ich wohne in Deutschland, bin aber oft in Portugal.
Eine portug.Steuernummer mit meiner portugiesischen Adresse habe ich.
Brauche ich tatsächlich eine "Vollmacht", wenn ich ein privates portugiesisches Auto fahre ???

Liebe Grüße
Ina-Elena
 
Oje,
das wird dann problematisch. WIE weise ich nach, dass das Auto einem Verwandten 1.Grades gehört ???

Lieben Gruß
Ina-Elena
 
mit Namensnachweis. Im Zweifelsfall einfach eine Vollmacht des Halters mitführen. Es geht nur darum, dass man dem freundlichen Mensch der GNR glaubhaft machen kann, das das Fahrzeug nicht entwendet wurde und dass man es berechtigt fahren darf.
 
Hallo lieber Wolfgang,
hier in meinem Fall funktioniert das nicht mit dem "Namen", obwohl es ein Verwandter 1.Grades ist Aber das Auto gehört einem Deutschen, der seit vielen Jahren in Portugal lebt, jetzt in einem Pflegeheim. Aber ich habe von ihm eine Generalvollmacht (vom portugiesischen Anwalt gemacht und beglaubigt), dann dürfte ich also keine Schwierigkeiten haben. Und diese "alte Schüssel" wird keiner klauen.

Es ist also in Portugal nicht so, wie hier in Deutschland, dass ich mir (auch als Portugiese) mal schnell das Auto eines Freundes leihen kann, ich brauche dann eine Vollmacht, ist das richtig ?

Liebe Grüße

Ina-Elena
 
Es ist also in Portugal nicht so, wie hier in Deutschland, dass ich mir (auch als Portugiese) mal schnell das Auto eines Freundes leihen kann, ich brauche dann eine Vollmacht, ist das richtig ?

Richtig - weil in Portugal gilt generell Halterhaftung. In Deutschland ist es einfacher, weil da gilt die Fahrerhaftung.
 
Hallo,
also eine rechtliche Grundlage hab ich bisher nicht finden können.... zumindest nicht, was Fahrzeuge mit Motor angeht.
LG
Nana
 
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