Erbschaftssteuer bezahlen, wenn ja, wo ? P oder D

Dieses Thema im Forum "Auswandern, Leben & Arbeiten" wurde erstellt von W.Santos69, 18. Oktober 2019.

  1. Hallo, mein Name ist Wolfgang (beide Staatsangehörigkeiten, verwitwet), 50 Jahre und ich bin neu in diesem Forum.

    Ich hab eine Frage wegen des Verkaufs der Wohnung meiner Eltern (beide Portugiesen, Vater ist verstorben) in Setubal.

    Die Wohnung steht momentan zum Verkauf und sollte der Verkauf erfolgen, wo muss ich die evtl. Erbschaftssteuer entrichten, in P oder in D ?

    Ich lebe übrigens am Niederrhein (hier geboren) und möchte nach dem Verkauf nach Portugal ziehen, möglichst für immer.

    Für eure Antworten bin ich sehr dankbar, viele Grüße Wolfgang.
     
  2. Wolfgang

    Wolfgang Administrator

  3. Hallo Wolfgang :cool:,
    vielen Dank für deine Antwort. Den Rat eines Anwalts einzuholen wird wohl das beste sein, ich hatte mir das schon gedacht.

    Werde ich dann machen, schönes Wochenende allen im Forum.
     
  4. Hallo Wolfgang,
    ich bin weder Anwalt noch Steuerberater und kann dir zu der Thematik nur meinen Kenntnisstand mitteilen:
    In Portugal fällt bei ererbten Immobilien eine Stempelsteuer von 10 % an, die allerdings entfällt, wenn der Erbe Ehegatte oder Abkömmling ist, d.h. in Portugal fällt für dich keine Erbschaftssteuer an. In Deutschland schon, da du noch in Deutschland wohnst. Allerdings liegt der Freibetrag hier für einen Verwandten 1. Ordnung bei 400.000 €. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus verkauft wird oder nicht.
    :)
     
    Theophanu und W.Santos69 gefällt das.
  5. Vielen Dank für deine Information, hört sich schon mal nicht schlecht an.:cool:
     

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