Kurze Nachfrage zum Thema legale Motorisierung bei e-Bikes in der EU, vielleicht hat sich ja mittlerweile wieder einmal die Gesetzgebung geaendert?!
Nach meinem letzten Kenntnisstand (~2022) sind e-Bikes innerhalb der EU nur mit bis zu 250 Watt Motorleistung ohne Zulassung/Kennzeichen und Versicherung zulaessig, solange der Motor nicht allein (also nur als Hilfsmotor zusaetzlich zum Treten) betrieben werden kann, der Motor nur bis max. 20 km/h "hilft", und der Fahrer das Mindestalter zum Fuehren eines e-Bikes erreicht hat.
Fuer alles das ueber diesen Leistungswerten des e-Bikes liegt, braucht man Versicherung, Zulassung/Kennzeichen und in manchen Laendern ggf. einen Fuehrerschein (z.B. wenn man sonst keinen fuers Mofa/Moped oder Auto hat). Der Motor kann zwar theoretisch staerker sein, muss dann aber ueber das Kontroll-Modul auf 250 Watt abgeregelt sein.
In manchen EU Laendern hat die Polizei spezielle portable Dynamometer, die die effektive Motorleistung von e-Bikes bei Verkehrskontrollen an Ort und Stelle misst. Geldstrafen und ggf. Konfiszierung des Fahrzeugs waeren u.U. bei Ueberschreitung der Limits die Folge.
Die Gesetzeslage bei e-Bikes aendert sich aufgrund der ansteigenden Popularitaet laufend, daher ist meine Information allerdings nicht unbedingt auf dem letzten Stand. Zudem regelt das Gesetz, ob man - abhaengig von der e-Bike Klasse/Einstufung - (und abhaengig vom Alter des Fahrers) einen Helm braucht, und wo man das e-Bike fahren kann (bzw. nicht fahren darf). Ich rate in jedem Fall dazu, die aktuelle oertliche Gesetzeslage zu pruefen, da sich die betreffenden Gesetze schnell aendern koennen.
Bei Leih-Raedern geht man i.A. auf Nummer Sicher, da der Verleiher die aktuellen Regeln und Gesetze einhalten muss. Es ist weiterhin anzunehmen, dass Portugiesische Hersteller von e-Bikes sich an den lokalen, und EU-weiten gesetzlichen Limits orientieren.