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Besteuerung von deutschen Vorruhestandsbezügen in Portugal

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11. Mai 2023
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Ich lebe momentan von einem deutschen Vorruhestandsgehalt (als Resultat eines Aufhebungsvertrags mit meinem deutschen Arbeitgeber) und wenn das 2028 ausläuft, werde ich die ganz normale DRV Rente plus eine deutsche Betriebsrente beziehen.

Die Frage ist nun, ob ein Vorruhestandsgehalt durch den "residente não habitual" Status der 10% Besteuerung durch Portugal zugeführt wird, und ob danach DRV Rente und die deutsche Betriebsrente ebenfalls von Portugal nach der 10% Regel besteuert werden.

Falls Ja, würden wir gerne unseren Lebensmittelpunkt nach Portugal verlagern und dort eben "residente não habitual" werden.

Gibt es in diesem Forum Präzedenzfälle, was Vorruhestandsgehalt, DRV Rente und Betriebsrente betrifft, und kann jemand einen kompetenten Anwalt empfehlen, der uns in dieser Sache beraten könnte?

Vielen dank.
 
Mit Verlaub, die Kanzlei Rathenau ist mit Abstand die teuerste Adresse an der Algarve. Er ist Honorarkonsul, zahlt ergo, um seinen Titel zu führen. Sicherlich trotzdem eine sichere Quelle. IMO ist das Auswärtige Amt gut mit Anwälten bestückt. Nachfrage dort kostet bestimmt nichts.
 
Das ist in weiten Teilen falsch. Bitte zunächst einmal nachsehen, was ein Honorarkonsul eigentlich ist.

Das Auswärtige Amt ist für solche Fragen tatsächlich nicht zuständig und wird an niedergelassene Anwälte verweisen, wie Wolfgang es empfohlen hat. Dafür gibt es auf der Homepage der deutschen Botschaft ja auch die Anwaltslisten.
Und da ausdrücklich nach einem kompetenten Anwalt gefragt wurde, ist Rathenau schon eine gute Adresse.

Ob die Kanzlei teuer ist, kann ich nicht beurteilen, da das Honorar für solche Fragen frei verhandelbar ist, muss man diese Kanzlei ja nicht fragen, sondern kann eine günstigere wählen.
Welche wäre denn zu empfehlen ?
 
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