Aktuelles

Automatischer Datenaustausch zwischen port. und dt. Behörden?

Registriert
21. Feb. 2013
Beiträge
60
Olá mal wieder,
hat jemand eine Ahnung davon, ob / welche portugiesischen Behörden automatisch aus Deutschland informiert werden nach einer möglichen Wieder-Anmeldung bei einer deutschen Meldebehörde?

Oder anders: was läuft im Hintergrund ab, wenn ich mich morgen in Deutschland wieder anmelden würde und hier alles so beließe, wie es ist?
„wie es ist“ bedeutet in meinem Fall: Hauptwohnsitz PT, steuerlich „não residente“, port.NIF, port. Konto.

Bekäme ich in dem Fall Ärger oder Probleme in Portugal?

Die Aufenthalts- und Melderechtlichen Vorschriften beider Länder sind mir weitgehend (?) bekannt und nicht das Thema.

Wahrscheinlich betreffen solche Fragen kaum jemand, aber ich wäre trotzdem dankbar für Auskünfte oder fundierte Meinungen.

Muito obrigado,
Bert
 
Diese Anmeldungen sind ja Ländersache in Deutschland und es könnte sein, dass es evtl. verschieden gehandhabt wird.
Wir benötigten bisher keine Abmeldung von dem betreffenden Land aus dem wir kamen, hat keinen interessiert.
Hätten also sagen können, Borneo, Sumatra usw.
 
es ist im Prinzip ganz einfach. Man kann in beiden Ländern gemeldet sein. Den Lebensmittelpunkt hat man da, wo man seine Steuern zahlt. Wer eine portugiesische Steueradresse hat, zahlt hier Steuern. Bei Wiederanmeldung in Deutschland ist vorher diese portugiesische Steueradresse in die deutsche Adresse zu änden und in Deutschland der Hauptwohnsitz anzumelden. Umgekehrt gibt man in Deutschland an, dass man künftig in Portugal lebt, aber noch mehrmals im Jahr in Deutschland ist. Das wird akzeptiert und die Steuern werden in Portugal erhoben, die deutsche Adresse beibehalten. Ein Datenausgleich findet unter Finanzämtern und im europäischen Strafregister statt.
 
...da haben wir wieder die portugiesische Steueradresse :confused:;)
Ich glaube, dass es -bisher- nur Theorie ist mit dem Datenausgleich, da das System immer nur so gut funktioniert, wie seine Bediener. Wie könnte es sonst sein, dass ich mir -nach portugiesischer Vorstellung- eine port. NIF-Adresse hole (was auf "Zuruf" gegenüber dem Finanzamtsmitarbeiter geht) und die dann annehmen-ohne weitere Prüfung- das ich alle Einkommen in PT versteuern muss. M. W. gibt es in PT einige Steuervorteile gegenüber anderer EU-Länder und man könnte somit eine PT-NIF-Adresse dazu nutzen im eigentlichen Lebensland Steuern zu hinterziehen. Ich finde, da macht es sich die pt. Gesetzgebung (oder dessen Umsetzer) etwas einfach. Nicht umsonst geht es ja sonst bei dieser Frage um den Lebensmittelpunkt (hat z. B. Boris Becker erfahren dürfen).

Apropos Datenausgleich: wenn ich ein Auto innerhalb der EU ummelde müsste eigentlich das Anmeldeland in einem System "REGINA" dies automatisch an das Abmeldeland melden. Wie z. B. bei einer Ummeldung von Hamburg nach Berlin. Nur Theorie - denn bisher wartet immer noch Deutschland auf die Meldung aus Portugal für mein Auto (seit 4 Wochen). Glücklicherweise ist der Mitarbeiter der dt. Zulassungsstelle das gewohnt und hat es anders erledigt.

Alles wird gut :holy:
 
Was wirklich gut funktioniert ist der Abgleich der Finanzämter z. B. zwischen port. und EU Steuernummer und die "Bitten um Amtshilfe". Dann wird EU weit gefunden, wer mit internationalen Haftbefehl gesucht wird. In Bälde, wer mit Haftbefehl in irgendeinem EU Staat gesucht wird. Alles andere befindet sich noch im Aufbau. Es ist nur eine Frage der Zeit. Lange wird es aber nicht mehr dauern.
 
Abgleich der Finanzämter z. B. zwischen port. und EU Steuernummer

Hallo Wolfgang,

vielleicht verstehe ich da ja was falsch?! Ich dachte eine EU-Steuernummer sei eine Steuernummer für Unternehmen (UID). Die Steuernummer, die jeder Bürger in D beim Finanzamt hat, ist wohl nicht mit der Art/dem Stellenwert der port. Steuernummer (NIF), den jeder in PT hat, vergleichbar, weil diese viel weitreichender ist. Ich vermute, dass dort das Problem liegt.
 
EU Steuernummer ist EU Steuernummer. Nur in Deutschland wird das separat gesehen. EU Steuernummer ist dort nur die UID. Deshalb schrieb ich ja:

Was wirklich gut funktioniert ist der Abgleich der Finanzämter z. B. zwischen port. und EU Steuernummer und die "Bitten um Amtshilfe".

Wo kein automatischer Abgleich zustande kommt, kommt die ""Amtshilfe". Dieser Abgleich erfolgt dann manuell und führt zum selben oder besseren Ergebnis. Das ist gängige Praxis seit Jahren.
 
Den Lebensmittelpunkt hat man da, wo man seine Steuern zahlt. Wer eine portugiesische Steueradresse hat, zahlt hier Steuern. Bei Wiederanmeldung in Deutschland ist vorher diese portugiesische Steueradresse in die deutsche Adresse zu änden und in Deutschland der Hauptwohnsitz anzumelden.

ich denke, umgekehrt ist es richtig: ich bin grundsaetzlich dort steuerpflichtig, wo mein Lebensmittelpunkt ist. Diese Steuerpflicht habe ich jedoch nicht, wenn man mir den steuerlichen Status "residente não habitual" zubilligt, was aufgrund des Doppelbesteuerungabkommens und der Tatsache, dass ich mein sog. "Welteinkommen" ausschliesslich aus Deutschland beziehe, geschehen wird (ist in Arbeit).
Da ich weiterhin Wohneigentum in D habe, ist sogar das Finanzamt meines frueheren Wohnortes fuer mich zustaendig und nicht das FA in Brandenburg (?), das sonst fuer Auslandsrentner zustaendig ist.

Meine Frage zielt darauf ab, ob sich aus einer Wieder-Anmeldung in D, hier in Portugal Nachteile oder Probleme ergeben koennten. Eigentlich koennte es den hiesigen Behoerden egal sein, jedoch wird meine Wohnadresse auf dem NIF-Dokument die portugiesische sein.

Ein Datenausgleich findet unter Finanzämtern und im europäischen Strafregister statt.

Wenn das so richtig ist, und das ist auch meine Befuerchtung, wuerde eine Anmeldung in D nachteilig fuer mich sein (Stichwort: Autoeinfuhr).
Ich hoffe nun, die portugiesische NSA liest nicht mit:scham:

Boa noite,
Bert
 
ich denke, umgekehrt ist es richtig: ich bin grundsaetzlich dort steuerpflichtig, wo mein Lebensmittelpunkt ist.

ja natürlich

ob sich aus einer Wieder-Anmeldung in D, hier in Portugal Nachteile oder Probleme ergeben koennten. Eigentlich koennte es den hiesigen Behoerden egal sein, jedoch wird meine Wohnadresse auf dem NIF-Dokument die portugiesische sein.

Das wird so nicht funktionieren. Entweder Dein Lebensmittelpunkt ist in Portugal mit residênte não habitual; dann wirst Du in Brandenburg geführt - oder Du meldest Dich in Deutschland wieder an, dann bezahlst Du dort auch wieder Steuern bei Deinem zuständigen Finanzamt des Wohnortes.

Jetzt wird es auch klar, was Du möchtest. Du willst Dir 10 Jahre Steuern komplett sparen. Den Status "residente não habitual" bekommst Du aber m. W. nur, wenn du schon in Deutschland Steuern auf Deine Rente bezahlt. Dann zahlst Du hier nicht zusätzlich nochmals Steuern auf dann bereits versteuertes Einkommen.

Ich weiß es gibt Berichte, wonach man angeblich bis zu 10 Jahre komplett steuerfrei sein soll, wenn man seine Steueradresse durch diese spezielle Residência nach Portugal verlegt. Kenne aber noch keinen einzigen Fall, wo das auch so geklappt hat. Solltest Du tatsächlich eine Steuerfreiheit bekommen, so berichte das bitte.

Da ich weiterhin Wohneigentum in D habe, ist sogar das Finanzamt meines frueheren Wohnortes fuer mich zustaendig und nicht das FA in Brandenburg (?), das sonst fuer Auslandsrentner zustaendig ist.

Ich denke, wer eine ausländische Steueradresse hat (muss er ja vorlegen, damit in Deutschland nicht automatisch versteuert wird), für den wird grundsätzlich wie für jeden im Ausland lebenden Deutschen - das Finanzamt Brandenburg zentral zuständig.

Ein Pferdefuß ist auch auf jeden Fall, dass dann bei einer Auslandsadresse die ganzen Freibeträge wegfallen. Nachdem du 10 Jahre keine deutsche Versicherung mehr hättest (weil in der portugiesischen automatisch krankenversichert), wird evtl. später in Deutschland die Pflegeversicherung nur noch Sachleistungen und keine Geldleistungen mehr erbringen. Steuern in Portugal und Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner in Deutschland - beides zusammen geht nicht.

Ich würde aus Sicherheitsgründen in Deutschland meinen Wohnsitz behalten und nur dann offiziell nach Portugal umziehen, wenn es tatsächlich von den Lebenshaltungskosten günstiger ist, was ich von der Algarve nicht glaube. Wird man plötzlich krank oder pflegebedürftig, ist man in Deutschland immer noch besser aufgehoben.

Die Gretchenfrage ist, wenn... wenn du 10 Jahre steuerfrei sein solltest in Portugal, was passiert dann danach mit Steuer, Pflege- und Krankenversicherung. Und... wie sind dann die Gesetze in Deutschland und in Portugal diesbezüglich - in 10 Jahren.
 
Das läuft nun aber an Berts Frage etwas vorbei, er möchte sich ja in D wieder anmelden und nicht abmelden.
Siehe oben.

Bert, gewöhnlich meldest du dich aus dem Ausland kommend bei deiner Gemeinde wieder an.
Eine Abmeldebescheinigung des betreffenden Landes wird normalerweise nicht verlangt und ist denen total egal, z.b in RP und Niedersachsen.
Was dich daher auch improvisieren lässt.
Da das An- Abmeldeprozedere Ländersache ist, könnte es theoretisch sein, dass ein Bundesland es evtl. anders handhabt.
 
Das läuft nun aber an Berts Frage etwas vorbei

sehe ich anders. Es geht ihm genau darum, für eine komplette Steuerbefreiung offiziell in Portugal gemeldet und trotzdem auch in Deutschland gemeldet zu sein - und das wird mit Sicherheit nicht so funktionieren, wie er sich das vorstellt bzw. gerne hätte.

Entweder resident in Portugal - dann evtl. keine Steuern aber Nachteile in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Oder in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet und dann zahlt man brav seine Steuern auf die Rente - hat dann aber in Portugal den Vorteil der günstigen privaten Krankenversicherung - sogar mit Rückflug.

Beides miteinander geht mit Sicherheit nicht (gut).

Die Möglichkeit einer Anmeldung in beiden Staaten gibt es natürlich, wenn man sich in Deutschland anmeldet und angibt, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in Portugal besteht. Man möchte aber, nachdem man sich öfter im Jahr in Deutschland befindet, eine Postadresse haben. Das wird auch sicher Sinn machen bei einer Führerscheinumschreibung oder für die Zulassung eines deutschen Kfz, Beantragung eines deutschen Personalausweise, Reisepasses usw.

Das funktioniert.

Nuuuuur .... Es ergeht dann und nur dann eine Meldung des Einwohnermeldeamtes ans Finanzamt nach Brandenburg und man ist in Deutschland weiterhin nicht steuerpflichtig.

Unterbleibt dies und man meldet sich "ganz normal" in Deutschland wieder an, dann ist man auch automatisch wieder bei seinem Finanzamt angemeldet und muss Steuern entrichten.
 
Jetzt wird es auch klar, was Du möchtest. Du willst Dir 10 Jahre Steuern komplett sparen.

10 Jahre steuerbefreit?

Nein, davon weiß ich nichts und das steckt auch nicht hinter meiner Frage.

Ich will mir nur kein Eigentor schießen, falls ich mich u.a. wg. des hiesigen Gesundheitssystems wieder in D anmelden sollte.
Das wäre z.B. der Fall, wenn ich allein durch die Tatsache, wieder in D angemeldet zu sein, in Portugal zusätzliche (Steuer-) Belastungen hätte, weil eine deutsche Behörde (z.B. FA) Meldung darüber an eine portug. Behörde (z.B. Finanzamt) macht.

Da ich aktuell und auch zukünftig in Deutschland meine Steuern zahle, dürfte das FA aus meiner Sicht keine besondere Veranlassung haben, eine solche Meldung nach Portugal zu geben. Aber genau das ist es, was ich nicht sicher weiß. Und ich weiß ebenfalls nicht, inwieweit sich die Rentenversicherung und die Krankenkasse mit Portugal kurz schließen.

Übrigens erklärte mir mein dt. Steuerberater, dass ich, weil ich für meine dortige Egt-Whg. weiterhin an meinem Ex-Wohnort Steuern bezahlen muss und mein Welteinkommen sowieso ausschließlich aus Deutschland erhalte, in Deutschland den Status „beschränkt steuerpflichtig“ nicht erhalten muss, sondern ganz normal meine Einkommensteuer-Erklärung machen kann und wie bisher besteuert werde.

„Beschränkt steuerpflichtig“ bedeutet u.a., dass die Freibeträge entfallen. Das trifft auf mich danach nicht zu.
Gleichzeitig bedeutet es, dass eben nicht das FA Brandenburg für mich zuständig ist, sondern wegen meiner Egt-Whg. mein Heimat-FA. – Soweit mein Steuerberater.
Ebenfalls sollte es so sein, dass ich auf Antrag nicht in Portugal besteuert werde. Der Antrag (não residente habitual) dazu wird seit Juni in Lissabon „analysiert“, wie mir der hiesige Steuerberater mitteilte.

Ich denke, um wegen der Steuer auf der sicheren Seite zu sein, rufe ich meinen Steuerberater nochmal an. Aber mit meiner urspruenglichen Frage hat das nichts zu tun. Ich wollte nur etwas wissen über die im Hintergrund ablaufenden Prozesse zwischen den Behörden, falls ich mich wieder in D anmelde.
In dem Zusammenhang habe ich auch gelesen, dass es nicht moeglich sein soll, sich als Deutscher mit 2. Wohnsitz in Deutschland anzumelden. Allerdings sind die melderechtlichen Kriterien nicht relevant oder gleichzusetzen mit den finanztechnischen, insofern wieder ein neues Thema...

Até logo,
Bert
 
In dem Zusammenhang habe ich auch gelesen, dass es nicht moeglich sein soll, sich als Deutscher mit 2. Wohnsitz in Deutschland anzumelden
Das ist richtig.
So du lediglich einen Wohnsitz in Deutschland hast und einen zweiten im Ausland, also beispielsweise in Portugal, zählt für die deutschen Meldebehörden (wie es bei den Finanzbehörden aussieht, weiß ich nicht), die deutsche Wohnung als "Hauptwohnsitz".
Es ist rechtlich nach dem Meldegesetz nicht möglich, eine einzige Wohnung in Deutschland als Zweitwohnsitz anzumelden. Diese Auskunft habe ich mehrmals von deutschen Meldebehörden bekommen, die sich explizit auf das deutsche Meldegesetz berufen.

Siehe auch Wikipedia:
Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie die objektiven Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.

Ausnahmen vom Melderecht gibt es nach§ 15 des Melderechtsrahmengesetzes, wenn folgendes zutrifft:
  1. ein Einwohner für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und gewährleistet ist, dass das Beziehen der vorübergehend benutzten Wohnung auf andere Weise erfasst wird, oder
  2. ein Einwohner für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und ein Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet, oder
  3. der Aufenthalt eines Einwohners, der sonst im Ausland wohnt und im Inland nicht gemeldet ist, zwei Monate nicht überschreitet.
 
jetzt ist es klar, danke.

Du wirst den Status residênte não habitual sicher bekommen und bezahlst dann somit keine extra Steuern in Portugal.
Du bist weiterhin in Deutschland gemeldet und natürlich auch bei Deinem zuständigen Finanzamt am Wohnort. Brandenburg wäre nur dann zuständig, wenn Du Deine Steuern in Portugal bezahlen würdest und nicht mehr in Deutschland.

Meldest Du Dich in Portugal resident (egal welche) - muss in der portugiesischen Steueradresse (NIF) die deutsche Adresse eingetragen sein.
Steuerlich also alles kein Problem - das Thema ist schon mal geklärt.

Wie sieht es nun mit der Krankenversicherung aus:

Besteht der Lebensmittelpunkt nach wie vor in Deutschland, dann ändert sich an der Krankenversicherung auch nichts. Es wird eine europäische Versicherungskarte ausgestellt (bzw. ein europäische Formular) und das wird in jedem gesetzlichen Krankenhaus und Centro de Saude anerkannt. Ich würde - um sicher zu gehen - mit der deutschen Krankenversicherung sprechen und sagen, dass Du zwar in Portugal über einen Zeitraum lebst, der Lebensmittelpunkt nach wie vor in Deutschland bleibt. Somit verbleiben alle Ansprüche aus der Kranken- und Pflegeversicherung.

Nach EU- Recht ist man immer dort krankenversicherungspflichtig, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Man kann also auch in Europa z. B. mit dem Wohnmobil andauernd in anderen EU- Ländern sich aufhalten, der Lebensmittelpunkt bleibt trotzdem in Deutschland.

Ich denke nicht, dass Du irgendwelche Probleme bekommen wirst. Du machst bisher alles richtig.

In dem Zusammenhang habe ich auch gelesen, dass es nicht moeglich sein soll, sich als Deutscher mit 2. Wohnsitz in Deutschland anzumelden
Das ist möglich im Rahmen von Chica´s gemachten Ausführungen - Ausnahmen zum Melderecht. Nur nicht als 2. Wohnsitz - den gibt es nicht mehr. Man kann sich anmelden und ist auch offiziell gemeldet, wenn man regelmäßig im Jahr in Deutschland ist. Es ist sogar möglich - z. B. für die Zulassung eines deutschen Fahrzeuges, sich anzumelden, den Wagen zuzulassen - und am nächsten Tag sich dann wieder abzumelden. Nur trifft dass in Deinem Fall nicht zu, weil Du ja sowieso in Deutschland gemeldet bleibst.
 
Vielen Dank an euch für die zahl- und hilfreichen Beiträge, das Thema ist nun wohl ausreichend mit all seinen Randgebieten von allen Seiten beleuchtet worden.
Mit dem deutschen Steuerberater werde ich trotzdem nochmals telefonieren und mit der Krankenkasse habe ich es bereits heute getan, was mir neue Erkenntnisse gebracht hat (mehr im anderen Thread von gestern)


@mighty mouse
dass die deutsche Meldebehörde wissen will, wo ich mich in der Zwischenzeit herumgetrieben habe oder eine Abmeldebescheinigung eines anderen Staates sehen will, habe ich auch nicht angenommen. Wie du selbst schreibst, als Deutschen nehmen sie einen zurück, egal, wo man zwischenzeitlich war.:yes:

Allerdings hat eine Abmeldung aus Deutschland Konsequenzen, an die nicht jeder gleich denkt.

Man kann z.B. sein Auto nicht mehr abmelden wenn man sich dummerweise zuvor beim EW-Meldeamt abgemeldet hatte.
Und man bekommt seine Rente nicht weiter ausbezahlt, wenn man nicht schon Wochen vor der Abmeldung bei der RV-Bund seine neue Anschrift bekannt gegeben hat, auch in dem Fall, wenn sich das Konto nicht ändert.:mad:

Dieses ohne eigenes Dazutun als direkte Konsequenz aus der Abmeldung.

Aufgrund dieser Erfahrung interessierte es mich, was wohl passiert, wenn man den umgekehrten Weg nimmt. Welche Automatismen würden durch die Wieder-Anmeldung in die Wege geleitet?
verregnete Grüße von
Bert
 
Der Antrag (não residente habitual) dazu wird seit Juni in Lissabon „analysiert“,

Bert, der residente nao habitual wurde ja deswegen gerade "erfunden" um ausländische (reiche) Rentner zu locken,
damit sie keine höheren Steuern zahlen müssen, wie in ihrem Heimatland. Alles andere wäre ein ziemlicher Blödsinn.

Und ich weiß ebenfalls nicht, inwieweit sich die Rentenversicherung und die Krankenkasse mit Portugal kurz schließen.

Aus welchem Grund soll sich die deutsche Rentenversicherung kurz schließen, was soll das bewirken und wofür sollen sie sich diese Mühe machen?
Du zahlst ja deine Steuern in D.
Früher war es so und das wird gerne von Wohnmobilisten gemacht, man meldete sich über den Winter in D ab, auch wenn es nur 4-5 Monate waren.
Spart zb. die Müllabfuhr (da hat man von den Holländern gelernt) und die Heizung mit Frostschutz auf 5°C gestellt.
Die Rente lief weiter aufs deutsche Konto.
Das ist seit einiger Zeit vorbei, da wird nach der Abmeldung keine Rente mehr aufs deutsche Konto überwiesen.
Nachdem derjenige sich dann wieder in D angemeldet hat, wird die komplette ausstehende Rente überwiesen.
Will man die Rente weiterhin monatlich überwiesen bekommen, muss man eine ausländische Bankverbindung der Rentenanstalt hinterlegen.

Unsere Adresse für unsere deutsche Krankenversicherung war die meiste Zeit in Portugal und das war denen auch ziemlich egal.
Ich kann auch nur jedem ans Herz legen (aus vielseitiger Erfahrung) weiterhin auch in Portugal mit seinem deutschen internationalen Krankenkärtchen zu arbeiten.
Das hat eigentlich wesentlich mehr Vorteile. Du bist beim Arzt gern gesehener Gast, denn du bezahlst ja cash (was der einzige Nachteil ist),
wirst daher als Privatpatient behandelt und kommst recht schnell ran. Die Rechnungen sind alle milde.
Die Rechnung reichst du deiner Krankenkasse ein und bis auf ganz wenige geringe Abstriche wurde alles sofort von denen übernommen.
Für größere Sachen wird man eh nach D fliegen.

Danach kann man seine evtl. ambulante Nachsorge bei seiner Krankenkasse für Portugal beantragen.
Man beantragt das Formular E112.
Das E112 reicht man bei seinem behandenden ausländischen (EU) Krankenhaus ein.
Das Krankenhaus füllt dann das Formular aus und wird es von Zeit zu Zeit zusammen mit den bis dahin angefallenen Kosten
per Rechnung an den nationalen Krankenkassenverband des Landes senden.
Die schicken die Rechnung dann weiter an den deutschen DKV.
Die Kosten werden komplett übernommen, egal ob sie höher oder niedriger als in D sind und es werden auch die Kosten für teure Medikamente übernommen,
die von der port. Krankenkasse nicht getragen würden.
Man bekommt auch keine Rechnung irgend einer Art mehr.
Sollte dies trotzdem geschehen, hat nach allgemeiner Erfahrung zu 99% die Verwaltung des port. Krankenhauses Mist gebaut, dann muss freundlich interveniert werden,
eine Übung, die man wohl schnell in Portugal lernen muss.
 
Bert, mein Beitrag hat sich wohl ein wenig mit Deinem überschnitten, hatte hier nicht mehr reingeschaut.
Mit dem Auto stimmt, geht dann nur noch bei einem deutschen Konsulat (im Ausland)
 
Boa noite mighty mouse,
ich danke dir fuer deine Infos so spaet am Abend, wollte gerade herunterfahren.
Ich hatte gestern noch einen Thread bez. des Centro de Saúde u. freier Arztwahl aufgemacht, wo ein paar Fragen beantwortet werden konnten.
Du hast jetzt vermutlich das vorweg genommen, was ich morgen von der TK-Mitarbeiterin zu hoehren bekomme bezueglich der Kosten-Verauslagung.
Ich hatte heute schon ein Gespraech, aber anschliessend sind noch ein paar neue Fragen aufgetaucht, die du jetzt teilweise beantwortest hast.
Vermutlich werde ich mich auch so entscheiden, dass ich mich hier quasi als Tourist behandeln lasse. Das Formular E112 werde ich mir merken.
Nochmals danke und gute Nacht,
Bert
 
um das auch hier klarzustellen.
Meine Aussagen bezüglich Versteuerung beziehen sich auf Rentner, die eine komplette Steuerbefreiung für 10 Jahre beantragen, indem sie den Status "residênte não habitual" erwerben bzw. Bürger, die im Wohnland Einnahmen erzielen.

In diesem Fall ist es so, dass eine Rente voll in Deutschland versteuert und in Portugal keine weiteren Einnahmen erzielt werden ohne Beantragung einer kompletten Steuerbefreiung. Somit verbleibt die Zuständigkeit der Krankenversicherung in Deutschland, obwohl der ständige Wohnsitz in Portugal ist.

Anders wird die Situation, wenn in Portugal zusätzliche Einkünfte erzielt werden. Dann ist im Einzelfall abzuklären, wer zuständig ist.

siehe auch
Freie Arztwahl oder Centro de Saúde?

Die eigentliche Frage war ja,
hat jemand eine Ahnung davon, ob / welche portugiesischen Behörden automatisch aus Deutschland informiert werden nach einer möglichen Wieder-Anmeldung bei einer deutschen Meldebehörde?

Portugiesische Behörden (SEF) werden sicher irgendwann eine Mitteilung bekommen, dass der in Portugal gemeldete EU Bürger X jetzt in Deutschland unter der xxxx Adresse seinen festen Wohnsitz angemeldet hat. Da denke ich, dass ein Datenaustausch schon in naher Zukunft erfolgt, europaweit - und zwar in Form einer einheitlichen europäischen Datenbank.
 
steuerrechtliche Aspekte.

Hier eine interessanter Link von
Rechtsanwalt und Advogado Philippe Lafontaine in Lissabon/Portugal

oder eine weiter Diskussion dazu mit interessanten Links hier im Forum
zur Information der Steuerbefreiung hier eine weitere pdf- Datei von Rechtsanwalt Dr. Alexander Rathenau, Lagos

Auch Rechtsanwalt Huenermund widmet einige Artikel zur [DLMURL="http://www.huenermund.com/einkommensteuer/beschraenkte-steuerpflicht/index.html"]Versteuerung auf seiner Homepage[/DLMURL]

Wer sich also länger als 183 Tage im Jahr in Portugal aufhält, ist dort zunächst einmal unbegrenzt steuerpflichtig. Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen (wie anscheinend in dem Fall von Bert).

Eine weitere Info zur Rente im Ausland
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben