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Ausländisches Kennzeichen – jetzt wird's gefährlich!

laluna

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Hallo,

ein Freund von mir fährt schon seit Jahren mit einem nicht in Portugal angemeldeten Auto (trotz meiner Warnungen) hier in Portugal umher. Ohne Probleme mit der GNR o. ä.
Bis gestern!
Als er am Flughafen Faro stand um einen Bekannten abzuholen dauerte es nur Sekunden und es tauchten aus dem nichts zwei Polizisten auf. Nachdem sie ihn etwas ausgefragt haben (kein Resident, nicht mehr als 183 Tage in P und Hausbesitzer in P) und die Papiere des Autos in Augenschein nahmen, waren diese Papiere sichergestellt und er bekam ein Protokoll von der Polizei und soll nun auf Post vom Zoll warten….
Ich bin gespannt wie es nun weitergeht!? Strafe? „Zwangseinfuhr“? Immerhin durfte er mit dem Auto nach Hause fahren.

Übrigens kostet der Wagen 8400 Euro Einfuhrzoll...Baujahr 1989!
 
Ausländisches Kennzeichen

1 - Je wenig man bei der Polizei erzählt desto besser. Ist man nicht in Portugal angemeldet nicht hingehen.
2 - Sie können nicht kontrollieren ob man letzte Woche Urlaub in Deutschland gemacht hat und das altes Auto die beim Papa war, mitgebracht hat.
3 - Nach 6 Monate muss das Auto von Portugal weg. Ein paar Tage in Spanien reichen und der Countdown fangt von vorne an. Es gibt natürlich Streit. Und wenn, ein Rechtsanwalt einschalten. Steht nichts in Gesetz weil es keine Grenzkontrolle für private PKW gibt. Problematisch kann mit Versicherungspapier werden. Sind sie portugiesisch?
4 - Die Einführungsgesetze in Portugal entsprechen nicht EU Recht. Portugal weigert sich die EU-Direktive anzuwenden um die Gastarbeiter ausrauben zu können. Daher die teuer Preise für Einführung + 2e MwST und über 20 lächerliche Dokumente. Es geht ums Geld.
5 - In schlimmste Fall lohnt sich es nicht das Auto einzuführen oder zurück nach Deutschland zu fahren (Kein TÜV !). Dann irgendwie in Portugal schwarz verschrotten lassen und Kennzeichen+Dokumente behalten.

HG
 
Ich bin häufiger am Flughafen und immer, wenn ich dort warte, sehe ich –gerade außerhalb der Saison ist es auffällig- sehr viele mit ausländischen Kennzeichen, die vorfahren und Leute abholen bzw. wegbringen. Ich als GNR-F würde mich auch dort hinstellen.
Was mich momentan (weil ich dem Freund jetzt helfen „muss“) interessiert – gibt es eine Multa oder nur die Einfuhr? Da werden wir wohl auf Post vom Alfândega warten müssen –oder hat jemand schon Erfahrungen machen dürfen?
 
Ich schreibe aus Erfahrung, ich habe das Auto einen Freundin nach DT zurückgefahren. Damals (15 Jahre her) hat es 50.000 escudos Multa gekostet, Auto würde beschlagnahmt und muss das Land verlassen. Ein GNR hat dann das Auto+Mich zum Grenze begleitet mit Papieren um an der Grenze unterschrieben zu werden. Nur, in Elvas-Caia gabt es keine Grenze oder Beamte mehr. Also kam ein Offizier der LKW-Kontrolle, gab mir die Papier zurück mit der Bemerkung: "Sie können in der nächsten Grenze einfahren". Der verdutze GNR hat er gesagt: "Sagen sie Ihr Chef in Portimão das die Grenzen abgeschafft wurden". Der Mann wüste dann nicht wie er zurück nach Portimão könnte und ich bin nach DT gefahren.
Wie es heute vor sich geht, weiß ich nicht. Es gibt aber andere Lösungen, dürfen aber hier nicht erzählt werden. Fantasie ist gefragt.
Der Kontrolle am Flughafen hat wahrscheinlich damit zu tun das man das deutsches Auto der Nachbarn leiht um die AB-Gebühren zu sparen. Fremde Autos zahlen bis vor kürzen halt nichts. Die Polizei nutzt die Gelegenheit zum Kontrolle.
HG
 
die Zeiten, wo man das Auto mal schnell nach Spanien gefahren hat, sind schon lange vorbei. Mich wundert, wie sich diese Mär noch immer hält.

Ich würde jetzt mit einem Muttersprachler zur Polizei gehen und reuig bekennen, dass das Fahrzeug eigentlich schon vor Wochen hätte nach Deutschland gebracht werden sollen, aber Schwiegermutter schwer krank geworden, noch kein Geld für die Rückfahrt gehabt. Krise, usw.... Dann - wenn das schon weitergeleitet worden ist, direkt an die Stelle und mit dem Sachbearbeiter reden - nicht erst warten, bis am grünen Tisch die Multa festgelegt wird. Außer Landes muss jetzt das Fahrzeug so oder so.
 
Das Problem, was ich sehe ist, dass die Polizei die Fahrzeugpapiere beschlagnahmt hat, ein Protokoll anfertigte und sagte, man soll auf Post vom Zoll warten.
Fraglich ist, ob es -in diesen Zeiten- überhaupt noch nutzt irgendwelche Geschichten zu erzählen. Der Freund war nämlich so klug das Auto beim port. TÜV vorzuführen und die haben die Plakette gesehen. Also Märchen: das Auto ist erst gestern hier angekommen usw. fallen weg.
Wir werden wohl mal zum Zoll nach Portimao fahren und versuchen zu verhandeln; bei der Einfuhr meines Autos waren die sehr hilfsbereit. Vielleicht kann er es nach Chica´s Methode machen?! Ansonsten gibt es bald ein Auto mehr mit port. Kennzeichen.
 
Gesetzwidriges Verhalten der portugiesischen Behörden

Ich hatte vor ca. 5 Jahren ein ähnliches Erlebnis. Ich liess eine Portugiesin mit meinem in D zugelassenen Auto fahren. Sie wurde kontrolliert, die Papiere konfisziert und wir mussten zur Alfandega in Faro. Ich habe darauf hingewiesen, daß die portugiesische Handhabung gegen EU Recht verstösst und dass ich, wenn sie mir die Papiere nicht sofort aushändigen, ich zum Strassburger Europagericht gehen würde, um mein Recht durchzusetzen, daß dann ihre gesamte illegale Praxis kippen würde. Darauf haben sie den Hausjuristen dazugezogen, dem habe ich das gleiche erzählt. Nach kurzerBeratung haben sie die Papiere rausgerückt und uns gehen lassen. Es ist notwendig, diesen Bürokraten mal gehörig vors Schienbein zu treten. Die fürchten nichts mehr als einen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof.

Ansonsten siehe die Initiative von Karl-Heinz Stock zum Thema Bürokratie
 
Ich habe darauf hingewiesen, daß die portugiesische Handhabung gegen EU Recht verstösst und dass ich, wenn sie mir die Papiere nicht sofort aushändigen, ich zum Strassburger Europagericht gehen würde, um mein Recht durchzusetzen, daß dann ihre gesamte illegale Praxis kippen würde.

Hallo Tenderly,
ich habe das jetzt immer wieder gelesen, komme aber einfach nicht dahinter, wo Portugal heute noch in dieser Sache gegen europäisches Recht verstößt.
Ich bin zwar nicht davon betroffen aber das Thema ist insgesamt sehr interessant für mich, könntest du mir etwas mehr Einblick in deine Argumentation geben?

Vor allen Dingen interessiert mich, was du damit "daß dann ihre gesamte illegale Praxis kippen würde" genau meinst.
 
Der Freund war nämlich so klug das Auto beim port. TÜV vorzuführen und die haben die Plakette gesehen. Also Märchen: das Auto ist erst gestern hier angekommen usw. fallen weg.

Tja so schlau muss man erst mal sein, mit einem deutschen Kennzeichen in Portugal zum TÜV zu gehen.
Da nutzt eine herzzerreißende Geschichte natürlich nichts. Das Auto ist dann sogar amtlich erfasst länger als 183 Tage im Land und wurde nicht zur Einfuhr angemeldet. Das kostet jetzt richtig Geld.

Die Argumentation mit einer Klage beim europäischen Gerichtshof würde mich auch interessieren. Soweit ich weiß, können dort Privatpersonen nicht mehr klagen. Und seit wann verstoßen nationale Einfuhrbestimmungen gegen europäisches Recht? Das war ebenfalls früher mal, als man noch mit dem Auto schnell nach Spanien tanken konnte....
 
Schlau ist gut :yes: Ich habe es X Mal gesagt – erfolglos. Sein denken war: Das Auto hat keinen dt. TÜV mehr (ist Ländersache und dagegen könnte die port. Polizei noch nicht mal etwas machen), aber was ist mit der Versicherung im Falle eines Unfalls. Dafür wird empfohlen den einwandfreien Zustand des Auto mittels Werkstattbericht oder (ausländischen) TÜV nachzuweisen. Ist ja irgendwo verständlich, aber ich würde niemals die port. TÜV- Bescheinigung an die Windschutzscheibe des im Ausland zugelassenen Fahrzeuges kleben.

Ich denke Tenderly ´s Beitrag zielt auf die „Einfuhrsteuer“ ab, die es m. W. in keinem anderen EU-Land so gibt. ICH weiß natürlich, dass es nicht als Einführsteuer deklariert wird, sondern als einmaliger KFZ-Steuer-Abschlag. Somit ist es rechtlich irgendwie vertretbar. Allerdings ist es schon doof, dass Fahrzeug (nach 2006 importiert) meist mehr jährliche KFZ-Steuer zahlen wie in Deutschland –und das noch zusätzlich zum Einmalbetrag.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, das sich in Zeiten wo jede Steuereinnahmemöglichkeit gesucht wird daran etwas ändert.
 
Bei uns ist das lange her, 1996. Da hatten wir unseren zuständigen EU-Abgeordneten angeschrieben, ob diese Steuer zulässig sei. Da Portugal das nicht ein Einfuhrsteuer, sondern damals als Zulassungssteuer deklarierte, was diese Steuer rechtmäßig. Daran scheint sich bis heute nichts geändert haben wie es ausschaut.

Es wird sicher eine teure Angelegenheit für den Freund. Wir kennen etliche Leute, die recht happige Beträge zahlen mußten. Bei unserem Jeep hatte sich die Umschreibung schnell rentiert, denn Versicherung und Steuern waren ein Bruchteil dessen was wir in D hätten bezahlen müssen. Wir hatten alles durch eine Agentin erledigen lassen, so waren Hänger und Jeep rasch umgeschrieben und legal im Lande und hatten unsere Nerven geschont.

LG
Gaby
 
Ich denke Tenderly ´s Beitrag zielt auf die „Einfuhrsteuer“ ab, die es m. W. in keinem anderen EU-Land so gibt.

Danke laluna und Gaby. So wird ein Schuh draus, jetzt hab ich es auch kapiert.

Was mich in tenderly´s posting alarmiert hat, war folgender Umstand.
"Portugiesin fährt deutsch zugelassenes Auto, wird erwischt, Papier werden einbehalten und nach Drohung von tenderly, den Fall vor den europäischen Gerichtshof in Strassburg zu bringen wieder rausgegeben."

Vermutlich war ich zu lange in der Zielgruppe derer tätig, denen man hier "vor das Schienenbein" getreten haben will. Ich bin da nicht so beweglich und lese zunächst nur, was dort steht.
Und da steht STRASSBURG und ich frage mich hääh? wieso will der das vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen (denn der ist in Strassburg), wo verstößt Portugal denn hier gegen die Menschenrechte ????? Deswegen dachte ich, tenderly hat da eine völlig neue Sichtweise ausgegraben und die hätte ich gerne einmal erklärt bekommen.
Nach eurer Aufklärung könnte tenderly´s Tritt vor das Schienenbein der Bürokraten auch bei denen Mitleid ausgelöst haben.

Der direkte Weg zum zuständigen europäischen Gerichtshof in Luxemburg wäre in diesem Fall auch gar nicht möglich gewesen sondern erst, wenn man vor den zuständigen Gerichten in Portugal prozessiert hätte und sich mit Einsprüchen bis zu dieser Instanz hochgeklagt hätte.

Die letzte Unstimmigkeit in der Besteuerung hat Portugal übrigens beseitigt, als man die Gebühren bei der Einfuhr von PKW nach CO 2 Ausstoß gestaffelt hat und so eine quasi "Ökosteuer" daraus wurde.

Jetzt ist mir vieles, wenn nicht sogar alles klar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hatte vor ca. 5 Jahren ein ähnliches Erlebnis. Ich liess eine Portugiesin mit meinem in D zugelassenen Auto fahren. Sie wurde kontrolliert, die Papiere konfisziert und wir mussten zur Alfandega in Faro. ....
Das ist - meines Wissens nach - immer noch ein Zollvergehen, denn wenn ein Inländer ein ausländisches Fahrzeug nutzt, dann wird da sofort Zoll fällig.
das Problem haben und hatten wir hier im Grenzland zu NL und B, wenn Leute in NL wohnen und in D arbeiten oder umgekehrt und dabei ein Fahrzeug des Arbeitgebers nutzen, dann werden die Zollbehörden - besonders die Niederländer - ganz fuchtig und haben ebenfalls schon Fahrzeuge beschlagnahmt.
 
Stimmt portapaixonado, dass ist nicht nur in Portugal ein Vergehen, sondern überall. Wenn ein in Deutschland Steuerpflichtiger in Deutschland ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen fährt, kann das auch als Steuervergehen gewertet werden. Nur weiß ich nicht, wie empfindlich da die dt. Polizei/der Zoll ist, aber das ist eine andere Sache.
 
es ist zollvergehen und damit steuerhinterziehung, also auch steuervergehen.
deswegen ist auch die gnr brigada fiscal zuständig, wie ich aus eigener erfahrung weiß.

in deutschland isses nicht anders:
habe ja etliche jahre sehr grenznah in baden-baden gelebt, und die kollegen, die in frankreich leben und in deutschland arbeiteten, kannten das problem auch. mich haben sie nicht erwischt, aber mir ist - danach! - dann vom entsprechenden kollegen, der mir seinen pickup geliehen hatte für einen ikea-besuch, erzählt worden, dass er ganz vergessen hatte, dass ich gar nicht fahren dürfe.
bei baden-baden haben sie aber, das weiß ich noch, regelmäßig gecheckt. auch weil die leute beim zoll natürlich die gesichter der leute hinterm steuer kannten, die regelmäßig die grenze überquerten. und wenn dann mal im selben auto ein anderer fuhr... rauswinken, überprüfen.

wobei ich nicht ausschließe, dass jetzt in der krise, wo der staat geld braucht, in portugal besonders streng überwacht wird. das wird an der algarve noch bei dem einen oder anderen ein böses erwachen geben, denk ich.
 
heute von Lagos nach Portimão an fast jedem größeren Kreisverkehr Kontrollen aller Fahrzeuge. die haben sogar eine Waage aufgebaut. Scheint Anweisung von Oben wahrscheinlich wegen der neuen elektronischen Lieferscheine.Soll mir keiner sagen, die Merkel ist wieder schuld. Die machen sich schon ganz alleine selber kaputt.
 
Wolfgang das mit den Lieferscheinen ist Gott sei Dank noch nicht fix.Soll eventuell ab Mai kommen,hoffentlich nicht.
Aber die Obrigkeit versucht natürlich aus allem Geld zu machen.
 
Ja Jens, das kommt mit Sicherheit. Wenn die von jeder Firma verlangen, eine direkte Onlineverbindung zum Finanzamt zu haben, dann gute Nacht. Wie soll das gehen? Es läuft - so wie es aussieht - alles auf amerikanische Verhältnisse hinaus. Irgendwann gibt es kein Cafe´ mehr und kein Restaurant, nur noch Mc, ein paar Großkonzerne und keine Kleinbetriebe mehr. Die ASAE hat schon viele Traditionen, wie z. B. das Sardinhas- Grillen in der Tonne verboten, jetzt macht das Finanzamt den Rest.

Nur, wie ich die Portugeisen kenne, werden die sich auch wieder was einfallen lassen, wie man das umgehen kann. Hoffentlich.
 
hallo hab da mal so zwei drei dinge
<mit einem deutschen Kennzeichen in Portugal zum TÜV zu gehen>
ich weis das genau das jemand hier gemacht hat UND das auto wurde abgeonmmen!!!
also hat einen port. TÜV-stempel.
anderer punkt
ich bin vor jahren oefter mit meinen in portugal zugelassen wagen in deutschland gefahren
und auch fuer laenger
kann ich da schreiben: glück gehabt?!!
mir war das nie bekannt das es in deutschland auch verboten war/ist
ich weis von einige türken die mit ihrem türkischem auto auch in berlin lange rumfahren
und habe von denen auch noch nichts gehoert wie verboten oder so...
naja
und noch das andere
hier in Aljezur stehen die jetzt auch fasst jeden morgen um zu kontrollieren...
mich hatten sie die tage auch angehalten und ich denen gesagt das ich meinen enkel
erst schnell zur schule bringen muss und dann wieder vorbei komme...
ok ich durfte weiter fahren
auf dem direkten rueckweg (ich hatte nie etwas anderes vor als bei denen vorbei zu fahren um denen dann meine papier zu zeigen!)
wurde ich wieder im kreisverkehr angehalten und ich meinte dann zu dem polizisten:ihr kollege wartet dort drueben auf mich...und er:ich bin der kollege...ich hab auch sie gewartet!...alles im sehr netten ton...ok dann halt alle papier gezeigt und die fragen...residen oder nicht und so beantwortet...war alles ok...und dann fragt er mich wie lange das auto schon in portugal sei...und ich ihm ganz klar gesagt das ich es nicht wuesste da ich es von einem freund geliehen haette...ok kein porblem...
gibt mir die papier wieder zurueck...zueckt sein kleines heftchen und schreibt das deutsche nr schild auf...
ok
seit dem ist auch mir klar...ich brauch ein anderes auto...bzw eins mit port. nr schild...
bis jetzt war es immer ok...aber die haben wohl ganz grosse order von oben bekommen...

ok genug dazu geschrieben...

l.g.
Berenike
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo hab da mal so zwei drei dinge
<mit einem deutschen Kennzeichen in Portugal zum TÜV zu gehen>
ich weis das genau das jemand hier gemacht hat UND das auto wurde abgeonmmen!!!
also hat einen port. TÜV-stempel.

Klar bekommt man eine TÜV- Abnahme in Portugal für ausländische Fahrzeuge. Warum auch nicht - ist eine Einnahmequelle, aber es nutzt nur evtl. im Schadensfall, um der Versicherung zu beweisen, dass das Auto OK war. Die Kehrseite: man weiß nicht, ob das registriert wird und die Finanzbehörde darauf Zugriff hat.

anderer punkt
ich bin vor jahren oefter mit meinen in portugal zugelassen wagen in deutschland gefahren
und auch fuer laenger
kann ich da schreiben: glück gehabt?!!...

Wenn Du in Portugal gemeldet bist war das OK; wenn Du in Deutschland gemeldet bist und mit Deinem in Portugal zugelassen Auto unterwegs warst, dann ist es m. E. Steuerhinterziehung.
 
danke Laluna

ok dann hab ich es doch richtig verstanden damals war ich in portugal gemeldet...
also doch alles richtig gemacht
beim dem TÜV abnahme weis ich nur das die versicherung irgendwie auch "geprueft" wurde das auto ist ja in deutschland versichert...

l.g.
giovannas
 
Illegale Praxis

Wir haben in Europa Reisefreiheit. Die portugiesische Polizei schüchtert immer wieder Portugiesen ein, die mit Autos mit deutschem Kennzeichen fahren. Aber natürlich darf ich mein deutsches Auto einem Portugiesen leihen.
Damit sichert sich der Staat die Importsteuer auf KFZ ab. Aber Importsteuern sind in einem gemeinsamen europäischen Markt illegal. Ich weiss, daß es dazu unterschiedliche juristische Meinungen gibt. Aber jedenfalls hat der portugiesische Staat Angst, das Thema in Strassburg verhandeln zu lassen. Wie bei jedem Rechtsstreit ist der Ausgang ungewiss. "Vor Gericht und auf hoher See begbit man sich in Gottes Hand", sagt der Volksmund und irrt, denn auf hoher See kenne ich mich aus. :pirat:
 
...Aber natürlich darf ich mein deutsches Auto einem Portugiesen leihen.
...

Wo steht das?
Es geht -in jedem Land, wie Du in den vorhergehenden Beiträgen lesen kannst- um Steuerhinterziehung. M. W. ist die einzige Ausnahme ein Mietwagen (und zwar nicht irgendwie von privat).
 
Wir haben in Europa Reisefreiheit.
Die schränkt auch keiner ein, denn jedes Jahr darfst du dich 6 volle Monate mit deinem Auto in Portugal frei bewegen. Vorausgesetzt du hast hier keine Meldeadresse.

Die portugiesische Polizei schüchtert immer wieder Portugiesen ein, die mit Autos mit deutschem Kennzeichen fahren. Aber natürlich darf ich mein deutsches Auto einem Portugiesen leihen.
Klar darfst du, solange du folgende Kriterien dabei beachtest:
CISV schrieb:
Abs 2 - Os veículos objecto de admissão temporária apenas podem ser conduzidos em território nacional pelos seus proprietários, cônjuges ou unidos de facto, ascendentes e descendentes em primeiro grau ou pelos seus legítimos detentores, na condição de estas pessoas não terem residência normal em Portugal.
Was übersetzt heißt: Ausländische Fahrzeuge dürfen innerhalb Portugals nur von ihren Haltern, Eheleuten oder eheähnliche Partnerschaften, Ahnen und Nachkommen 1. Grades oder von ihren legalen Vormund, mit der Kondition, dass diese Personen über keine Residenz in Portugal verfügen.

Das komplette Gesetz kannst du hier nachlesen: [DLMURL="http://www.igf.min-financas.pt/inflegal/codigos_tratados_pela_igf/CISV/CISV_ARTIGO_30.htm"]CISV - ARTIGO 30.º[/DLMURL]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Welches Gesetz meinst du nun genau?
Das hier
CISV, Art 30 Abs 2 - Os veículos objecto de admissão temporária apenas podem ser conduzidos em território nacional pelos seus proprietários, cônjuges ou unidos de facto, ascendentes e descendentes em primeiro grau ou pelos seus legítimos detentores, na condição de estas pessoas não terem residência normal em Portugal.
oder das, auf das sich Sobreiro bezieht:
Die letzte Unstimmigkeit in der Besteuerung hat Portugal übrigens beseitigt, als man die Gebühren bei der Einfuhr von PKW nach CO 2 Ausstoß gestaffelt hat und so eine quasi "Ökosteuer" daraus wurde.

Es ist, das haben wir ja nun mehrmals festgestellt, prinzipiell nicht erlaubt, ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen als Inländer zu führen. Ganz egal, ob man das als Deutscher mit beispielsweise einem französischen Kfz in Deutschland tut oder als Portugiese ein Kfz mit deutschem Kennzeichen in Portugal. Beides wird als Steuerhinterziehung betrachtet. Wobei es Ausnahmeregelungen gibt - die hat Nana zitiert:
Ausländische Fahrzeuge dürfen innerhalb Portugals nur von ihren Haltern, Eheleuten oder eheähnliche Partnerschaften, Ahnen und Nachkommen 1. Grades oder von ihren legalen Vormund,
Auch hier gilt, wie Nana ebenfalls ausführt/übersetzt hat:
mit der Kondition, dass diese Personen über keine Residenz in Portugal verfügen.
Es ist sicher ebenfalls als Ausnahme zu werten, wenn man sich beispielsweise das Bein bricht und in einer solchen Notlage der portugiesische Bekannte das deutsche Auto nach Hause fährt.
Wenn's aber der Fall ist, dass man einfach ein Glas zuviel getrunken hat - dann liegt es sicher, wie so oft im Leben, im Ermessensspielraum des Polizeibeamten, der einen erwischt. Der eine wird dich durchwinken, der andere wird sagen: "Hätten Sie halt nix trinken dürfen!"
 
Hier noch die entsprechende Stelle aus dem deutschen Gesetz:
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
ausländischen Fahrzeugen, solange sie öffentliche Straßen benutzen, die die einzige oder die gegebene Verbindung zwischen verschiedenen Orten eines anderen Staates bilden und das Inland auf kurzen Strecken durchschneiden;
Quelle: KraftStG - Einzelnorm

Und für die restlichen europäischen Länder wird man ebenfalls entsprechendes in den Steuergesetzen finden.
 
Hallo,

ein Freund von mir fährt schon seit Jahren mit einem nicht in Portugal angemeldeten Auto (trotz meiner Warnungen) hier in Portugal umher. Ohne Probleme mit der GNR o. ä.
Bis gestern!
Als er am Flughafen Faro stand um einen Bekannten abzuholen dauerte es nur Sekunden und es tauchten aus dem nichts zwei Polizisten auf. Nachdem sie ihn etwas ausgefragt haben (kein Resident, nicht mehr als 183 Tage in P und Hausbesitzer in P) und die Papiere des Autos in Augenschein nahmen, waren diese Papiere sichergestellt und er bekam ein Protokoll von der Polizei und soll nun auf Post vom Zoll warten….
Ich bin gespannt wie es nun weitergeht!? Strafe? „Zwangseinfuhr“? Immerhin durfte er mit dem Auto nach Hause fahren.

Übrigens kostet der Wagen 8400 Euro Einfuhrzoll...Baujahr 1989!

So, jetzt zitiere ich mich mal selbst :whistle: (da viel dazwischen in den Beiträgen passiert ist :yes: )

Nach einem Gespräch mit dem Zoll gibt es folgende (m. E. gute) Lösung. Das Auto MUSS binnen 2 Wochen das Land verlassen und es wird eine Strafe im unteren 3-stelligen Bereich fällig. Mehr nicht – hat nur noch etwas Smalltalk gekostet.
 
@laluna

Olá, laluna,das ging anscheinend nochmal glimpflich aus. Das bedeutet, der Einfuhrzoll muss nicht gezahlt werden, wenn es dir als eine gute Lösung erscheint. Herzlichen Glückwunsch!
Aber das Auto ist weg, oder? Wohin damit, wenn man es nicht einfach irgendwo stehenlassen will? Ist Verschrottung offiziell ohne weitere Kosten möglich / zulässig? In Spanien dürfte einem das gleiche Problem blühen, also das Auto dort loszuwerden geht auch nicht. Und was wäre, wenn das Auto noch richtig Wert hätte?

@alle

mir ist die Problematik nicht klar geworden, warum es überhaupt ein Problem gibt für eine in Portugal offiziell gemeldete Person, sein aus Deutschland mitgebrachtes Kfz nicht in Portugal anzumelden.

Wenn ich mich in Deutschland abmelde und mich in Portugal innerhalb der vorgeschriebenen Frist und nachdem ich eine eigene Adresse habe, anmelde, sollte es ohne Weiteres möglich sein, das mitgebrachte Auto ohne Einfuhr- Zoll/ -steuer (oder wie auch immer das definiert wird) anmelden zu können, oder ist das nicht zutreffend?

Wo ist das Problem? Entstehen trotzdem hohe Kosten?

Oder betrifft das Problem mit portug. Kennzeichen nur diejenigen, die ihren offiziellen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und in Portugal den 2.Wohnsitz?

Klärt mich jemand auf, bitte?:confused:

Até logo

Bert
 
Man kann mit seinem deutschen Fahrzeug (incl. Verwandte 1. Grades) in Portugal maximal 180 Tage im Jahr verweilen. Wer länger im Land bleibt, begeht Steuerhinterziehung, wenn er das Fahrzeug nicht ummeldet.

Um ein Fahrzeug steuerfrei als Umzugsgut einzuführen, muss man immer folgende Voraussetzungen erfüllen - und zwar alle:


  • volljährig
  • Hauptwohnsitz nach Portugal wechseln
  • in Deutschland mindestens 12 Monate ansässig gewesen sein,
  • GESTRICHEN WURDE (*): nach dem Hauptwohnsitzwechsel mindestens 12 Monate den Hauptwohnsitz in Portugal beibehalten,
  • Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 (*) Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel
  • GESTRICHEN WURDE (*): mindestens 12 Monate vor dem Hauptwohnsitzwechsel einen gültigen Führerschein besitzen.
  • Das Kfz muss 6 (*) Monate im Eigentum vor dem Umzug nach Portugal gestanden haben und darf nach der steuerfreien Zulassung in Portugal innerhalb der ersten 12 Monate nicht veräußert, vermietet oder verliehen werden.
(*) ÄNDERUNGEN SEIT DEZ.2018

Als Nachweis des Hauptwohnsitzwechsels ist eine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorzulegen.
Vorlage der portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung und Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde.

Bei wem diese Voraussetzungen nicht zutreffen - der hat schlechte Karten und darf "Einfuhrsteuer" bezahlen, die bei gebrauchten Fahrzeugen oft ein Vielfaches des Zeitwertes ausmacht. Vereinfacht gesagt rentiert sich ein Ummelden für Pkws nicht.

Hier kann man sich die Einfuhrsteuer offiziell ausrechnen lassen.

Bei einem normalen PKW wird man sich wundern, was der portugiesische Staat verlangt, ungläubig mit dem Kopf schütteln und sich dann einen Gebrauchten mit portugiesischen Nummernschildern kaufen, weil da ist die Steuer bereits vom Vorgänger bezahlt worden.
 
@Bert
Das Auto ist bereits wieder in Deutschland und suchte nur ganz kurze Zeit einen Käufer....jetzt geht es nach Osteuropa....

Ich kann nur empfehlen, wenn man sich den ganzen Zirkus der mit einer steuerfreien Einfuhr eines Fahrzeugs als Umzugsgut sparen will, entweder in D ein gutes gebrauchtes Fahrzeug nach den steuerlichen Begebenheit für die Einfuhr in Portugal zu kaufen oder sich direkt ein Auto in Portugal zuzulegen.
Ersteres geht natürlich nur, wenn man nicht wählerisch ist und auf die Voraussetzungen bzgl. der Steuer eingeht (siehe Link von Wolfgang). D. h. der Wagen sollte min. 5 Jahre alt sein, möglichst wenig ccm und einen geringen CO2-Ausstoss haben. Bei meiner letzten Einfuhr hat es ~650,00 Euro Steuern gekostet.
 
Steffen

Das ist ganz einfach so: Wer sein deutsches Auto nach 180 Tagen nicht ummeldet, bekommt es stillgelegt. So ist es mir passiert. Kostet 210 Euro Strafe. Das Auto muß innerhalb eines Monats ausgeführt werden. Bei einer Razzia in Coimbra waren 30 Fahrzeuge betroffen; selbst Gastarbeiter in Luxemburg, die Ihre portugiesische Heimat besucht haben. Wer angehalten wird, sollte den Tourist spielen - sonst wirds teuer und kompliziert.... Gruß
 
Man kann mit seinem deutschen Fahrzeug (incl. Verwandte 1. Grades) in Portugal maximal 180 Tage im Jahr verweilen. Wer länger im Land bleibt, begeht Steuerhinterziehung, wenn er das Fahrzeug nicht ummeldet.

Um ein Fahrzeug steuerfrei als Umzugsgut einzuführen, muss man immer folgende Voraussetzungen erfüllen - und zwar alle:


  • volljährig
  • Hauptwohnsitz nach Portugal wechseln
  • in Deutschland mindestens 12 Monate ansässig gewesen sein,
  • nach dem Hauptwohnsitzwechsel mindestens 12 Monate den Hauptwohnsitz in Portugal beibehalten,
  • Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von sechs Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel
  • mindestens 12 Monate vor dem Hauptwohnsitzwechsel einen gültigen Führerschein besitzen.
  • Das Kfz muss 12 Monate im Eigentum vor dem Umzug nach Portugal gestanden haben und darf nach der steuerfreien Zulassung in Portugal innerhalb der ersten 12 Monate nicht veräußert, vermietet oder verliehen werden.

Weißt du ob der letzte Punkt noch immer aktuell ist (KFZ muss 12 Monate im Eigentum sein)?
Auf der offiziellen EU-Seite steht nämlich irgendwie nichts davon

EU - Registering your car in EU countries - length of stay
 
Hallo Wolfgang,

ich habe den Punkt "Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von sechs Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel" nicht verstanden. Wärst du so lieb mir das zu erklären? Ich ziehe nämlich nächsten Monat um.
Danke schön. Chrissy
 
das ist so zu verstehen, dass Du die ersten 6 Monate das Auto fährst, dann Residencia anmeldest und dann innerhalb der nächsten 6 Monate den Antrag auf Steuerbefreiung stellst. Du findest in unserer Themenbibliothek [DLMURL="http://www.Leben-in-Portugal.info"]Leben-in-Portugal.info[/DLMURL] alles ,was Du an Informationen brauchst. Wenn Du etwas nicht findest oder ausreichend beantwortet findest. dann frage hier. Du wirst eine kompetente Antwort erhalten oder zumindest einen Rat, wer Dir speziell weiterhelfen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
mhh, ich glaube ich stehe auf dem Schlauch :hum:. Also ich ziehe nach Portugal. Ich werde meinen Wohnsitz dort sowieso im November anmelden (meintest du das mit residencia?). Und worauf bezieht sich diese Steuerbefreiung? Auf ide Einfuhr des Autos?
Vielleicht sollte ich mal erklären, wie die Situation ist. Ich habe zwei Autos. Das eine ist bereits seit >12 Monaten auf mich eingetragen, aber bei dem anderen (obwohl ich das schon länger habe) ist es so, das meine Mutter im Fahrzeugschein steht. ich möchte aber beide Autos mit nach Portugal nehmen. Daher brauche ich eine praktikable Lösung.
Falls das den Rahmen hier sprengt wäre eine E-mail an tinau@web.de auch ok.
Lieben Dank für die Hilfe.
Chrissy
 
Die Steuerbefreiung bezieht sich tatsächlich auf die Einfuhr des Autos. Unter bestimmten Umständen wird man davon befreit, ansonsten muss man einen ordentlichen Betrag bei der Einfuhr entrichten. Es hängt vom jew. Fahrzeug ab und weiter oben findet man Hinweise darauf, wieviel es kosten kann.
Das Fahrzeug, was auf deine Mutter zugelassen ist, kannst du nicht einführen, weil es dir nicht gehört. Es muss umgemeldet werden auf deinen Namen. Ob sich das lohnt, müsste man mit dem Simulator errechnen.
Weitere Hinweise findest du auch unter
[DLMURL="http://www.wir-in-portgual.de/themen/auswandern.html#kraftfahrzeug"]Wir in Portugal -> Auswandern, Auswanderer[/DLMURL]
 
Hallo Chrissy,

wie Sobreiro schon erwähnt hat, müssen beide Fahrzeuge auf dich laufen - jedoch kannst du (wenn ich richtig informiert bin) nur eins als Umzugsgut und somit steuerbefreit einführen.

Und ja mit der Residência ist die Anmeldung gemeint - vorausgesetzt, dass du keine Portugiesin bist. Denn als solche benötigst du keine Residência. Als Portugiesin reicht es völlig aus, wenn du in der für dich zuständigen Junta mitteilst, dass du ab sofort dort wohnst.

Eine detaillierte Information über den Anmeldevorgang inkl. Kosten, sowie einen entsprechenden Simulator findest du hier auf unserer hauseigenen Webseite > [DLMURL="http://leben-in-portugal.info/auswandern/kraftfahrzeuge/99-kfz-einfuhr.html"]Kfz-Einfuhr[/DLMURL]
Dort haben wir die wichtigsten Sachen, die hier im Forum immer mal wieder angefragt werden, zusammengefasst.

LG
Nana
 
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