Aktuelles

Auf eigenes Land ziehen?

Registriert
20. Apr. 2016
Beiträge
3
Hallo, ich heiße Maria und bin neu hier im Forum. Habe schon viele hilfreiche Beiträge gesehen, aber noch nicht alle Antworten erhalten, die mich beschäftigen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)

Meine Situation sieht so aus:
Meine Familie besitzt ein Stück Land in Portugal in relativer Nähe zu Lissabon. Es gibt dort auch Strom und Wasseranschluss. Bin zur Zeit mit meinem Freund in dieser Gegend unterwegs und habe Portugal schon mehrmals bereist und würde gerne auswandern.
Ich habe genug Geld gespart um eine Weile ohne Job auszukommen und habe jetzt die Idee dorthin auszuwandern und erstmals einen statischen Wohnwagen auf's Land stellen.

Meine Fragen:
Muss ich meine Adresse als Hauptwohnsitz anmelden? Wisst ihr da wo?

Wie läuft das mit Wasser- und Stromanmeldung? Wo muss ich da hin? Wie läuft so etwas dann ab?

Wie ich verstanden habe muss man sich eine Sozialversicherung zulegen, die auch Krankenversicherung beinhaltet. Stimmt das so? Wie hoch muss ich mir die Kosten vorstellen?

Brauche ich eine Bewilligung oder etwas in der Art, um in Portugal zu wohnen als Schweizerin?

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen :) Bin noch ziemlich planlos...

Vielen Dank im Voraus!!
 
Zu den "nicht-EU-Fragen <->Schweiz" Dingen kann ich nichts sagen.

Wenn auf dem Grundstück ein Wasser-/Stromanschluss ist (vermutlich, wenn sonst unbebaut, an einer Art "Versorgungswand"), dann könnt Ihr wegen dem Wasser auf die Gemeinde (Câmara Municipal oder Freguesia) gehen und Euch dort anmelden/eine Uhr bestellen. Die www.edp.pt liefert den Strom und hat in den größeren Städten Geschäftsstellen (oder online).
 
Ah super, vielen Dank! Ja sorry, hätte ich mir denken können bzgl. Schweiz, sollte jedoch gleich sein wie Deutschland wegen bilateralen Verträgen. Braucht man als deutschen Staatsbürger denn sowas?
 
Meine Fragen:
Muss ich meine Adresse als Hauptwohnsitz anmelden? Wisst ihr da wo?

die Antwort findest Du u. a. hier: https://www.portugalforum.de/community/threads/vorschriften-zum-aufenthaltsrecht.19617/#post-62675

Wie ich verstanden habe muss man sich eine Sozialversicherung zulegen, die auch Krankenversicherung beinhaltet. Stimmt das so? Wie hoch muss ich mir die Kosten vorstellen?

https://www.portugalforum.de/community/threads/basisversicherung-Änderungen.20543/#post-65328
 
Hallo, ich möchte mich hier mal anhängen, da ich ähnliches plane.

Darf man aus D einen Wohnwagen einführen ohne eine Einführ-Steuer zu bezahlen?
Auch ich möchte den Wohnwagen auf privatem Grund abstellen. Kann ich mit Überführungskennzeichen einreisen
und für die Abmeldung die Schilder einfach wieder mit nach D nehmen? Oder stelle ich mir das jetzt zu einfach vor?

Danke für die Antworten.
 
Einen Wohnwagen einführen ist im Regelfall kein Problem, da die Einfuhrsteuer gering ist. Er muss aber ein einziges Mal in Portugal zum TÜV. Abmeldung macht meines Wissens die deutsche Botschaft oder das Honorarkonsolat in Faro, kann mich aber irren.
 
Hallo, ich möchte mich hier mal anhängen, da ich ähnliches plane.

Darf man aus D einen Wohnwagen einführen ohne eine Einführ-Steuer zu bezahlen?
Auch ich möchte den Wohnwagen auf privatem Grund abstellen. Kann ich mit Überführungskennzeichen einreisen
und für die Abmeldung die Schilder einfach wieder mit nach D nehmen? Oder stelle ich mir das jetzt zu einfach vor?

Danke für die Antworten.

Hallo "Einwanderer",

wenn ich es richtig verstehe, willst Du den Wohnwagen (also kein Wohnmobil) einmal nach PT auf ein Privatgrundstück ziehen und dann dort für immer stehenlassen?
In diesem Fall würde ich den Hänger in D "normal" anmelden, runter ziehen und fertig. Bei Neuausstellung von Fahrzeugpapieren in D (seit 2015?) befindet sich in D auf der Rückseite des "Fahrzeugscheins" ein Rubbelfeld. Das Rubbelfeld rubbelst Du auf. Man kann mit dem Code darunter dann online das Fahrzeug abmelden. Der Fahrzeugschein ist danach entwertet.
http://www.pkw.de/ratgeber/auto-verkaufen/auto-online-abmelden

Ob es baurechtlich (also auf dem Grundstück) zu Problemen kommt, wäre mit der Gemeinde zu klären (Baugenehmigung).
 
Da wäre ich vorsichtig. Selbst auf Privatgrund dürfen Wohnwägen nicht ohne Zulassung stehen.
 
Mir stellt sich die Frage, wenn man darin wohnen möchte, warum beantragt man nicht eine Baugenehmigung,
Und Umbaut nicht das Fahrzeug, so wie es hier auf vielen Festcampinplätzen auch gemacht wird.
Dann hat mann äußerlich eine kleines Gebäude und innen dann den Wagen. Hätte den vorteil, das mann eventuell mal
die Seite öffnen kann und den Wagen wieder heraus ziehen könnte.

Ist doch eine Überlegung , oder ??
 
Wolfgang, was hat ein Festes Gebäude mit Camping zu tun?? ich sage mal so, wie deine Hütte von innen aussieht ist doch theoretisch egal.
Den antrag stellste doch für was fest gebautes.
 
Ich habe die Gesetze in Portugal nicht gemacht und ich habe ja die Gesetzesgrundlagen gepostet. Ein Wohnwagen oder Wohnmobil darf auf öffentlichen Plätzen nicht stehen. Auf Privatgrund nur eine Nacht. Auf Campingplätzen oder lizenzierten Stellplätzen ist es erlaubt, weil explizit dafür eine Genehmigung erteilt wurde - und diese Genehmigung braucht man eben. Wer sie nicht hat, wird zur Kasse gebeten. Was ist daran so schwer zu begreifen?
 
An der N125 stehen u. a. bei Guia und Lagoa solche Mobilheime, meinst französischer Bauart, zum Verkauf. Die Dinger haben eine Achse/Räder und ich kenne 2 Familien, die solche Behausungen -in PT- bewohnen. Bei einer, bei Aljezur, bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass eine Genehmigung vorliegt... :confused: Vielleicht gibt es Möglichkeiten; z. B. Räder / Achse weg und dann geht es:confused:
 
Mobilheime ohne Räder und Holzhäuser sind, wie alle anderen "mobilen Behausungen" genehmigungspflichtig. Es gibt Gemeinden, da wird das Aufstellen von Blockhäusern und Mobilheimen gestattet, also wird auch eine Lizenz erteilt. Liegt also eine Genehmigung vor (Lizenz), dann darf man auch stehen. Hat oder bekommt man keine Genehmigung, dann kann man sich drehen und wenden wie man will. Es ist und bleibt dann verboten. Befindet man sich z. B. im Gebiet des parque natural, gibt es generell keine Genehmigung. Ansonsten kommt es auf die Gemeinderatsbeschlüsse der jeweiligen Gemeinden an.
 
Danke für eure Antworten. Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Der Makler, der mir ein Grundstück verkaufen möchte, sagte mir, dass man selbstverständlich einen Wohnwagen auf seinem Grund abstellen und bewohnen darf. Ob der Wagen angemeldet sein muss, hat er nicht ausdrücklich erklärt. Der Wohnwagen soll solange als Behelfsheim dienen, bis auf dem Grundstück ein Haus errichtet ist. Daher erübrigt sich auch eine Baugenehmigung, da nur ein Haus errichtet werden darf.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob Wolfgang Recht hat, oder mein Makler? Ist das möglicherweise vom Bezirk abhängig? Oder werden solche Ordnungswidrigkeiten einfach nicht verfolgt?
 
Genehmigungen, werden wohl vergeben, wie es der jeweilige Bürgermeister oder Beamte entscheidet, was besonders auf genehmigungen zutrifft wo es normalerweise nicht so einfach geht. Man will sie nicht alles als bestechlich hin stellen, aber wo gut geschmiert wird geht meist mehr. Aber das haben dann die jeweiligen Makler unter sich ausgehandelt, wer wo und was und mit wem.
Und das habe ich auch schon gesehen, wie korupt das gemacht wird.
 
Zurück
Oben