Hallo zusammen,
Ich möchte die erfahrenen Expats an dieser Stelle um ihren Rat bitten.
Demnächst werde ich von meinem Arbeitgeber nach Portugal entsandt. Meine Frau ist nicht EU-Ausländerin und möchte ebenfalls in Portugal arbeiten.
Nach der EU-Freizügigkeitsrichtlinie, die auch in portugiesisches Gesetz umgesetzt wurde (Law n.º 37/2006), hat sie als Ehegattin (auch Nicht-EU Staatsbürger) grundsätzlich das Recht sich in Portugal aufzuhalten und dort auch zu arbeiten.
Jetzt wurde mir gesagt, dass folgende Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme meiner Frau gegeben sein müssen:
- Deutscher Aufenthaltstitel der Ehefrau (entspricht gültiges Visa)
- Registrierung des Ehemanns in Portugal
- Residence Card der Ehefrau
Für die Beantragung einer Residence Card für meine Frau seien wiederum folgende Unterlagen notwendig:
- gültiger Pass der Ehefrau
- Eheschließungsurkunde
- Registerbestätigung des Ehemanns
Darüber hinaus habe ich verstanden, dass es für mich selbst (EU-Bürger) ausreicht, die Residence Card während der ersten 3 Monate meines Aufenthalts in Portugal zu beantragen. D.h. ich kann schon anfangen zu arbeiten und mich währenddessen um die Papiere kümmern.
Jetzt meine Fragen:
(1) Sind die obigen Informationen so korrekt?
(2) Ist die Residence Card eine zwingende Voraussetzung, dass meine Frau ihren Job antreten kann, oder gilt (wie für mich auch) die Regel, dass die Residence Card innerhalb der ersten drei Monate beantragt werden muss?
(3) Sollte wirklich zuerst eine Residence Card vorliegen müssen: Wie lange muss ich für die Ausstellung rechnen?
Vielen Dank schon mal und Gruss
Zuwewe
Ich möchte die erfahrenen Expats an dieser Stelle um ihren Rat bitten.
Demnächst werde ich von meinem Arbeitgeber nach Portugal entsandt. Meine Frau ist nicht EU-Ausländerin und möchte ebenfalls in Portugal arbeiten.
Nach der EU-Freizügigkeitsrichtlinie, die auch in portugiesisches Gesetz umgesetzt wurde (Law n.º 37/2006), hat sie als Ehegattin (auch Nicht-EU Staatsbürger) grundsätzlich das Recht sich in Portugal aufzuhalten und dort auch zu arbeiten.
Jetzt wurde mir gesagt, dass folgende Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme meiner Frau gegeben sein müssen:
- Deutscher Aufenthaltstitel der Ehefrau (entspricht gültiges Visa)
- Registrierung des Ehemanns in Portugal
- Residence Card der Ehefrau
Für die Beantragung einer Residence Card für meine Frau seien wiederum folgende Unterlagen notwendig:
- gültiger Pass der Ehefrau
- Eheschließungsurkunde
- Registerbestätigung des Ehemanns
Darüber hinaus habe ich verstanden, dass es für mich selbst (EU-Bürger) ausreicht, die Residence Card während der ersten 3 Monate meines Aufenthalts in Portugal zu beantragen. D.h. ich kann schon anfangen zu arbeiten und mich währenddessen um die Papiere kümmern.
Jetzt meine Fragen:
(1) Sind die obigen Informationen so korrekt?
(2) Ist die Residence Card eine zwingende Voraussetzung, dass meine Frau ihren Job antreten kann, oder gilt (wie für mich auch) die Regel, dass die Residence Card innerhalb der ersten drei Monate beantragt werden muss?
(3) Sollte wirklich zuerst eine Residence Card vorliegen müssen: Wie lange muss ich für die Ausstellung rechnen?
Vielen Dank schon mal und Gruss
Zuwewe
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: