hi Constanze -
bei mir war das damals - allerdings im Jahr 2005 - so:
Ich musste nachweisen, dass ich 14x das portugiesische mindestgehalt auf dem konto hatte bzw. regelmäßige einkünfte auf meinem portugiesischen konto eingegangen waren, die dem entsprachen.
ich kenn aber auch leute, die mussten nix vorlegen, da genügte die aussage eines dorfbewohners (sozusagen als "bürge"), dass alles okay sei.
damals gabs aber dieses certificado auch noch nicht, man musste residência beantragen. wobei dieses "muss" auch damals nicht sooo eng gesehen wird.
vor allem, wenn du beispielsweise auch noch einen deutschen wohnsitz behältst, was ich dir eh für die ersten monate empfehlen würde.
ich wünsch euch wirklich alles liebe und gute - aber man weiß nie.
und du weißt nicht, ob du im falle des "schiefgehens" hier bleibst oder nicht doch lieber nach deutschland zurückgehen willst.
egal. ich tät sagen:
nachdem du mit deinem liebsten herkommst, sollte es kein problem sein, dass du dein certificado de registro bekommst.
mach dir auch nicht zuviele sorgen, wenn das nicht innerhalb der 90-tages-frist passiert: das sieht man hier nicht sooo eng.
irat:
damit lernst du auch gleich das portugiesische zauberwort kennen:
paciência.
gelduld.
selbst wenn es 91 tage sein sollten oder gar 101.
ich bin sicher, da kennt irgendeiner von der familie einen auf der câmara municipal und dann klappt das schon.
du lebst ja mit ihm zusammen, evtl. auch mit der familie, und wirst von daher auch genügend leute haben, die für dich "bürgen".
außerdem wirst du ja auch nicht gleich straftaten begehen.
innerhalb der 3-monats-frist wird sich - da bin ich mir sicher - eine möglichkeit auftun, dass du deine "aufenthaltsgenehmigung" erhältst.
ich kenn dein "alles möglichst beisammen haben und perfekt sein wollen" von mir selber. allerdings habe ich auch die erfahrung gemacht:
nix wird in portugal so heiß gegessen wie es gekocht wird. das gilt auch für solche vorschriften und gesetze.
und falls ihr heiraten wollt, ist das alles eh easy... als ehefrau hast du in jedem fall aufenthaltsrecht.