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"2. Wohnsitz"

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26. Juni 2016
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Oi!
Ich hoffe ich werde jetzt nicht gesteinigt... Aber ich habe nunmal 2 Fragen in 1.

Wenn ich mich in Portugal mit einem Wohnsitz anmelde...Habe Meldeadresse
Kan ich dort mich normal anmelden und in Deutschland auch angemeldet bleiben.
Oder muss ich hier einen 2. Wohnsitz anmelden?
Ich möchte in Portugal eine Firma anmelden. Ich switche immer zwischen DE und PO.
(Sprache spreche ich) Danke
 
Es ist möglich, sich in Portugal anzumelden und in Deutschland weiterhin einen Wohnsitz zu haben. Ob das sinnvoll ist, ist vom Einzelfall abhängig. grundsätzlich gilt, dass man in dem Land lebt und seine Steuern bezahlt, wo man sich mehr als 183 Tage im Jahr aufhält. Die Anmeldefrist beträgt 3 Monate. Wenn in Portugal Einkommen erzielt wird, so ist es auch hier zu versteuern. Es sei denn, es wäre eine Filiale einer deutschen Firma, wo das Doppelbesteuerungsabkommen greift.
 
Hallo Wolfgang,
danke für die Info. Also wenn ich mich in Portugal melde (mit Wohnsitz) in der neugegründeten Firma erstmal wenig Umsatz mache ... z.B. 15.000€ im Jahr , dann wird das auch in Portugal alles versteuert. unabhängig wie oft ich in De oder PO bin? Meine Geschäfte in Deutschland werden natürlich weiterhin mit einer deutschen Firma abgerechnet. ? liege ich richtig?
 
Du bezahlst da Steuern, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Entweder in Deutschland oder in Portugal. Bleibt z. B. der Lebensmittelpunkt in Deutschland, so wird das in Portugal erwirtschaftete Einkommen in Portugal versteuert und ist im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland abzugsfähig von der Steuerschuld. Am Besten ist es, sich mit seinem Steuerberater zu besprechen. Auch unbedingt mit einem Steuerberater in Portugal. Zu versteuerndes Einkommen in Portugal bei deutschem Wohnsitz ist meistens höher als bei portugiesischem Wohnsitz.
 
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