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Suche Wohnen gegen Mitarbeit gesucht

Wohnen gegen Mitarbeit gesucht – Algarve / Albufeira (ab sofort)

Hallo zusammen!

Ich befinde mich aktuell in der Nähe von Albufeira und suche ab sofort eine neue Möglichkeit – für mindestens einen Monat oder auch länger.

Ich suche nach einem Ort mit einer positiven, respektvollen Atmosphäre und netten Menschen.

Mir wäre es auf jeden Fall Recht an der Algarve zu bleiben.

Das bringe ich mit:

✔ Empfang, Gästebetreuung & Kundenservice (8 Jahre Berufserfahrung im telefonischen Kundenservice & Vertrieb)

✔ Grundkenntnisse in Gartenarbeit, Streichen und Schleifen - ich lerne auch gerne neue Skills und bin offen für Neues

✔ Professionelle Reinigung (ich habe in Deutschland mein eigenes Reinigungsunternehmen aufgebaut und geführt)

✔ Deutsch (Muttersprache), Serbisch (fließend), Italienisch (nicht mehr ganz so fließend ), Englisch (ok für den Alltag), Spanisch (Anfänger)

✔ Und als Extra: Ich führe mein eigenes Copywriting- & KI-Unternehmen. Falls gewünscht, unterstütze ich auch gerne bei Eurer Webseite, Texten oder anderen digitalen Themen.

Ich bin zuverlässig, unkompliziert und packe gerne mit an. Alles, was ich suche, ist eine respektvolle Umgebung mit Unterkunft, Verpflegung und stabilem WLAN, damit ich mein Online-Business in meiner Freizeit weiterführen kann.

Wenn ihr jemanden sucht, der sowohl einen Mopp als auch Eure Webseite in die Hand nehmen kann, freue ich mich über eine Nachricht oder einen kurzen WhatsApp-Call .

Falls ihr selbst nichts anbieten könnt, freue ich mich auch sehr über Empfehlungen wenn ihr jemanden kennt, der ein Hostel, Hotel, Gästehaus, Surfcamp, einen Coworking-Space oder sonst jemanden kennt, der zusätzliche Unterstützung sucht.

Ich freue mich auf Eure Nachricht!
 
Hallo, habe gerade die Info erhalten, dass es eine Rückmeldung gibt. Weitere Infos habe ich nicht erhalten. Sonst bekomme ich eine Mail, wie jetzt.

Danke für die Nachricht. Ja von Workaway habe ich schon gehört. Und ich suche keinen Job, wo ich bezahlt werde, sondern Wohnen gegen Hand.

Liebe Grüße
 
Hallo, habe gerade die Info erhalten, dass es eine Rückmeldung gibt. Weitere Infos habe ich nicht erhalten. Sonst bekomme ich eine Mail, wie jetzt.

Danke für die Nachricht. Ja von Workaway habe ich schon gehört. Und ich suche keinen Job, wo ich bezahlt werde, sondern Wohnen gegen Hand.

Liebe Grüße
Dann solche Wohngemeinschaften wohl?
Hier
 
Nur mal so, als Gedankenanstoß zum Thema „Wohnen gegen Hand“
(Also so wie hier gesucht wird, ohne jegliche Bezahlung).

Auch hier in Portugal gilt:
Eine von einem Arbeitgeber als Gegenleistung oder Ergänzung zu einer Arbeit zur Verfügung gestellte Unterkunft stellt eine Sachleistung dar.

Die Grundvergütung für geleistete Arbeit muss in bar erfolgen; die gesamte Arbeitsleistung darf nicht ausschließlich mit der Unterkunft vergütet werden.

D. h. es muss in Portugal wenigstens Mindestlohn in bar bezahlt werden, die kostenlose Wohnung muss als Sachleistung Wertmäßig hinzu gerechnet werden, damit besteht immer Sozialversicherungpflicht.

Es werden hier zwei Rechtsbereiche berührt, Mietrecht und Arbeitsrecht mit Sozialversicherungspflicht. Beide Rechtsbereiche verlangen schriftliche Verträge, die fiskalisch verwertet werden (Steuerpflicht und Sozialabgaben).

Ich weiß, keiner kümmert sich um das Thema oder will das wissen, erst wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, dann ist die rechtliche und vertragliche Situation, also das, was im Vertrag steht, ganz entscheidend.
Und wenn man bei so einem Arbeitsunfall schwerwiegende Folgen davonträgt, ist es mit der Freundschaft unter Umständen schnell vorbei.

Der Wohnungsgeber/ Arbeitgeber tut gut daran, eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen, wenigstens aber eine eine Arbeitsunfallversicherung für denjenigen, der beschäftigt wird und lediglich mit einer Unterkunft abgespeist wird.

Die hier erwähnte selbstständige Tätigkeit in Deutschland, die in der Freizeit weiter geführt werden soll, macht die steuerliche Situation nicht eben übersichtlicher.
Streng genommen könnte hier eine Steuerpflicht in Portugal entstehen, die die Einnahmen aus Deutschland mit einschließt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist auch immer schwer zu erklären, warum sogenannte "Gefälligkeiten" wie z. B. die Mitnahme von Transportgütern gegen Spritbeteiligung evtl. ebenfalls darunter zählen bzw. nur dann erlaubt sind, wenn eine europäische Transportlizenz mit entsprechender Betriebshaftpflicht- / Transportversicherung vorhanden ist.
 
Ich denke mal, dass es keine Workaway-Modelle ö. Ä. sind, sondern ganz einfach gesetzliche bzw. steuerrechtliche Vorschriften und Gesetze, an die sich nur viele nicht halten (wollen) bzw. nicht kennen.
 
Für Programme wie das hier erwähnte workaway gibt es in Portugal keine eigene gesetzliche Regelung. Sehr wohl gibt es aber ein Gesetz für unentgeltliche „Freiwilligenarbeit“.

Workaway Tätigkeit befindet sich in einer Grauzone und wird aufmerksam im Hinblick auf eine illegale Tätigkeit beobachtet.

Aber meistens gilt, wo kein Kläger, da kein Richter.

Im Gesetz für Freiwilligenarbeit sind bestimmte Regelungen drin festgelegt, die einer regelmäßigen Beschäftigung in den erwähnten kleinen Betrieben eher nicht hilfreich sind. In erster Linie betrifft das die regelmäßige Arbeitszeit täglich und die Übernahme von Verantwortung für was auch immer.

Auch wenn diese klar abgesprochenen „Freundschaftsdienste“ gut funktionieren können, was, wenn irgendwas passiert? Ein Schaden verursacht wird, ein Arbeitsunfall passiert oder es zu folgenschweren Reklamationen kommt.
Was passiert, wenn man sich trennen muss, folgt daraus eine quasi Obdachlosigkeit?

Früher haben diese Fälle dann hin und wieder bei der deutschen Kirche, Botschaft usw. um Hilfe bitten müssen, weil es eben nicht gut funktioniert hat.

Bleibt aufmerksam und wägt die Risiken ab, letztlich ist jeder für seine Fehler selbst verantwortlich.
 
Es gibt immer noch den Bereich der Gefälligkeit. In Deutschland gibt es solche Modelle im Bereich der Nachbarschaftshilfe, Leistung gegen Leistung u.a.
Mache haben dazu eine eigene Tauschwaehrung
 
Bei Gefälligkeitsschäden hat normalerweise der Geschädigte keinen Anspruch auf Erstattung des Schadens. Nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz kann daraus ein Anspruch entstehen, muss aber nicht. Es sollte sich allein aus diesem Grund jeder, der eine Gefälligkeit in Anspruch nimmt, darüber im Klaren sein.

Die gesetzliche portugiesische Unfallversicherung bezahlt grundsätzlich bis zum Rentenbeginn den Lohn (meist Mindestlohn) weiter. Fehlt diese Versicherung, hat der Verunfallte denselben Anspruch, den aber dann der Auftraggeber bezahlen muss. Das wird teuer.
 
In der Facebook-Gruppe wurde zu diesem Thema folgender Beitrag von einem Herrn Carlos abgegeben. Auch sehr interessant:

Hallo zusammen,
das ist ein absolut wichtiges Thema, das du hier ansprichst! Danke für den Denkanstoß. Gerade dein Hinweis auf das Risiko von Unfällen und das plötzliche Ende von Freundschaften ist goldwert. Wer unvorbereitet an „Wohnen gegen Hand“ herangeht, spielt russisches Roulette mit dem eigenen Ersparten.
Allerdings wirfst du in deiner Argumentation ein paar rechtliche Töpfe in einen Mixer, die der portugiesische Gesetzgeber eigentlich in sauber getrennten Regalen stehen hat. Du nutzt hier das ganz große Besteck des Arbeitsrechts für eine Situation, die oft in eine ganz andere Schublade gehört. Lass uns das mal kurz entwirren, damit jeder im Forum sieht, wo die rechtlichen Fallstricke wirklich liegen:
1. Die Schubladen-Verwechslung: Arbeitsrecht vs. Zivil-/Mietrecht
Du ziehst hier sofort die Schublade Arbeitsrecht (Código do Trabalho) auf. Das Problem: Ein echtes Arbeitsverhältnis entsteht nur, wenn eine wirtschaftliche und organisatorische Abhängigkeit vorliegt also wenn es feste Arbeitszeiten, Stechkarten und einen Chef gibt, der sekündlich vorgibt, wo der Hammer hängt. Das ist beim klassischen House-Sitting oder dem Sabbatical-Gast meist gar nicht der Fall.
Portugal hat für solche Konstellationen ganz andere, völlig legale Werkzeuge im Kasten:
Der Leihvertrag (Contrato de Comodato): Das ist das zivilrechtliche Gegenstück zur klassischen „Gefälligkeit unter Freunden“. Du darfst dein Haus absolut kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn der Gast im Gegenzug nach dem Rechten sieht, die Blumen gießt oder den Hund krault, ist das ein sauberer zivilrechtlicher Vertrag weit abseits vom Arbeitsrecht und der Pflicht zu Bargeld.
Atypischer Mietvertrag (Contrato de locação atípico): Im portugiesischen Mietrecht ist es völlig legal, Wohnraum gegen Sachleistungen statt gegen Euro zu vermieten. Da hier das Mietrecht das Zepter schwingt und nicht das Arbeitsrecht, gibt es auch keine Pflicht, den Mindestlohn in bar auszuzahlen. Der Tausch „Raum gegen Pflege“ ist bargeldlos völlig sauber.
Freiwilligenarbeit (WWOOFing / Workaway): Wer über solche Plattformen gegen Kost und Logis hilft, schließt keinen Arbeitsvertrag. In Portugal regelt das die Lei n.º 71/98 (Lei do Voluntariado). Das Gesetz stellt klar: Freiwilligenarbeit ist keine Erwerbsarbeit und zieht folglich keine Sozialversicherungspflicht nach sich.
2. Das Phantom der Arbeitsunfallversicherung
Du schreibst, der Wohnungsgeber sollte eine Arbeitsunfallversicherung (Seguro de Acidentes de Trabalho) abschließen. Das klingt logisch, ist aber in der Praxis eine Sackgasse. Keine Versicherung in Portugal stellt dir diese Police aus, wenn du nicht zeitgleich eine offizielle Anmeldung bei der Segurança Social vorlegst. Du kannst niemanden gegen Arbeitsunfälle versichern, der offiziell gar kein Angestellter ist.
Wenn ein House-Sitter oder ein Freund auf deinem Grundstück über eine morsche Terrassendiele stolpert und sich das Bein bricht, greift nicht die Arbeitsunfallversicherung, sondern deine ganz normale private Haftpflichtversicherung (Responsabilidade Civil). Und zwar dann, wenn du als Eigentümer das Geländer oder die Treppe nachweislich vernachlässigt hast.
3. Das Steuer-Gespenst
(Deutschland vs. Portugal)
Hier vermischst du das Dach über dem Kopf mit der Steuererklärung. Ob jemand in Portugal steuerpflichtig wird, hängt ausschließlich vom steuerlichen Wohnsitz (Residência Fiscal) ab also vom Kalender und der 183-Tage-Regel. Es ist völlig egal, ob man „Wohnen gegen Hand“ macht oder 2.000 Euro Miete zahlt.
Wird jemand in Portugal steueransässig, wirft das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) den Rettungsanker aus. Die deutschen Einnahmen werden nicht einfach willkürlich doppelt versteuert, sondern nach den Spielregeln des DBA behandelt (meist unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt deklariert).
Du hast völlig recht mit der Warnung: Wer die Sache auf die leichte Schulter nimmt, begibt sich auf dünnes Eis. Wenn es zum großen Krach kommt und ein enttäuschter Helfer hinterher behauptet, er sei eigentlich dein Angestellter gewesen, brennt die Hütte. Die Lösung ist aber nicht, dass man zwingend Mindestlohn in bar zahlen muss, sondern dass man von Anfang an die richtige Vertragsform wählt (z. B. einen sauber aufgesetzten Contrato de Comodato). Damit baut man eine stabile Brandmauer zwischen Gefälligkeit und Arbeitsrecht und beide Seiten schlafen ruhig!
 
Danke fürs teilen Wolfgang.
Eine sehr aufschlussreiche Darstellung, der ich in vielerlei Hinsicht folgen kann.
Mein eigener Denkanstoß hat mir also auf jeden Fall schon mal weitergeholfen.
Danke an Herrn Carlos für die Aufklärung.
 
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