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Arbeitnehmer in Deutschland - wohnen in Portugal

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14. Aug. 2012
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Hallo zusammen, vielleicht hat jemand von Euch ja bereits Erfahrungen zu diesem Thema gesammelt: Ich werde demnächst einen Job bei einem deutschen Arbeitgeber beginnen. Ich kann diesen zu 100 % von Portugal aus ausüben, d.h. werde meinen Hauptwohnsitz weiterhin in Portugal haben.

Muss ich einen Zweitwohnsitz in Deutschland haben, um im Angestelltenverhältnis auch deutsche Sozialleistungen, Einkommenssteuer etc. zu bezahlen bzw. zu erhalten?

Wäre eine freiberufliche Anstellung hier von Vorteil und was wären die Voraussetzungen in Deutschland dafür?

Welche Art der Anstellung wäre in diesem Fall günstiger (für mich und den Arbeitsgeber)?:confused:

Vielleicht befinden sich ja hier Spezialisten unter Euch, die mir einen kurzen Rat geben können?!?
Wäre SUPER. Danke schon mal für Eure Meinungen!:dance:
Viele Grüße, Gabriela
 
hm... erst mal:
wenn du einen wohnsitz in deutschland hast und einen anderen hier in portugal, ist der deutshe wohnsitz für die deutschen behörden der "hauptwohnsitz"; einen zweitwohnsitz kannst du nur innerhalb deutschlands haben.
wie es umgekehrt ist - also aus sicht der portugiesischen behörden -, weiß ich nicht.

im prinzip finde ich deine "idee" aber, mit verlaub, ziemlich... naja...
du willst also, obwohl du deinen hauptwohnsitz und damit deinen lebensmittelpunkt in portugal hast, deutsche im falle des falles sozialleistungen abgreifen? beispielsweise arbeitslosengeld?
selbst wenn du den wohl sicher höheren deutschen steuersatz und die höheren deutschen solzialabgaben bezahlst, kann sich das doch nicht rechnen?

außerdem kann ich mir nicht recht vorstellen, dass ein deutscher arbeitgeber dies mitmacht.
der arbeitgeber zahlt ja entsprechend anteilsmäßig sozialleistungen. und die dürften in deutschland einiges höher sein als hier. dazu kommt, dass eine deutsche krankenkasse wohl nicht die kosten übernimmt, wenn der versicherte ständig in portugal lebt. es gibt sicher sonderregelungen für kurzzeitaufenthalte (bis zu einem jahr oder so). aber prinzipiell musst du dich da versichern, wo du lebst.

wenn die ganze sache auffliegt, bist du dran.
genauso bist du nach EU-recht verpflichtet, dort steuern zu bezahlen, wo dein lebensmittelpunkt ist.
bei dir ist das, schreibst du ja selbst, portugal.

das einzige, was interessant sein könnte, ist - wie bei mir als freiberufler -, dass das doppelbesteuerungsbakommen greift.
meine honorare generiere ich in deutschland, da wird automatisch vorsteuer abgezogen, und die kann ich hier in portugal ganz legal bei den finanças einreichen und anrechnen lassen. aber das kommt auf den job an. da kann dir nur ein steuerberater weiterhelfen.
alles andere - krankenversicherung etc. habe ich hier.
was ich in deutschland weiterlaufen lasse, ganz offiziell, ist der anteil der pflegeversicherung bei meiner "alten" deutschen KV. das ist die wahnsinnssumme von etwa 10€ im monat, und die KV weiß bescheid, dass ich hier lebe. selbst private krankenversicherungen sind hier in portugal durchaus günstiger als in deutschland.
bist du denn bei der segurança social versichert?

ich weiß dein alter nicht, aber du kannst deine deutsche rentenversicherung freiwillig weiterlaufen lassen (falls du da bereits eine hast und die entsprechenden voraussetzungen erfüllst).
der mindestbeitrag liegt da bei etwa 80/monat, das lohnt sich je nach lebensjahren, durchaus.
das ist dann ebenfalls eine freiwillige versicherung, deine daten liegen entsprechend beim der deutschen rentenanstalt - mit anderen worten: die wissen, dass du im ausland lebst, aber eben freiwillig bezahlst.
 
Hi Chica,
erst einmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! NATÜRLICH will ich in Deutschland keine Sozialleistungen abgreifen. Wie gesagt lebe ich seit 3/4 Jahr hier in Portugal offiziell gemeldet (Contribubinte, etc.), bin bei der Segurança Social und bei den Finanças offiziell angemeldet und schreibe hier auch Recibos Verde fuer portugiesische Arbeitgeber. Also alles ganz legal (was anderes wuerde mir auch nicht in den Sinn kommen!!!).

Rente laeft bei mir auch in Deutschland privat weiter. Ich sehe schon, am besten ist, wie Du sagst, ich arbeite als Freiberufler auch fuer den deutschen Arbeitgeber.

Also das war keinesfalls eine "schiefe Idee", ich weiss halt wirklich nicht, welche Arbeitsform ich mit dem deutschen Arbeitgeber besprechen soll ;-) Also trotzdem, vielen Dank nochmal. LG, Gabriela
 
Hallo,

nunja das kommt ganz drauf an WIE du bei deinem zukünftigen Arbeitgeber angestellt bist.
Als Freiberufler kannst du ganz normal wie bisher deine Leistungen abrechnen.

Es gibt zwar eine Möglichkeit als Festangestellter sein Gehalt abzügl. der Sozialabgaben, jedoch ist da noch eine Sondergebühr und das ganze müßte höchstwahrscheinlich auch noch von dir alleine getragen werden. Außerdem hätte dieses Modell noch ein paar weitere Faktoren, die man beachten und einhalten müsste. Ich kenne jemand, die das so macht, allerdings pendelt sie regelmäßig alle paar Woche nach D.

Fazit: Da du doch ohnehin schon als TI gemeldet bist, schreib doch ganz normal Rechnungen aus (du kannst sie sogar ganz legal steuerfrei machen ;)) und sparst dir das ganze Theater.

LG
Nana
 
Hi gabriela -
sorry, ich wollte dir nicht zu nahe treten.
deine anfrage konnte man schon ein bisschen missverstehen...
 
Hallo,

ich befinde mich in einer ähnlichen Situation:

Ich arbeite immer von zu Hause aus in Deutschland - als angestellter Arbeitnehmer (keine Selbstständigkeit). Mein Arbeitgeber hat mir die Möglichkeit gegeben, selbst zu bestimmen, wo ich arbeite. Das heißt, ich kann auch von Portugal aus meine Tätigkeit ausüben. Ich beziehe mein Einkommen immer aus Deutschland und bin auch in Deutschland steuerpflichtig.

Ich habe mich schon über das Doppelsteuerabkommen zwischen Portugal und Deutschland informiert, aber ich bin mit den Voraussetzungen etc. überfordert.

Frage: Muss ich mich in Portugal anmelden, wenn ich von dort aus arbeiten möchte? Ich beziehe kein Einkommen aus Portugal, also muss ich auch in Portugal keine Steuern zahlen, richtig? Der Aufenthalt in Portugal kann mal weniger als 183 Tage dauern, aber auch länger als 183 Tage.
 
Ihr Arbeitgeber müsste in Portugal eine Firma gründen / haben und Sie dort anstellen, wenn Sie länger als 183 Tage im Jahr hier sind. Das ist im Regelfall schwer nachzuprüfen. Ich würde einen portugiesischen Steuerberater konsultieren, weil das von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann.

Wahrscheinlich wird es für Sie am Einfachsten sein, offiziell weniger als 183 Tage im Jahr in Portugal zu sein.
 
Jeder EU Bürger hat das Recht, sich auch länger als 3 Monate in Portugal aufzuhalten, dazu muß er sich innerhalb von 30 Tagen bei seiner Gemeinde in Portugal anmelden.

Diese genannten 183 Tage begründen danach lediglich die Steuerpflicht.

Die Anmeldung erfolgt hier also nach 3 Monaten plus 30 Tagen und damit früher, als nach 183 Tagen. Mit der Folge, das man sich dann ja auch wieder abmelden muß, wenn man das Land verläßt. Danach sollte man mehr als 183 Tage auch nicht wieder kommen.

Gut, man kann das adhoc nicht wirklich überprüfen und vermutlich wird auch nix passieren, wenn man alle 183 Tage für 183 Tage das Land verlässt, in Ordnung ist es aber trotzdem nicht.

Wenn dein Arbeitgeber dir nur erlaubt, von Portugal aus zu arbeiten, erzeugt er allerdings unter Umständen das Risiko, dass Wegeunfälle, Arbeitsunfälle und Krankschreibungen wohl ungeregelt sind.
Darauf würde ich nicht verzichten wollen. Das würde ich noch einmal abklären, wer schreibt dich konkret in Portugal krank, z. B. auch nach einem Freizeitunfall und welche Regeln werden angewendet im Hinblick auf die Krankenversicherung etc.
 
Ihr Arbeitgeber müsste in Portugal eine Firma gründen / haben und Sie dort anstellen, wenn Sie länger als 183 Tage im Jahr hier sind.

Wahrscheinlich wird es für Sie am Einfachsten sein, offiziell weniger als 183 Tage im Jahr in Portugal zu sein.
Das wäre übrigens die beste und dauerhafteste Lösung, die nicht einmal so wahnsinnig kompliziert ist. Dafür gibt es diese Entidade não residente sem estabelecimento estável extra.
Dafür braucht man dann allerdings die Beteiligung des Arbeitgebers und seines Steuerberaters zusammen mit einem Berater in Portugal.
 
Wenn dein Arbeitgeber dir nur erlaubt, von Portugal aus zu arbeiten, erzeugt er allerdings unter Umständen das Risiko, dass Wegeunfälle, Arbeitsunfälle und Krankschreibungen wohl ungeregelt sind.
Danke für die Antworten. Ich habe einen Arbeitsvertrag für Telearbeit, d. h. ich habe keinen festen Arbeitsplatz in der Firma. Die Firma ist international vertreten. Auf der iberischen Halbinsel hat sie derzeit nur eine Niederlassung in Madrid.
 
Das konnte ich aus deiner Eingangsfrage so nicht entnehmen. Bleibt für dich also nur die Lösung, die oben bereits erwähnt wurden.
Mein Favorit nach wie vor, die Entidade não residente. Damit stehen dir langfristig alle Wege offen, auch dauerhaft von Portugal aus zu arbeiten ohne Frist im Nacken.
 
Generell würde ich, als Selbstständiger, mit Hilfe eines prt. steuerberater eine Firma aufmachen. Auch gut bezüglich MwSt etc. Ohne SB würd ichs nicht wagen. meine port. Freunde haben alle 8 oder 9 "Firmen" mit 8 oder 9 NIFs. Das ist hier üblich. generell hat D mit P ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wir selbst wären als Angestellte betroffen- und unsere dt. Firma erlaubt es nicht über 3 Monate, eben wegen der Schwierigkeiten mit der Lohnabrechnung.
 
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