zu 1) Es gilt die 183 Tage Regelung. D.h. in 2019 bist du mehr als 183 Tage in D, somit musst du für 2019 eine EKst.Erklärung in D abgeben
zu 2) Ja, die Steuererklärung für 2020 machst du in 2021 in P. Nach Erhalt des Steuerbescheids sendest du eine Kopie davon und eine Kopie von der Seite der port. St.Erklärung auf der die deutsche Rente eingetragen wurde an das Finanzamt Neubrandenburg
zu 3) Nein, eventuelle Einnahmen in D fliessen in die portugiesische Erklärung ein.
zu 4) Online, kannst du beim www.portaldasfinancas.gov.pt nach Eingabe von deiner NIF und Passwort eine sog. Bestätigung deiner Finanzresidenz = Certificado da Residência Fiscal ausdrucken Diese Bestätigung sendest du an die Behörde die für die Auszahlung der Pension verantwortlich ist. Normalerweise gibt diese dann noch eine Kopie weiter an das zuständige FA. Steuern werden dann in D nicht mehr abegezogen.
Saravá
zu 2) Ja, die Steuererklärung für 2020 machst du in 2021 in P. Nach Erhalt des Steuerbescheids sendest du eine Kopie davon und eine Kopie von der Seite der port. St.Erklärung auf der die deutsche Rente eingetragen wurde an das Finanzamt Neubrandenburg
zu 3) Nein, eventuelle Einnahmen in D fliessen in die portugiesische Erklärung ein.
zu 4) Online, kannst du beim www.portaldasfinancas.gov.pt nach Eingabe von deiner NIF und Passwort eine sog. Bestätigung deiner Finanzresidenz = Certificado da Residência Fiscal ausdrucken Diese Bestätigung sendest du an die Behörde die für die Auszahlung der Pension verantwortlich ist. Normalerweise gibt diese dann noch eine Kopie weiter an das zuständige FA. Steuern werden dann in D nicht mehr abegezogen.
Saravá