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Mietnachweis/-Bestätigung Freguesia

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Bei der Freguesia wird der Adressnachweis nicht mehr durch Vorlage von irgendeiner meo, edp-Rechnung o. ä. ausgestellt, sondern man benötigt einen Eigentumsnachweis der Immobilie bzw. bei Mietobjekten ein Mietnachweis (Mietvertrag) und entsp. Formblatt, welches vom Vermieter zu unterschreiben ist.


"und entsp. Formblatt, welches vom Vermieter zu unterschreiben ist."
@laluna gibt es eine Chance, dieses Formblatt irgendwie zu bekommen, z.B. als Download oder woher bekommt man sowas. Und...ist das nur für IMT oder muss man das evtl. bei anderen Behörden Angelegenheiten jetzt auch mit vorlegen an Stelle von Rechnungen als Wohnungsnachweis?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Diese Formblätter sind anscheinend individuell. In der Anlage die der Gemeinde Armacao de Pera.

Es wird also u. a. die Original Wasser- oder Stromrechnung SOWIE der Original Mietvertrag gefordert (inkl. Formblatt)

und

eine Art Bestätigung von 2 bereits gemeldeten Nachbarn, dass der Neue dort wohnt/wohnen wird.
 

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Dankeschön. Ja, sieht individuell aus. Das mit den zwei Zeugen kenne ich für den Fall, dass es keine entsprechenden Verbrauchsrechnungen gibt, weil pauschal abgerechnet wird, z.B bei Untervermietung und WG Zimmern.
 
Ich denke auch, dass es entweder Strom- Wasserrechnung oder Mietvertrag ist. Beides wäre ja irgendwie doppelt gemoppelt
 
Das klang auf der Gemeinde anders....
Mir erzählte jemand, dass auch in D bei Mietwohnung/Meldebescheinigung mittlerweile der Vermieter etwas nachweisen/bestätigen müsse.

Vielleicht hat es mit den "Schwarzvermietungen" zu tun?!

Mehr kann ich dazu nicht beitragen - ich bin nirgends Mieter.
 
Ja, der Vermieter muss in Deutschland bei der Wohnsitzanmeldung bestätigen, dass der Mieter tatsächlich dort auch wohnt. Hier hat diese Wohnsitzanmeldung allerdings auch weitreichende Folgen, z. B. Sozialhilfe, Wohngeld, Mietzuschuß und ganz wichtig Kindergarten- bzw. Schulplatz.
Diese Vermieterbescheinigung ist im Rahmen der Terrorismusabwehr eingeführt worden, Gefälligkeitsbescheinigungen können bis zu 50.000 € Bußgeld verursachen.
 
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