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MiniJob in Portugal möglich? Steuern - Sozialversicherung

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31. März 2013
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Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich war Beamter in Deutschland und bin dienstunfähig geworden. Seitdem beziehe ich eine Pension.
Ich arbeite von zuhause aus auf 450 Euro Basis (MiniJob) für einen Online-shop in Deutschland. Ich erstelle Artikelbeschreibungen usw.. Alles Online. Ich muss in dem Laden nicht anwesen sein.
Fü diesen 450 Euro Job zahle ich auch den pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung (17,55 Euro monatlich.)

Ich plane nun nach Portugal auszuwanden.
So wie ich es sehe, wäre meine Pension dort steuerfrei. (Darum geht es hier aber nicht vorrangig.)
Meine Frage: Kann ich den MiniJob in Portugal so fortführen?
Für meinen Arbeitgeber wäre das kein Problem.
Der Job wird ja in Deutschland pauschal versteuert. Müsste ich in Portugal dafür Steuern zahlen?
Müsste ich dafür Sozialversicherungsabgaben in Portugal zahlen? Ich tzahle ja schon in Deutschland den pauschalen Beitrag und bin ja zudem Ruhestandsbeamter und in dem Rahemn auch beihilfeberechtigt und privat krankenversichert.

Ich danke für Eure Hilfe!

JanPeter
 
Ich würde meine Lebensmittelpunkt offiziell in Deutschland behalten, wenn es nicht um die Steuerbefreiung geht. Das ist das Einfachste.

Sonst....
Anmeldung nach 3 Monaten in Portugal. Anmeldung zur Steuer, Gewerbeanmeldung. Pflichtbeiträge zum portugiesischem Sozialversicherungssystem (ca. 185 €). Evtl. dann auch Versteuerung der deutschen Pension in Portugal als Einkommen. Verlust aller deutschen Freibeträge usw. usw.

Einfach hier leben und übers Internet arbeiten. Weiterhin in Deutschland die Steuer bezahlen und gut is....
 
Ich würde meine Lebensmittelpunkt offiziell in Deutschland behalten, wenn es nicht um die Steuerbefreiung geht. Das ist das Einfachste.

Sonst....
Anmeldung nach 3 Monaten in Portugal. Anmeldung zur Steuer, Gewerbeanmeldung. Pflichtbeiträge zum portugiesischem Sozialversicherungssystem (ca. 185 €). Evtl. dann auch Versteuerung der deutschen Pension in Portugal als Einkommen. Verlust aller deutschen Freibeträge usw. usw.

Einfach hier leben und übers Internet arbeiten. Weiterhin in Deutschland die Steuer bezahlen und gut is....

Naja....
Also, es geht schon auch im die Steuerbefreiung der Rente. Die möchte ich natürlich schon haben. Und die bekomme ich ja nur, wenn ich mich in Portugal anmelde.
Und ich würde es gern auch richtig, also legal machen.

Grüße
JanPeter
 
Dann gibt es nur eines....
In Portugal zu einem Steuerberater und sich im Detail informieren. So einfach pauschal kann Dir das niemand beantworten, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Es wird Dir auch in Deutschland niemand genau sagen können, was Du und wie Du dich in Portugal verhalten musst.

Zu diesem Thema findest Du im Forum bereits einige Ausführungen.
 
Ja, danke für den link zu den Suchergebnissen.
Du hattest dort ja selbst auch geschrieben, das Du nicht weißt, wie es bei Pensionären aussieht.
Ich habe auch nochmal nachgelesen, dass das Finanzamt Neubrandenburg wohl nicht zuständig sein dürfte für Pensionäre.
Bei mir erst Recht, denn ich habe auch Mieteinnahmen in D.
[DLMURL]http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/steuerrecht/zustaendigkeit/[/DLMURL]

Grüße
JanPeter
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Darum auch mein Rat, direkt in Portugal einen Steuerberater zu konsultieren. Da kommt es oft auf Kleinigkeiten an.
 
Wenn du einen Steuerberater brauchst, gib Bescheid. Ich habe einen sehr guten, der sowohl in Lissabon wie an der Algarve arbeitet, deutsch, englisch und portugiesisch spricht und mich seit vielen Jahren sehr gut berät.
 
Ich hab jetzt keine Ahnung warum du unfähig (geworden) bist. Aber normal solltest du zwischen 1.200 und 1.600 pro Monat bekommen als Beamten-Rentner plus einer super Krankenversicherung von der andere träumen. Also wegen deines Einkommen kannst du ja nicht pleite sein. Was war denn da los?

Und mal alle ganz normal, ohne Beamten-Missgunst und es kann auch richtig scheiße sein, sonst würde man ja hier auch nicht fragen: Die Lebenshaltungskosten sind in Portugal hörer als in Deutschland. Den Tausch würde ich mir gut überlegen.

Griechenland gibt es grad günstig. gggggg+
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab jetzt keine Ahnung warum du unfähig (geworden) bist. Aber normal solltest du zwischen 1.200 und 1.600 pro Monat bekommen als Beamten-Rentner plus einer super Krankenversicherung von der andere träumen. Also wegen deines Einkommen kannst du ja nicht pleite sein. Was war denn da los?

Und mal alle ganz normal, ohne Beamten-Missgunst und es kann auch richtig scheiße sein, sonst würde man ja hier auch nicht fragen: Die Lebenshaltungskosten sind in Portugal hörer als in Deutschland. Den Tausch würde ich mir gut überlegen.

Griechenland gibt es grad günstig. gggggg+

Na.. das ist ja mal eine qualifizierte Antwort!
O.K., mein Lieber, ich will mal Licht in Deine Unwissenheit bringen:
Ich war Polizeibeamter und bin mit Dingen konfrontiert worden, die Du Dir besser nicht erträumen solltest.
Dein Ausdruck "unfähig geworden" gefällt mir nicht. Der offizielle Begriff ist "dienstunfähig". Man könnte auch sagen: "abgeschossen worden". Leider im wahrsten Sinne des Wortes.
So, wenn das geklärt ist, zu Deinem nächsten Irrtum: Deine Vermutung, ich sei pleite. Wie kommst Du darauf? Bin ich nicht. Punkt.
Es ist auch nichts "richtig scheiße", wie Du vermutest.

Ich liebe Portugal und die Portugiesen. Die reden wenigstens nicht so'n Quatsch!

Com os melhores cumprimentos

JanPeter
 
Hallo noch einmal.

Ich habe zwischenzeitlich mal auf der Seite http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm eine offizielle Anfrage gestartet und auch nach ein paar Tagen eine Antwort bekommen.
Zitat:
Rentner und Pensionäre, die Ihren Wohnsitz von Deutschland ins EU-Ausland verlegen, unterliegen grundsätzlich weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem.

Bei einer sog. Telearbeit oder beim Homeoffice verhält es sich allerdings wiederum so, dass Beschäftigte (Angestellte und Selbständige) grundsätzlich – und zwar unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers - in dem Staat sozialversicherungspflichtig sind, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben. Dies wäre vorliegend Portugal.

Aus diesem Grund wäre bei Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Portugal das portugiesische Sozialversicherungssystem für Sie zuständig.


Das bedeutet, dass ich das mit dem 450 Euro-Job nicht machen kann.
O.K.. Dann eben nicht.
Meine Idee ist nun, die Tätigkeit dann eben als Selbstständiger zu machen.
Das wäre kein Problem für mich. Ich bin ja ausreichend abgesichert.

Meine Fragen dazu:
Sozialversicherung muss ich ja wohl nach 1 Jahr zahlen, oder. Wäre ja aber auch nur richtig so. aber weiß jemand, wieviel das ungefähr ist? Ich würde dann ungefähr 750 € brutto monatlich anstreben.
Und wie sieht es mit den Steuern aus? Ich hatte was von recibos verdes gelesen. Kann mir jemand dazu was sagen? Verstehe ich es richtig, dass man bis zu 10.000 € p.a. auf recibos verdes keine Steuern zahlt? Könnte ich auf recibo verde arbeiten, wenn der/die Auftraggeber(=Rechnungsempfänger) in Deutschland sitzen?

Ich weiß, ich muss auch einen Steuerberater fragen. aber ich wollte schon mal "vorfühlen", was generell möglich ist.

Danke für Eure Unterstützung!

JanPeter
 
Hm - ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten:
Ich arbeite als Freibruflerin ausschließlich für deutsche Verlage, stelle aber da keine Rechnungen, sondern habe jeweils einen Vertrag.
Für den jeweiligen Verlag beantrage ich beim Bundesamt für Finanzen eine Freistellung wegen des Doppelbesteuerungsabkommes. Jeweils 10% des Honorars werden vom Verlag an die deutschen Finanzbehörden als Steuer abgeführt, darüber bekomme ich eine offizielle Bescheinigung, die ich wiederum hier in Prtugal geltend mache.
Steuererklärung macht mein Steuerberater (sic!) und nach dem 1. "freien" Jahr in der Segurança Social hält sich mein Beitrag ebenfalls in Grenzen. Mehr per PN.
 
Recibo Verde kann natürlich auch für im Ausland ansässige Firmen ausgestellt werden. Die Dienstleistung wird ja hier erbracht und auch voll verteuert.
Der Nachteil ist, dass dann die Krankenversicherung auch in Portugal ist. Man ist auch als Selbständiger hier pflichtversichert und Du verlierst unter Umständen die deutschen Ansprüche.

Im ersten Jahr ist man bei Recibo Verde von der Steuer befreit, wenn man unter 10.000 € verdient hat. Danach sind aber Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu bezahlen, die allerdings bei 750 € brutto nicht sehr hoch sind.

Ich würde, nach meiner persönlichen Einschätzung (die nicht rechtlich bindend ist) alles in Deutschland so lassen und mich nur offiziell 179 Tage im Jahr in Portugal aufhalten. Die Dienstleistung wird über Internet erbracht. Wer einen längeren Urlaub macht und übers Internet sein Geld verdient, der wird nicht automatisch steuerpflichtig, solange er sich unter (offiziell) 180 Tagen im Jahr in einem europäischen Land aufhält.

Den Status residençia habitual erhält meines Wissens auch nur derjenige, der hier in Portugal nicht mehr arbeitet. Bin mir da aber nicht ganz sicher.

Du kommst also um einen Besuch bei einem fachkundigen portugiesischen Steuerberater nicht herum. Wir können hier keine Steuerberatung oder Rechtsberatung geben, nur Hinweise - und dieser lautet: Geh zu einem Steuerberater. Da spielen noch viele Faktoren eine Rolle und es kommt auf Kleinigkeiten an, die bei jedem unterschiedlich sind. Die Rechtssituation ist nicht so eindeutig geregelt wie in Deutschland und es gibt leider viele Fallen.
 
Bei einem Monatseinkommen von 750 Euro, also einem Jahreseinkommen als Selbstständiger von 9.000 ist ein Sozialversicherungsbeitrag von 124 pro Monat zu zahlen (alle Angaben in Euro, geschätzt bzw. gerundet, Hinweise ohne Gewähr, keine rechtliche oder steuerliche Beratung, Stand 2015). Auf Antrag kann dieser Betrag auf die Hälfte (62) reduziert werden, was aber problemlos nur bis 7.200 Jahreseinkommen möglich ist. Ab 10.780 sind 186 fällig (Stufe 2), ab 14.380 Stufe 3 mit 248 usw.

Abhängig vom Beginn der Tätigkeit ist mindestens das erste Jahr in der Sozialversicherung beitragsfrei. Da die Festsetzung in der Regel erst im Oktober des Folgejahres stattfindet, kann die beitragsfreie Zeit auch mehr als ein Jahr betragen.

Bestimmte Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit (IVA: Insento Art. 9).

Sofern man nicht mehr als 10.000 brutto pro Jahr verdient, ist in der Rechnung (Recibo Verde) keine Einkommenssteuer vom Honorar abzuführen (IRS: Sem retencao Art. 9, Nr. 1).

In der jährlichen Steuererklärung bis zum Mai des Folgejahres sind die Einkünfte entsprechend anzugeben und gegebenenfalls nachträglich zu versteuern. Dabei werden 75 % der Dienstleistungseinkünfte herangezogen, bei 10.000 brutto also 7.500. Bei Verheirateten ohne Kinder sowie ohne weitere Steuerabzugsposten ist als nachzuzahlende Einkommenssteuer ein dreistelliger Eurobetrag pro Jahr einzukalkulieren (Cat. B). Je nach den persönlichen Gegebenheiten ist eine Versteuerung wie ein Angestellter (Cat. A) eventuell günstiger, die auf Antrag möglich ist, sofern man nur für einen Arbeitgeber tätig ist.

Sobald man über 10.000 brutto (100%) pro Jahr erzielt, ist je nach Art der Dienstleistung bis 25 % Einkommenssteuer von dem 10.000 übersteigenden Betrag im Voraus zu entrichten.

Im Folgejahr sind dann bis zu 25 % ab dem ersten Euro fällig. In den unteren Einkommensklassen zahlt man in Portugal somit bei einem Jahresverdienst über 10.000 unverhältnismäßig viel Einkommenssteuer im Voraus, die man erst nach der Steuerklärung zurückerhält.

Die oben genannten Annahmen gehen davon aus, dass nur selbstständige Einkünfte (Cat. B) erzielt werden (d. h. keine zusätzliche Rente).

Melhores cumprimentos
 
Hallo Juana,

danke für diese ausführliche Antwort! Super! :)

Bei mir ist es ja so, dass ich neben den Cat. B Einkünften auch eine Rente beziehe. Weißt Du, wie es sich dann verhält?
Die sollte ja steuerfrei sein (da Beamtenpension). Aber wird die Rente zur Berechnung der Abgaben dennoch hinzugezogen (und dann wieder abgezogen). Stichwort "Progression".
Und noch eine Frage: Weißt Du, ob meine selbstständige Tätigkeit zu den Tätigkeiten gehört, die nur mit 20% besteuert werden?
Ich glaube, da sind auch viele Tätigkeiten in Richtung EDV, Medien usw. dabei. Meins könnte man vielleicht dazu rechnen. Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Viele Grüße

JanPeter
 
Hallo Janpeter,

grundsätzlich ist man mit seinem „Welteinkommen“ an seinem steuerlichen Wohnsitz steuerpflichtig. Ausnahmen hiervon werden im Doppelbesteuerungsabkommen Portugal – Deutschland geregelt. Bei der steuerlichen Anmeldung in Portugal (Beantragung einer Steuernummer) wird im Portal das Financas unter Domicilio Fiscal in der Regel Portugal eingetragen. Somit wird angenommen, dass sämtliche Einkünfte in Portugal zu versteuern sind.

Eine nur in Deutschland bezogene Rente oder Pension wird zunächst den steuerlichen Gesetzlichkeiten in Deutschland unterliegen.

Ab 2015 besteht allerdings eine steuerliche Änderung zu einem verpflichtenden gegenseitigen automatischen Informationsaustausch zwischen dem deutschen und portugiesischen Fiskus bezüglich wesentlicher Einkunftsarten, die ab 1. Januar 2014 erzielt wurden bzw. werden.

Ausländische Einkünfte wurden bisher unter Anrechnung der im Ausland bezahlten Steuer den übrigen Einkunftsarten in Portugal zugeschlagen und besteuert (Englobamento, Stichwort Progression).

Ab 2015 kann der Steuerzahler in Portugal für jede Einkunftsart, die einem befreienden Steuersatz unterliegt, die für sich vorteilhafte Besteuerung wählen. Die Besteuerung erfolgt für jede Einkunftsart getrennt. Nicht genutzte ausländische Steuerguthaben können in den kommenden 5 Jahren vorgetragen und in Abzug gebracht werden.

Nun zurück zu den selbstständigen Einkünften in Portugal. Diese sind wie in meinem letzten Kommentar angeführt, bis 10.000 Euro steuerbegünstigt. Diese Begünstigung ist zeitlich unbefristet und gilt unabhängig von sonstigen Einkünften wie Renten oder Einkommen aus unselbständiger Arbeit. Hier ist eine Besteuerung in Portugal sinnvoll.

Erst wenn in einem Jahr die Einkünfte aus der Selbstständigkeit über diesem Betrag liegen, gilt die Abführung von 25 % Einkommenssteuer für das erste in Frage kommende Jahr und alle folgenden. Falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen, ist somit eine Freistellung aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens wie von unserer Userin Chica oben genannt sinnvoller, um die hohen Steuervorauszahlungen zu vermeiden.

Diese Auskünfte sind unverbindlich, ohne Gewähr und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar.

Viele Grüße Juana
 
Sehr interessanter Beitrag. Danke Juana.
Ich habe gestern auch mit meinem Kumpel im Finanzamt gesprochen. Wer in Portugal eine deutsche Steueradresse hat, zahlt wesentlich höhere Steuern für in Portugal erwirtschaftete Einnahmen, als jemand mit portugiesischer Steueradresse. Wer hier lebt und arbeitet ist also gut beraten, eine portugiesische Steueradresse zu haben auch mit all den Nachteilen (Führerscheinumtausch ect.).
 
Hallo an alle, hallo an Juana!

Juana: Ganz herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich habe sie (und auch die vorherige) intensiv und mehrfach gelesen.
Das klingt sehr interessant und im Grunde ja auch "gar nicht schlimm".

Wenn ich es richtig sehe, dann wäre eben meine aus Deutschland stammende Beamtenpension steuerfrei (siehe hier: Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar)
und von meinem selbstständigen Einkommen (12 x 750 € monatlich = 9.000 € p.a.) wären 75 % also 6750 € mit 20% (?) Prozent zu versteuern.
Dazu kommen 124 € für die Sozialversicherung ab dem 2. Jahr (grob gesagt).

Ist das richtig so? Hört sich ja ganz O.K. an.
Es geht mir im Übrigen auch nicht darum, besonders wenig zu zahlen und "alles abzugreifen". es geht mir darum, eine möglichst realistische Einschätzung zu bekommen. Auswandern ist ja ein recht großer Schritt...

Viele Grüße
JanPeter
 
Nenn's nicht auswandern ;) sondern Umzug. Dann ist's nimmer so gravierend.

Juanas Ausführungen sind wirklich sehr umfassend und gut - dennoch würde ich vorab einen Steuerberater in Portugal befragen. Hab dir ja eine PN geschickt - und bin sicher, man würde dir dort auch vor Ankunft im Lande per mail Auskunft geben können.
 
Hallo Janpeter,

bei einem Einkommen von 9.000 Euro sind keine Steuern zu zahlen.

Die Vorauszahlung von bis zu 25 % wird erst ab einem Jahreseinkommen über 10.000 Euro fällig.

Viele Grüße Juana
 
Hallo Janpeter,

bei einem Einkommen von 9.000 Euro sind keine Steuern zu zahlen.

Die Vorauszahlung von bis zu 25 % wird erst ab einem Jahreseinkommen über 10.000 Euro fällig....

Gar keine Steuern? Du hast doch oben geschrieben:
"...Einkommenssteuer ein dreistelliger Eurobetrag pro Jahr einzukalkulieren".
Oder was verstehe ich nicht...

Danke noch einmal!

Viele Grüße
JanPeter
 
Hallo Janpeter,

mein oben genanntes Steuer-Beispiel ging von 10.000 Euro (75% entspricht 7.500) aus. In diesem Fall können geringe Steuern anfallen.

Viele Grüße Juana
 
Hallo Juana,

jetzt hab ich's. Danke!
Das hört sich ja gut an.
Hast Du zufällig auch die Quelle / den link zu der Regelung?

Und weißt Du zufällig auch, wie es sich mit meinen (geringen) Mieteinnahmen aus meiner Immobilie in Deutschland verhält?
So wie ich es sehe, werden die weiterhin ganz normal bei meinem bisherigen Wohnort-Finanzamt in Deutschland besteuert (und nicht etwa in Neubrandenburg). Dabei müssten doch auch weiterhin die deutschen Freibeträge gelten, oder?

Viele Grüße
JanPeter
 
So lange Du in Deutschland gemeldet bist, hast Du auch Freibeträge. Wer sein Fahrzeug steuerbefreit als Umzugsgut einführen will , muss sich in Deutschland abmelden und die Freibeträge entfallen.
 
Hallo alle,

ich habe das alles nochmal gegoogelt.
Juana angaben, wonach ich bei 9.000 Euro Jahreseinkommen gar keine Steuern zu zahlen hätte, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich habe einen Steuerrechner = simulador gefunden. Demnach müsste ich 69,06 € monatlich an Steuern zahlen.
Auch sagt mir der simulador, dass der Beitrag zur Sozialversicherung (nach dem beitragsfreien ersten Jahr ergänze ich hier mal) 89,38 € beträgt.

Ja, ich weiß : Ich konsultiere einen Steuerberater.
Ich wollte das hier aber nicht so stehen lassen.

Viele Grüße
JanPeter
 
@ chica und @Juana : Ich bin neu in Lissabon und wünsche mir kompetente Infos zur schlauen Ansiedlung. Aus diesem Verlauf entnehme ich, dass Ihr mir einen guten Tipp für steuerliche Fragen geben könnt :) Wie ist der kontakt des dt-pt-en. Szerberaters in Lissabon?
Danke & AL/Elisa
 
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