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Namensrecht - Hochzeit

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31. Mai 2019
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Hallo Zusammen,

ich (deutsche) heirate bald meinen Partner (portugiese).
wir würden gerne einen Doppelnamen aus meinem und seinem Namen machen.
Die Standesbeamtin meine, dies gestaltet sich aber als schwierig bzw. es sei so nicht möglich.

Sein Name besteht aus 3 Wörtern.
D. S. R.
ich habe einen Namen G.

Wir würden dann gerne R-G oder G-R als Namen machen.
Kennt sich jemand damit aus? geht das?

liebe Grüße
 
Ich habe die Umfrage mal raus, weil die in diesem Zusammenhang wenig Sinn macht. Wo wird geheiratet? In Deutschland oder in Portugal?
 
Ich zitiere aus Wikepedia Ausführungen zum Namensrecht:

Portugal
In Portugal und ähnlich auch in Brasilien und den übrigen Gebieten der Lusophonie bestimmt sich der Nachname eines Kindes grundsätzlich nach den väterlichen Nachnamen beider Elternteile, die im Nachnamen der Eltern im Regelfall jeweils an zweiter Stelle stehen. Dabei wird der zweite Nachname der Mutter an erster Stelle genannt.

Felipe Faria Duarte beispielsweise ist der Sohn von Henrique Coelho Duarte und Carolina Lemos Faria.

Wie im spanischsprachigen Raum werden die Nachnamen also patrilinear weitergegeben, da die Kinder sowohl vom Vater als auch von der Mutter den zweiten, väterlichen Nachnamen erhalten.

Ausnahmen bilden Kinder, deren Eltern einen identischen väterlichen Nachnamen haben. Dann erhält das Kind nur einen Nachnamen. Als Beispiel heißt das Kind von Antonio da Costa Moreira und Maria Sousa Moreira einfach Josefina Moreira.

Heiratet ein Paar in Portugal, so kann die Frau auch einen dritten Nachnamen bekommen, wenn sie den zweiten Nachnamen ihres Mannes hinzunehmen möchte (das ist allerdings freiwillig). Da alle Kinder der Familie ebenfalls diesen Namen tragen, gilt der zweite Nachname des Vaters meistens als der eigentliche Hauptfamilienname (in o. g. Beispielen also Familie Duarte bzw. Familie Moreira). Im Alltag wird meist auf die Nennung der übrigen Namensteile verzichtet und nur der Hauptfamilienname verwendet; zum Beispiel wird der frühere EU-Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso in den Medien oft nur Manuel Barroso genannt.

In brasilianischen Gebieten, in denen die Namensführung durch italienische, deutsche oder sonstige Einwanderungseinflüsse geprägt ist, werden Familiennamen oft nach den Gepflogenheiten dieser Volksgruppen vererbt, das heißt, meist erhalten die Kinder nur den Nachnamen des Vaters. Zuweilen wird jedoch auch hier der portugiesischen Namenstradition noch gefolgt.

Theoretisch kann eine Person in Portugal bis zu sechs Namen haben (zwei Vornamen und vier Familiennamen). Manchmal werden auch Namen von Ahnen aus Gründen der Ehrerbietung weitergeführt. Ebenso ist es üblich, bei Namensgleichheit mit Vater, Onkel oder Großvater die Verwandtschaftsbeziehung durch einen erklärenden Nachnamenszusatz zu dokumentieren, so ist zum Beispiel Tobias de Almeida Neto der Enkel (port. neto) des älteren Tobias de Almeida.
 
wir würden gerne einen Doppelnamen aus meinem und seinem Namen machen.
Die Standesbeamtin meine, dies gestaltet sich aber als schwierig bzw. es sei so nicht möglich.
Wenn ihr in Deutschland heiratet, dann hör besser auf deine Standesbeamtin. Sie muss das ganze beurkunden und wird nicht mit sich handeln lassen.

Wir ringen innerfamiliär schon eine ganze Zeit mit der Anerkennung einer in Portugal ausgestellten Geburtsurkunde. Das deutsche Standesamt hält die gewählte Namenskombination für das Kind als nach deutschem Namensrecht für "nicht beurkundbar" und wird keine deutsche Geburtsurkunde ausstellen.

Lasst euch vor einer Entscheidung genau beraten und nehmt dazu eure Geburtsurkunden und Ausweise mit. Ohne genaue Prüfung eurer Urkunden, würde ich keiner Beratung Glauben schenken.

In unserem Fall hängt es jetzt daran, dass in der Geburtsurkunde des Vaters nicht eindeutig klar wird, was noch zum Vornamen gehört und was schon Familienname ist.
Der damals beurkunden der Standesbeamte ( in England) hat da nicht so sorgfältig gearbeitet und zack, kaum 30 Jahre später stellt man fest, man heißt nach Urkunde gar nicht so, wie man seit 30 Jahren glaubt.

In Portugal ist und war das alles kein Problem, namensrechtlich konnte dort eine Lösung gefunden werden.
Jetzt in Deutschland wird es keine Lösung für diese Namenskombination und damit keine deutsche Geburtsurkunde geben, was zu verschmerzen ist.

Eine ganz genaue Prüfung der Urkunden und der Möglichkeiten vorher hätte da geholfen. Hinterher ist man schlauer.
 
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