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KFZ-Einfuhr - so wird´s gemacht

laluna

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Letzte Aktualisierung 02/2019

Zusammenfassung der neuesten Vorschriften - Anmeldung zum Zoll Online, Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als Umzugsgut oder bei Erbschaft. Neuester Simulator zur Berechnung der einmaligen Zulassungssteuer sowie der jährlichen Kfz-Steuer und vieles mehr.

Leitfaden:
Deutsches Fahrzeug in Portugal zulassen (pdf-file)
Das file darf nicht gedruckt oder anderweitig ohne Zustimmung der Moderation weitergegeben werden.

Was ist zu beachten:

> Portugal erhebt bei allen erstmals zugelassenen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen eine einmalige Zulassungssteuer, fälschlich oft auch als „Einfuhrsteuer“ bezeichnet.

> Zusätzlich wird jährlich eine Kfz-Steuer fällig.

> Die einmalige Zulassungssteuer entfällt, wenn das Fahrzeug als „Umzugsgut“ eingeführt wird.

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung („Umzugsgut“) (alle Punkte müssen erfüllt sein):

a) volljährig
b) Hauptwohnsitz nach Portugal wechseln (*)
c) in Deutschland mindestens 12 Monate ansässig gewesen sein
d) Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel
e) Das Kfz muss 6 Monate im Eigentum vor dem Umzug nach Portugal gewesen sein und darf nach der steuerfreien Zulassung in Portugal innerhalb der ersten 12 Monate nicht veräußert, vermietet oder verliehen werden.

* zu b) Als Nachweis des Hauptwohnsitzwechsels ist eine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorzulegen. Vorlage der portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung und Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde.

Bei wem diese Voraussetzungen nicht bzw. nur zum Teil zutreffen – wird die volle Zulassungssteuer fällig, die bei gebrauchten Fahrzeugen oft ein Vielfaches des Zeitwertes ausmacht.

Neu hinzugekommen ist, dass wenn in Portugal ansässige Personen ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug erben, auch dieses Fahrzeug steuerbefreit eingeführt werden kann. Die Antragsfrist beträgt hierfür 24 Monate.

Wie hoch ist die Zulassungssteuer

Es gibt Simulatoren online, für die Berechnung der Zulassungssteuer.

Der einzige offizielle Simulator des Finanzamtes ist jetzt leider nur noch über das Online-Portal zugänglich. Wenn Sie noch keinen Zugriff darauf haben, so überspringen Sie bitte die nachfolgende Anmeldung und fahren etwas weiter unten mit dem inoffiziellen Simulator fort.

Anmeldung für den Online-Service des portugiesischen Finanzamtes

Voraussetzungen:

· Sie haben bereits eine portugiesische Steuernummer (NIF).
· Sie müssen sich hier registrieren

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Nach der Registrierung erhalten Sie per Post ein Passwort an die beim portugiesischen Finanzamt hinterlegte Steueradresse. Die Anmeldung gelingt dann mit Ihrer Steuernummer und dem per Postweg zugesandtem Passwort auf dieser Seite. Die Zusendung des Passwortes dauert im Regelfall wenige Tage. Danach haben Sie Zugriff auf den Simulator

34951108lo.jpg

Wenn Sie noch keine NIF bzw. noch keinen Online-Zugang zum portugiesischen Finanzamt haben, so können Sie diesen inoffiziellen Simulator verwenden:

Den Simulator benutzen Sie, indem Sie ins Bild klicken

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Bei älteren Gebrauchtfahrzeugen mit hohem CO²-Ausstoß rentiert sich eine Einfuhr nur, wenn Sie die Voraussetzungen für die Einfuhr als Umzugsgut erfüllen.

Ebenfalls errechnet wird die jährlich anfallende Kfz-Steuer (IUC para anualmente)

Wir empfehlen, für die Einfuhr einen Despachante zu beauftragen, wenn Sie nicht gut portugiesisch können. Ein kleiner Fehler bei der Anmeldeprozedur kann unter Umständen sehr teuer werden.

Welche Unterlagen werden benötigt:


Unterlagen des Kraftfahrzeugs:

· Original dt. Zulassungsbescheinigung (Teil I und II)
· CoC-Dokument (Certificate of Conformity)
· Motornummer: wo ist sie eingeschlagen/lesbar (nicht Fahrgestellnummer)
· Bestätigung der Motornummer eines portugiesischen Vertragshändlers
· Kaufvertrag des Autos mit Kennzeichen, km-Angabe, Kaufpreis, Fahrgestellnummer
· Steuernummer bei Firma
· Kopie des Ausweises bei privat

persönliche Unterlagen:

· Personalausweis
· portugiesische Steuernummer (NIF-Steueradresse MUSS eine Portugiesische sein!)
· ONLINE-Zugang zum Finanzamtportal
· Führerschein

portugiesische Unterlagen:

Formblatt Modelo 9 ausfüllen (pdf-Datei)


jeweils 4 Fotokopien anfertigen von:

· Zulassungsbescheinigung (Teil I + II)
· CoC Dokument (Certificate of Conformity = homologação)
· Personalausweis
· Steuernummer
· Führerschein

je 2 Fotokopien von:

· Kaufvertrag
· Motornummer-Bestätigung


von den jeweils ausgehändigten/ergänzten portugiesischen Dokumente
für die Folgebehörde auch Kopien erstellen


Kosten:

· TÜV: ca. 80,-- €
· IMTT: ca. 50,- €
· Nummernschilder: 20,- € @ (bei FeuVert)
· Registo Automovel: 50,- €

Ablauf:

mit dem ausgefüllten Formblatt Mod. 9 zum portugiesischen TÜV fahren und den Einfuhr TÜV machen lassen (Termin erforderlich). An Warndreieck, Warnweste etc. denken.

Mit den Unterlagen vom TÜV (Mod. 9 und alle weiteren vom TÜV erhaltene Unterlagen
(Kopien!) zu IMTT nach Faro (Rua Aboim Assencao 10/12; Mo-Fr 8-16h)

Zollanmeldung:

Sie kann nur Online erfolgen.

Dazu benötigen Sie jetzt zwingend den Zugang zu Ihrem Finanzamt-Konto. Dort angemeldet müssen Sie ein weiteres Mal auf autorisieren. Der entsprechende Link öffnet sich nach erfolgter Anmeldung, wenn Sie auf das Bild klicken
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Dann können Sie das Formblatt auf DIESER Seite ausfüllen (nur sichtbar, wenn angemeldet und autorisiert). Eine deutsche Übersetzung für das Formular ist unten angefügt.



Einmalige KFZ- Zulassungssteuer/“Einfuhrsteuer“ wird jetzt bezahlt.

· Kennzeichen prägen lassen (günstigster Anbieter FeuVert 10,-- €/Stk.)
· Versicherungsvertrag abschließen
· Danach erneut zu IMTT mit allen Unterlagen inkl. Kopien; dort wird eine portugiesische Bescheinigung mit der Motorblocknummer benötigt.

Etwa 4 Wochen (max. 60 Tage) später zu einem „Conservatoria do Registo Automovel“ und Fahrzeug registrieren. Der „Fahrzeugschein“ kommt per Post in 1-2 Wochen.

Jährliche KFZ-Steuer bezahlen (IUC) –Frist 90 Tage ab Zoll (später kostet 15,-Strafe); möglich auf jedem Finanzamt oder online

Schlußbemerkungen:

Ein Despachante erledigt die ganze Prozedur preiswert und zuverlässig. Wer im Raum Lagos wohnt, dem sei Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar empfohlen.

Wer sich die ca. 400 € an Mehrkosten sparen möchte, dem ist diese Aufstellung hoffentlich ein wertvoller Ratgeber. Hier eine Ausfüllanleitung auf portugiesisch (pdf-file)

Alle Angaben ohne Gewähr

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(c) copyright 2019 by Portugalforum.de - laluna / Wolfgang

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Eine aktualisierte Version (02/2017) findet sich >> hier <<


Hier eine aktuelle to-do-Liste für die Einfuhr eines PKW aus D nach P "ohne Residência-Vorteil"

Das Procedere (vom IMTT-TÜV-Termin bis Zuteilung port. Kennzeichen) ist in 2-3 Tagen zu schaffen. Vor 3 Jahren benötigte ich dazu noch länger, da man mehr Wartezeiten zwischen den Ämtern hatte.
 

Anhänge

  • KFZ2014.pdf
    40,8 KB · Aufrufe: 301
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
für alle, die keinen pdf- reader haben (Erlaubnis von laluna liegt vor:):
hier der Originaltext:

KFZ-Einfuhr nach Portugal

Auto-Unterlagen
:
Original dt. Zulassungsbescheinigung (Teil I und II),
CoC-Dokument (Certificate of Conformity)
Motornummer: wo ist sie eingeschlagen/lesbar (nicht Fahrgestellnummer)
Bestätigung der Motornummer von einem port. Vertragshändler
Kaufvertrag des Autos mit Kennzeichen, km-Angabe, Kaufpreis, Fahrgestellnummer,
Steuernummer bei Firma
Kopie des Ausweises bei privat

persönliche Unterlagen:
Personalausweis
portugiesische Steuernummer (NIF-Steueradresse MUSS eine Portugiesische sein!),
Führerschein

portugiesische Unterlagen:
Formblatt Modelo 9 bei www.imtt.pt runterladen und ausfüllen


jeweils 4 Fotokopien erstellen von:

Zulassungsbescheinigung (Teil I + II)
CoC (Certificate of Conformity = homologação)
Personalausweis,
Steuernummer
Führerschein

je 2 Fotokopien von:
Kaufvertrag
Motornummerbestätigung

von den jeweils ausgehändigten/ergänzten port. Dokumente
für die Folgebehörde auch Kopien erstellen


Kosten:
TÜV: 76,25 €
IMTT: 45,- €
Nummernschilder: 14,- € @ (bei FeuVert)
Registo Automovel: 50,- €

KFZ-Steuer:
fahrzeugabhängig: Simulator unter Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Ablauf:
mit dem ausgefüllten Formblatt Mod. 9 zum TÜV (Portimao, Almadena…) gehen
EinfuhrTÜV machen lassen (Termin erforderlich). An Warndreieck, Warnweste etc. denken.


mit den Unterlagen vom TÜV (Mod. 9 und alle weiteren vom TÜV erhaltene Unterlagen
(Kopien!) zu IMTT nach Faro fahren (Rua Aboim Assencao 10/12; Mo-Fr 8-16h)


zum Zoll (Alfandega) nach Portimao, Faro… mit allen bereits erhaltenen Unterlagen vom TÜV/
IMTT (Mod. 9 (neue Kopie!)) sowie CoC, dt. Fahrzeugpapiere, Personalausweis, Kaufvertrag; je
mit Kopien. Einmalige KFZ-Steuer/“Einfuhrsteuer“ wird jetzt bezahlt.


am Folgetag wieder zum Zoll, da jetzt das port. Kennzeichen bekannt ist.

Kennzeichen prägen lassen (günstigster Anbieter FeuVert 6,95/Stk.)

Versicherungsvertrag abschließen


Danach erneut zu IMTT mit allen Unterlagen inkl. Kopien; dort wird eine port. Bescheinigung mit
der Motorblocknummer benötigt.

Etwa 4 Wochen (max. 60 Tage) später zu einem „Conservatoria do Registo Automovel“ und
Fahrzeug registrieren.„Fahrzeugschein“ kommt per Post in 1-2 Wochen.


Jährliche KFZ-Steuer bezahlen (IUC) –Frist 90 Tage ab Zoll (später kostet 15,-Strafe); möglich auf
jedem Finanzamt oder online


ohne Gewähr © laluna, 2014
 
(NIF-Steueradresse MUSS eine Portugiesische sein!)
Danke für den Hinweis laluna.
Aber was machen dann alle diejenigen, die ihre Steuernummer mit einer deutschen Adresse haben? Können die dann kein Auto anmelden?
Früher war ja eine port. Adresse beim Finanzamt vorgeschrieben bzw. ein "Bürge bzw. Repräsentant". Das hat sich ja geändert und für viele Häuslebesitzer ist es einfacher geworden. Weiß das die Alfandega noch nicht?
 
Hallo Wolfgang, ein Auto anmelden kann man. Aber es muss portug. Nummern haben.
Man kann aber kein Auto von Deutschland importieren. Das geht nur mit portug. Steueradresse.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob es sich um Unwissenheit beim Zoll (Alfândega) handelt, die Person dort "nicht gut drauf war" oder es tatsächlich so ist. Ich hatte auch eine dt. Anschrift bei der NIF hinterlegt, beim Zoll deswegen diskutiert und bin nicht weitergekommen. Eine Anmeldung zum Zollverfahren sei NUR mit port. Anschrift möglich. Also bin ich zum nächsten Finanzamt (dort wollte man mir die Anschrift nur mit Cartão de Cidadão ändern), dann zum nächsten Finanzamt und da hat es dann problemlos geklappt. Es gibt also einen unterschiedlichen Wissensstand bei den Behörden, einen Ermessensspielraum oder vielleicht liegt es auch manchmal an Menstruationsbeschwerden :confused:?

Danach bekam ich die Aussage vom Zoll, dass ich nun die Anschrift wieder in die Deutsche ändern könne...

Das Ärgerlichste an dieser Sache ist, dass ich es wegen diesem Punkt nicht zum Portugalliertreffen geschafft habe. Insofern bin ich sauer auf Zoll:mad:
 
Hi,
für mich war das ebenfalls sehr hilfreich, zudem ich bereits in Portugal bin und ich zwar ähnliche Info's hatte, allerdings waren diese nicht mehr ganz so aktuell!
LG Antje
 
Guten Morgen allerseits!
Eine Frage, um eine Wohnung mieten zu können, benötige ich ja auch die portugiesische Steuernummer, richtig? Die bekomme ich beim Citizen Store!?
Und da brauche ich "nur" den Reisepass vorlegen - oder? Danke für Eure Hilfe!
LG, Antje
 
Danke Kielian, ich habe von einem Einheimischen hier die Info bekommen, dass ich das im Citizen Store bekomme:
Avenida Fernao de Magalhaes, 4350-158 Porto. Das wäre ja dann das Finanzamt oder???
 
Danke Wolfgang!
Bin sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe! Eure Tips sind sehr hilfreich und vor allem bekommt man schnelle Antworten :)
Bin seit 4 Tagen in Porto. Hatte mich im Vorfeld schon erkundigt, doch jetzt scheint alles irgendwie wieder anders zu sein! Gibt es von diesem Forum auch Treffen?
 
Hallo Wolfgang, ein Auto anmelden kann man. Aber es muss portug. Nummern haben.
Man kann aber kein Auto von Deutschland importieren. Das geht nur mit portug. Steueradresse.

Wenn ich mir das genau überlege, macht das auch sogar irgend wie engstirnig betrachtet Sinn. Warum soll ich ein Auto nach Portugal importieren, wenn ich nicht dort ständig wohne? Deshalb verlangte der Zoll z. B. bei Laluna auch eine port. Steueranschrift. Man kann als Deutscher mit NIF jederzeit ein portugiesisches Auto kaufen, aber scheinbar als nicht Resident kein Auto auf seinen Namen importieren.

Wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als für die Einfuhr eines Autos aus Deutschland die Steueradresse in eine portugiesische zu ändern - und dann nach erfolgter Einfuhr wieder sofort zurück in eine deutsche Steueradresse. Oder man führt das Auto unter dem Namen eines Residenten oder Portugiesen ein und "kauft" es dann offiziell ab, wenn es portugiesische Nummern hat.

Fehlt da ein Stück in den Gesetzesausführungen? Ich werde mich mal schlau machen. Weil wie es jetzt anscheinend ist:
Entweder man kann mit deutscher Steueradresse kein Auto nach Portugal einführen oder man hat Probleme mit dem deutschen Führerschein, weil man eine portugiesische Steuernummer hat. Irgendwie ist da alles nur halbherzig durchdacht.
 
Hallo Antje

Wir haben natürlich Treffen. Nur finden die leider vorwiegend (und das monatlich regelmäßig) an der Algarve statt, weil einfach die meisten der Residenten hier wohnen. Darüber gibt es noch sporadische Treffen in Lissabon. In Porto bisher leider noch nicht.

Aber was nicht ist, kann ja noch werden
 
Hi Wolfgang,
ja vielleicht kann ich ja mal zu einem Treffen hinzukommen - kommt halt drauf an, wann die immer stattfinden. Gibt es dazu ein eigene Forumseite oder muss ich mich da irgendwo registrieren?
LG
 
Das wäre schön. Guggst Du immerDieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Du kannst Dir sogar eine Mail von uns schicken lassen, wenn sich in dem Forum neue Beiträge befinden. So versäumt man nichts.
Wie das geht? Ganz einfach

19990166ig.jpg
 
Wenn ich mir das genau überlege, macht das auch sogar irgend wie engstirnig betrachtet Sinn. Warum soll ich ein Auto nach Portugal importieren, wenn ich nicht dort ständig wohne? Deshalb verlangte der Zoll z. B. bei Laluna auch eine port. Steueranschrift. Man kann als Deutscher mit NIF jederzeit ein portugiesisches Auto kaufen, aber scheinbar als nicht Resident kein Auto auf seinen Namen importieren.

Wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als für die Einfuhr eines Autos aus Deutschland die Steueradresse in eine portugiesische zu ändern - und dann nach erfolgter Einfuhr wieder sofort zurück in eine deutsche Steueradresse. Oder man führt das Auto unter dem Namen eines Residenten oder Portugiesen ein und "kauft" es dann offiziell ab, wenn es portugiesische Nummern hat.

Fehlt da ein Stück in den Gesetzesausführungen? Ich werde mich mal schlau machen. Weil wie es jetzt anscheinend ist:
Entweder man kann mit deutscher Steueradresse kein Auto nach Portugal einführen oder man hat Probleme mit dem deutschen Führerschein, weil man eine portugiesische Steuernummer hat. Irgendwie ist da alles nur halbherzig durchdacht.

Also für mich macht es keinen Sinn. Warum sollte ich nur ein Auto in ein Land importieren können indem ich ständig, also den überwiegenden Teil eines Jahres, wohne? Hinzu kommt noch, dass es sich um ein Land der EU handelt. Andererseits soll ich aber ein hier gekauftes beim Registo problemlos zulassen können -und das OHNE port. NIF-Adresse!

Es ist einfach nicht zuende gedacht bzw. die einzelnen Behörden schauen nicht über den Tellerrand. Das Hin- und Hergeändere der NIF-Adresse kann doch nicht die gewünschte und rechtlich sichere Lösung sein!

Mein Kenntnisstand heute: lt. "Hauptzollamt Lissabon" stimmt FÜR DIE die Aussage:
NUR mit port. NIF-Adresse ist der Import möglich. Man verweist an das Finanzamt
Die Antwort der pt. Finanzdirektion bzgl. dieser Sache steht noch aus. Man überlegt noch.
Der örtl. Finanzamtmitarbeiter tat so, als ob der das Problem nicht versteht
Das Registo bestätigt: ich brauche nur eine pt. Anschrift (evtl. Adressnachweis edp, Wasser...)

(es wäre so einfach: man hinterlegt neben der Steueradresse einfach eine Art Aufenthaltsadresse in Portugal in den Unterlagen und alles wäre erledigt)


Fortsetzung folgt....
 
Hallo Kollegen, ich komme soeben von den Zollbehörden in Lissabon zurück und kann bestätigen, dass die Info oben korrekt ist. In meinem Fall möchte ich das Auto zwar aus der Schweiz importieren, gilt aber auch für D. Dies funktioniert ohne Einfuhrsteuer und ohne Fahrzeugsteuer wenn:

Zitat:
-wenn Sie schon mindestens ein Jahr Besitzer des Wagens sind
-wenn Sie beweisen können, dass Sie seit mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnhaft waren (z.B. anhand von Strom-, Wasser- oder Gas-Rechnungen mit Ihrem Namen und Adresse)
-und wenn Sie beweisen können, dass Sie sich in der Schweiz abgemeldet haben.

Sie müssen dann innerhalb der ersten sechs Monate den Wagen zur Inspektion bringen und eine Zulassung beantragen und sich dann beim Zoll melden mit den erwähnten Unterlagen. Zollstelle Alfândega Jardim do Tabaco, Av. Infante D. Henrique, 34, 1100-280 Lisboa.

Der Mitarbeiter erklärte mir dann, man könne das Auto im ersten Jahr nicht verkaufen, nicht in eine Firma einschreiben und noch eine Klausel, die ich nicht ganz verstand. Er meinte, beim Import fielen zwar keine Kosten an, es könne aber sein, dass eine Steuer nach den ersten 5 Jahren anfallen könne, die dann auf die 5 Jahre verteilt rückwirkend berechnet würde. Hier ist ehrlich gesagt mein Portugiesisch ausgestiegen.

Weiß jemand, was das sein könnte? Oder was ich hier nicht ganz verstanden habe? ich möchte keine Rechnung über die Steuer auf den Neupreis nach 5 Jahren erhalten.

Viele Grüße
 
Hallo Bastian,

willkommen im Forum.
Du hast Dich für die weitaus kompliziertere (dafür kostengünstigere) Variante entschieden. Ich kann in Deinem Fall leider nicht viel beitragen, da ich bisher nur Autos ohne den von Dir genannten "Einfuhrsteuervorteil" eingeführt habe. Ich kann nur sagen, dass das auch aus anderen Ländern (dann innerhalb der EU) möglich ist, WENN man sich hier mit Residencia neu anmeldet. Dann gelten die von Dir genannten Voraussetzungen.
Die "Einfuhrsteuer" ist eine Kfz-Steuer, die einmalig erhoben wird (Abk.: ISV) (also kein Zoll). Allerdings gibt es trotzdem eine jährlich Kfz-Steuer (IUC).
 
Ja. Das funktionierte bisher immer gut - auch in Portugal. Von der genutzten Email kam sogar schon eine Antwort nach etwa 3 Stunden; allerdings noch keine Abschließende und es gab sinnlose Nachfragen, die man sich hätte sparen können, wenn man genau ließt. Das passiert leider öfters.
 
Der Mitarbeiter erklärte mir dann, man könne das Auto im ersten Jahr nicht verkaufen, nicht in eine Firma einschreiben und noch eine Klausel, die ich nicht ganz verstand. Er meinte, beim Import fielen zwar keine Kosten an, es könne aber sein, dass eine Steuer nach den ersten 5 Jahren anfallen könne, die dann auf die 5 Jahre verteilt rückwirkend berechnet würde. Hier ist ehrlich gesagt mein Portugiesisch ausgestiegen.

Weiß jemand, was das sein könnte? Oder was ich hier nicht ganz verstanden habe? ich möchte keine Rechnung über die Steuer auf den Neupreis nach 5 Jahren erhalten.

@Bastian

ich habe das ganze Prozedere vor ein paar Monaten von einem Despachante (€ 400,-) durchfuehren lassen, um die Einfuhrsteuer zu sparen (gehoert eigentlich nicht in dieses Forum-Thema, aber ich will dir trotzdem meine Infos mitteilen)
Meine Information ist, dass
1. im ersten Jahr nach steuerfreier Einfuhr keine weitere, als eine zuvor eingetragene Person, das Auto fahren darf.
2. man das Auto innerhalb der folgenden 5 Jahre nicht verkaufen kann ohne anteilig den Steuervorteil zu verlieren (also, wenn ich nach 2 Jahren verkaufe, zahle ich die ersparte Einfuhrsteuer fuer 3 Jahre nach.)
Das man anderweitig rueckwirkend belastet wird, ist mir nicht bekannt.

Cumprimentos,
Bert
 
Guten Tag

Ich plane demnächst für 12-24 Monate Studiums halber nach Lissabon zu ziehen, weshalb die mein erster Forumsbeitrag ist =). Wie lange darf ich mein KFZ mit CH-Nummer in Portugal fahren, ohne irgendwelche Anmeldungen vornehmen zu müssen?

Besten Dank
 
Also wenn ich das alles lese , bekomme ich schon wieder das Grausen. Bürokratismus, der dennoch nicht funktioniert.

Besonders wenn ich das lese .
Zitat: Danach erneut zu IMTT mit allen Unterlagen inkl. Kopien; dort wird eine port. Bescheinigung mit
der Motorblocknummer benötigt.


Denn nun hat das Fahrzeug einen Tauschblock bekommen. Und ?? da steht keine Nummer drauf, also selber eine schnitzen?? Jetzt weis ich auch, warum viele der Heimkehrer ihre Autos weiter hier zulassen.
 
Ich plane demnächst für 12-24 Monate Studiums halber nach Lissabon zu ziehen, weshalb die mein erster Forumsbeitrag ist =). Wie lange darf ich mein KFZ mit CH-Nummer in Portugal fahren, ohne irgendwelche Anmeldungen vornehmen zu müssen?
Hallo Turicum -
herzlich willkommen im Portugalforum! :)
Bist du im Rahmen des Erasmus-Programms hier?
Es gibt für Studierende Ausnahmeregleungen für die Nicht-Anmeldung des Kfz, auch bei einem längeren Aufenthalt von sechs Monaten:
Ausnahmen von der obligatorischen Anmeldung nach sechs Monaten
Studierende
Wenn Sie sich nur zum Studium in einem anderen Land aufhalten, dürfen Sie Ihr Auto dort fahren, ohne es anmelden oder Steuern dafür entrichten zu müssen - solange Sie in einer Bildungseinrichtung dieses Landes eingeschrieben sind.
Quelle
Zumindest für EU-Bürger ist das so - ich weiß leider nicht, ob für die Schweiz da ähnliches gilt.
Genaueres müsstest du bei der entsprechenden Stelle deiner Universität erfahren.
 
für alle, die keinen pdf- reader haben (Erlaubnis von laluna liegt vor:):
hier der Originaltext:

KFZ-Einfuhr nach Portugal

Auto-Unterlagen
:
Original dt. Zulassungsbescheinigung (Teil I und II),
CoC-Dokument (Certificate of Conformity)
Motornummer: wo ist sie eingeschlagen/lesbar (nicht Fahrgestellnummer)
Bestätigung der Motornummer von einem port. Vertragshändler
Kaufvertrag des Autos mit Kennzeichen, km-Angabe, Kaufpreis, Fahrgestellnummer,
Steuernummer bei Firma
Kopie des Ausweises bei privat

persönliche Unterlagen:
Personalausweis
portugiesische Steuernummer (NIF-Steueradresse MUSS eine Portugiesische sein!),
Führerschein

portugiesische Unterlagen:
Formblatt Modelo 9 bei www.imtt.pt runterladen und ausfüllen


jeweils 4 Fotokopien erstellen von:

Zulassungsbescheinigung (Teil I + II)
CoC (Certificate of Conformity = homologação)
Personalausweis,
Steuernummer
Führerschein

je 2 Fotokopien von:
Kaufvertrag
Motornummerbestätigung

von den jeweils ausgehändigten/ergänzten port. Dokumente
für die Folgebehörde auch Kopien erstellen


Kosten:
TÜV: 76,25 €
IMTT: 45,- €
Nummernschilder: 14,- € @ (bei FeuVert)
Registo Automovel: 50,- €

KFZ-Steuer:
fahrzeugabhängig: Simulator unter Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Ablauf:
mit dem ausgefüllten Formblatt Mod. 9 zum TÜV (Portimao, Almadena…) gehen
EinfuhrTÜV machen lassen (Termin erforderlich). An Warndreieck, Warnweste etc. denken.


mit den Unterlagen vom TÜV (Mod. 9 und alle weiteren vom TÜV erhaltene Unterlagen
(Kopien!) zu IMTT nach Faro fahren (Rua Aboim Assencao 10/12; Mo-Fr 8-16h)


zum Zoll (Alfandega) nach Portimao, Faro… mit allen bereits erhaltenen Unterlagen vom TÜV/
IMTT (Mod. 9 (neue Kopie!)) sowie CoC, dt. Fahrzeugpapiere, Personalausweis, Kaufvertrag; je
mit Kopien. Einmalige KFZ-Steuer/“Einfuhrsteuer“ wird jetzt bezahlt.


am Folgetag wieder zum Zoll, da jetzt das port. Kennzeichen bekannt ist.

Kennzeichen prägen lassen (günstigster Anbieter FeuVert 6,95/Stk.)

Versicherungsvertrag abschließen


Danach erneut zu IMTT mit allen Unterlagen inkl. Kopien; dort wird eine port. Bescheinigung mit
der Motorblocknummer benötigt.

Etwa 4 Wochen (max. 60 Tage) später zu einem „Conservatoria do Registo Automovel“ und
Fahrzeug registrieren.„Fahrzeugschein“ kommt per Post in 1-2 Wochen.


Jährliche KFZ-Steuer bezahlen (IUC) –Frist 90 Tage ab Zoll (später kostet 15,-Strafe); möglich auf
jedem Finanzamt oder online


ohne Gewähr © laluna, 2014


Hey

Erstmals vielen Dank für diese hilfreichen Beiträge.
Jedoch habe ich da eine Frage noch.
Also ich bin Student und lebe zurzeit in Lissabon.
Besitze in Deutschland noch mein Polo und würde den gerne hierher bringen.

Meine Frage ist jetzt:
Nach dieser Beschreibung muss man ja zum TÜV, IMTT und dem Zoll.
In der Beschreibung steht immer " nach faro fahren".
Kann man das ganze nicht auch in Lissabon erledigen ?
Gibt es hier kein IMTT usw.?

Vielen Dank, wenn jemand mir da weiter helfen kann :)
 
...natürlich geht das auch in Lissabon (wo, wenn nicht da ;-) ) :scham:

[DLMURL="http://www.imtt.pt/sites/IMTT/Portugues/Contactos/Paginas/DireccaoRegionaldeMobilidadeeTransportesdeLisboaeValedoTejo009.aspx?servico=0"]IMTT- Lissabon [/DLMURL]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Noch eine Frage- ich möchte auch ein Motorrad importieren. In Portugal müssen Motorräder nicht zum Tüv.
Wo geht man dann mit dem ausgefüllten Formblatt Mod. 9 hin- und wer macht dann die Erstabnahme? oder ist es bei Motorräder ein anderes Prozedere?

und hat jemand einen aktuellen Link für das Formblatt- dieser geht nicht mehr
portugiesische Unterlagen:
Formblatt Modelo 9 bei www.imtt.pt runterladen und ausfüllen


und was bedeutet) Bestätigung der Motornummer von einem port. Vertragshändler
also die Institution- die die Erstabnahme macht, kann doch auf die Motornummer ablesen- oder verstehe ich etwas falsch


Danke vorab
jupp
 
Hallo Jupp!

Das Formblatt Modelo 9 findest Du [DLMURL="http://www.imtt.pt/sites/IMTT/Portugues/Formularios/Documents/Mod9IMT.pdf"]hier [/DLMURL]

Da ich beim TÜV (CIMA) schon Motorräder sah, gehe ich davon aus, dass die dort die Erstabnahme machen.

Wegen der Motornummer: man will dadurch m. W. prüfen, ob die Motornummer mit den Angaben in der Erstzulassung übereinstimmt - also nicht vielleicht ein stärkerer Motor, der mehr Steuern kosten würde, nachträglich eingebaut wurde. Ich wurde, obwohl der TÜV-Mitarbeiter die Nummer sah und diese auch in meinen Unterlagen stand, immer noch zusätzlich zum Vertragshändler geschickt, um dort eine "Urkunde" zu holen ....und zu bezahlen natürlich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na dann gehe hier mal zum Amt und melde ein Motorrad von Portugal nach D. um.
Da brauchst du nicht von A nach z laufen, denn die habe an den Stellen die Dokumente liegen.

Wenn man das so liest, was Ihr in P. alles machen müst, wie zb. Geräuschmessung eines Mofas, was im gegensatz zu den in P. üblichen Öddelgeräten , einem wegen der leisen Geräusche einem fast über den Fuß fahren kann, dann fasse ich mich an den Kopf, und verstehe warum so viele ihre lieber hier weiter laufen lassen.

Einfach lächerlich das. Aber egal, das Beamtenhalma muß ja erhalten bleiben, denn schnell und zügig kann man es ja so nicht nennen. Wird warscheinlich nicht viele Länder geben, die so Arbeiten.
 
Boa noite, liebe Forianer!

Auch ich befasse mich mit dem leidigen Thema der Kfz-Einfuhr und bin über die vielen nützlichen Tips sehr dankbar. Nun hoffe ich, dass mir jemand eventuell noch einige Frage beantworten kann:

Das Fahrzeug, das ich überführen möchte(Seat Ibiza), befindet sich seit 2006 in meinem Besitz. In Portugal soll es allerdings auf eine andere Person zugelassen werden. Portugiesische Adresse und Steuernummer sind von beiden Parteien vorhanden. Ich selber werde das Auto rüberfahren, die andere Person wird aber zu der Zeit nicht in Portugal sein. Kann ich die Ummeldung mit einer Vollmacht in seinem Namen trotzdem vornehmen?

Auch wird ja der Kaufvertrag verlangt. Der Vertrag ist der vom Kauf von vor 10 Jahren. Das Auto soll innerhalb der Familie umgemeldet, aber nicht verkauft werden. Reicht dann der alte Kaufvertrag, oder muss ich damit rechnen, dass irgendwelche Sonderdokumente verlangt werden?

Die ganze Sache soll im Raum Lisboa über die Bühne gehen.

Ich weiss, die Fragen sind etwas speziell. Ich hoffe, dass ich trotzdem ein paar Denkanstösse bekomme.

Viele Grüße aus OWL und até logo.
 
Hallo Ribatejano,

da der Wagen zurzeit auf Deinen Namen angemeldet ist und der Kauf schon so lange zurückliegt, wird kein ursprünglicher Kaufvertrag verlangt. Das gilt lt. Zollmitarbeiter nur bis etwa ein Jahr nach Kauf. Auch das mit der Vollmacht dürfte kein Problem darstellen, da es Agenturen gibt, die das für 3. -mit Vollmacht- erledigen. Ob ein spezielles Formblatt zu nutzen ist, ist mir nicht bekannt.

Wenn der Zollmitarbeiter "gut drauf" ist, könnte ich mir vorstellen, dass er ein Problem damit hat, dass der Wagen in PT auf jemand anderen eingeführt wird, als der in D angemeldet war....da Du der "Alte" bist, hätte ich einen Kaufvertrag in der Tasche (auf den neuen -vollmachtgebenden- Besitzer in PT und eine Kopie Deines Ausweises) ;)

Dann wird der Kaufpreis, der lt. Kaufvertrag geflossen ist, in die Zollpapiere eingetragen. Auf die Steuerberechnung hat das keinen Einfluss.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Vielleicht wird das Ganze doch nicht ganz so schlimm. Mit Beamten, die "gut drauf" sind, habe ich letztes Jahr beim Finanzamt schon Bekanntschaft gemacht:rolleyes:. Aber immer optimistisch bleiben.
 
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