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Güterstand in Portugal (bei Verheirateteten)

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18. Dez. 2019
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Hallo zusammen,

mal wieder ein sehr komplizierte Frage von mir. Falls niemand Erfahrungen damit hat: kennt jemand einen Anwalt (deutsch, oder englisch sprechend), welcher online/telefonisch solche Fragen beantworten kann?

Situation:
Meine Frau (Schweizerin) und ich (Deutscher) sind seit 2018 verheiratet. Wir haben einen Ehevertrag in der Schweiz, welcher den Status Gütertrennung definiert.

Wir/ich habe nun ein Grundstück in Portugal gekauft aus meinen Ersparnissen und unser Wunsch war, dass das Grundstück im Falle meines Todes an meine Frau geht und im Falle einer Scheidung (ich hoffe dass dies niemals eintreten wird) an mich.

Nun steht in der Registrierung des conservatorio "regime da comunhao de ganhos acumulados da Lei Alema".
Wenn ich den Begriff übersetze kommt bei mir "Zugewinngemeinschaft" raus. Uns wurde erklärt, dass es dieses regime/Güterstand in Portugal nicht gibt und das mit dieser Formulierung das Grundstück mir im Falle einer Scheidung zu 100% gehören würde.

Mein Verständnis von Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht ist: alle Anschaffungen nach der Eheschließung werden im Falle einer Scheidung 50:50 aufgeteilt. Aber wir leben nicht in Deutschland und wir haben einen Ehevertrag nach Schweizer Gesetz.
Kann ich der Erklärung vom portugiesischen Notar trauen, dass dieses "regime da comunhao de ganhos acumulados da Lei Alema" unseren Wunsch abdeckt?

Sorry für die komplizierten Fragen - ich bin mir auch nicht sicher, ob die Portugiesen diesen komplizierten Fall verstehen
Alexander
 
Da wird wohl nur ein Fachmann helfen können. Hier ein interessanter Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar. vielleicht hilft das schon mal
 
Gütertrennung wird in Portugal so beschrieben :casados sob o regime de separacao de bens.d.h. verheiratet unter dem Eigentumstrennungsregime.
 
Im Normalfall, so war es zumindest bei uns(deutsches Ehepaar), hätten wir vor dem Kauf unseres Terrenos als Ehepaar vorher eine Zustimmung bei der Gemeinde einholen müssen.
So hat dann aus Zeitgründen nur einer das Grundstück gekauft. In Portugal gibt es keine Zugewinngemeinschaft wie in Deutschland.
Ist quasi so, als würden zwei getrennte Parteien ein Grundstück kaufen. Dem muß die zuständige Gemeinde auch erst zustimmen. Das kann locker 4-6 Wochen dauern. In der Regel wird dem dann auch zugestimmt. Macht man es nicht, kann auch noch nach Jahren der Kaufvertrag angefochten werden und als ungültig erklärt werden.
 
Danke für eure Antworten.

ich habe es auch so verstanden, dass es in Portugal keine Zugewinngemeinschaft gibt.

Wenn ich "regime da comunhao de ganhos acumulados" übersetze kommt quasi genau die Zugewinngemeinschaft raus.
Ich glaube es ist das Beste, falls ich mich einfach niemals scheiden lasse :)
 
Es gibt auch in Portugal eine Zugewinngemeinschaft und ist auch in den meisten Fällen anzutreffen.
 
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