Aktuelles

Diskussion zur Maut auf der A22 Lagos - spanische Grenze

CTT nicht PPT sorry

Wenn man mit PT-Kennzeichen die E-Toll Strassen fährt kann man nach 48h, max nach 7 Werktagen, auf der Post=CTT die Maut bezahlen.

In deinem Rot-Geschriebenenen Update (wir mit meinem Browser ohne clicken angezeigt), dass 25€ Strafe immer fällig werden? Auch bei PT-Kennzeichen, die auf der CTT bezahlt werden?

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass du "aktuelle" Informationen mit Datum versehen solltest, nur ein freundlicher Tip, das Forum interessant zu halten- normalerweise wird sich keiner registrieren, sondern einefach nach Infos weiter suchen, die mit Datum versehen sind (denke ich!)
 
Ah jetzt ist es klar...
Das steht gleich im ersten Satz: "Mautgebühren und die Erfassungsmöglichkeit für nicht portugiesische Kennzeichen haben sich geändert". Für ausländische Kennzeichen war und ist eine nachträgliche Bezahlung noch nie möglich gewesen. Das wird leider oft verwechselt, weil früher einige Mietwägen (mit portugiesischen Kennzeichen) keinen Transponder hatten und für diese Fahrzeuge nachträglich auch auf der Post eingezahlt werden konnte. Da dachten dann Viele, dass dies auch mit ihrem privaten Fahrzeug (mit ausländischen Kennzeichen) möglich sei, weil das ja der Hotelnachbar auch so gemacht hatte (mit Mietfahrzeug).

Auf das Datum der Änderung wurde verzichtet, weil es immer wieder mal Änderungen geben kann bzw. gab und gibt. Es lesen die meisten Gäste erfahrungsgemäß nur die ersten Zeilen und wenn die nicht aktuell sind, wären die dort gegebenen Infos veraltet bzw. falsch. Da ändert auch ein Datum nichts. Dieses ganze Mautwirrwarr hat sich besonders in den ersten Jahren der Einführung immer wieder verändert und wir waren gezwungen, diese Änderungen ja irgendwie aktuell zu halten. Weil sonst müsste man immer den gesamten Thread oder noch schlimmer sich durch mehrere Threads durchwühlen, die teilweise widersprüchlichen und alten Aussagen durchlesen, was die Wenigsten machen.

Unser Forum hat auch keinen eingebauten "Registrierungszwang" und so soll das auch bleiben. Wir möchten über Portugal informieren und nicht mit Gewalt Mitglieder generieren, da wir nicht auf Gewinn bzw. dem Erzielen von Einnahmen ausgerichtet sind. Gleichwohl freuen wir uns natürlich sehr über Mitglieder, die sich auch aktiv am Forum beteiligen. Viele registrieren sich, um eine Frage beantwortet zu bekommen und sind dann leider Karteileichen. So gesehen bringt das Registrieren de Facto dann auch nichts außer dem Ruhm, tausende von Mitgliedern zu haben, die in Wirklichkeit nicht vorhanden sind.

Ich werde auch nie begreifen, warum sich viele Leute z. B. auf Facebook rege beteiligen, wo mit allen dort gegebenen Informationen ein "Täterprofil" erstellt wird und dann damit gezielt Gewinn erwirtschaftet wird und sich gleichzeitig aber scheuen, eine gültige E-Mail Adresse in einem Forum zu geben. Aber das ist ein anderes Thema.
 
Hallo lischboa
Besten Dank , das hilft mir wirklich weiter !
NIF vorhanden und portuguisische Bankkonto , das heißt ich kann online so ein Transponder bestellen ? Und wo bekomme ich es den nun ? Ich habe auch eine portuguisisch adresse . Oder kann ich es gegenbe falls auch bei Einreise in Vilar Formoso kaufen und aktivieren ?
Besten Dank für weitere Infos liebe Gemeinde
Yvonne
 
Ich würde den Transponder an die port. Adresse liefern lassen und bei der Einreise nochmal den Tollservice bzw. eine Tollcard nutzen. Das geht am Schnellsten.
 
auf Wunsch hier eine Anleitung, wie die Autobahngebühr vorher online bezahlt werden kann.

Tollcard online gilt nur für nicht portugiesischen Kennzeichen

Zunächst gehen wir auf die Seite tollcard.pt

Nicht portugiesisch Sprechende stellen die Sprache oben rechts auf en = englisch um und klicken den gewünschten Vorauszahlungsbetrag an. Als Anhaltspunkt: Ein Mal mit dem Wohnmobil (Klasse 2) die Algarveautobahn durchfahren kostet schon über 20 €. Für PKW kommt man mit einem 20 € Ticket aus (einfache Fahrt). Es ist natürlich jederzeit möglich, eine neue Karte zu kaufen. Das verbleibende Restguthaben der "alten" Karte wird dem Kennzeichen voll angerechnet.

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Es folgt nun ein Hinweis, dass auf die Seite der portugiesischen Post weitergeleitet wird:

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Nun müssen Sie Ihr Land, das amtliche Kennzeichen und Ihre Handynummer angeben. Das ist wichtig, weil Sie an Ihre Mobilnummer eine SMS erhalten, wenn sich das Guthaben dem Ende neigt.

Beachten Sie bitte, dass bei der Kennzeicheneingabe das System keine Umlaute kennt. Wer z. B. ein Kennzeichen aus Fürth = FÜ hat, der kann leider kein FÜ eingeben. Verwenden Sie stattdessen FUE. Das gilt sinngemäß für alle anderen Umlaute auch. Bei der Zuordnung wird das so richtig zugeordnet

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Nun geben wir die Rechnungsdaten ein

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Sollten Sie einen Zahlungsbeleg benötigen (Autentification), so müssen Sie sich zusätzlich bei der Post registrieren bzw. einloggen, was in diesem Video ausführlich beschrieben wurde. Wer keinen Beleg aus steuerlichen Gründen braucht, sollte diesen Vorgang einfach überspringen mit "continue".


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Es folgt die gewünschte Bezahlungsart. Hier können Sie die eingegebenen Daten nochmals auf deren Richtigkeit überprüfen.

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Mit den Kreditkartendaten schließen Sie den Vorgang ab und nun ist der Vorauszahlungsbetrag Ihrem Kennzeichen zugeordnet und wird beim Durchfahren der Mautschranken automatisch abgezogen.

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Wenn der Vorauszahlungsbetrag zu Ende geht, erhalten Sie an die hinterlege Handynummer eine SMS. Sie können dann wieder online nachladen.
 
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Super gemacht Wolfgang!
Funktioniert der Transponder nun bereits ab Tavira? Vor einiger Zeit musste ich ein kleines Stück Richtung Faro noch mit der Tollcard zahlen; jedenfalls hörte ich dort keinen 'Beep' meines Transponders aus Spanien, der dann später aber funktionierte.
 
Es kommt auch bei meinem portugiesischen Transponder (Viaverde) immer wieder mal vor das er nicht piepst. Wenn Du dann abfährst zahlst Du bis zum letzten Piep, fährst Du weiter wird der Fehler bei der nächsten Station vom System bemerkt und durchgehend berechnet. Zw. VRSA und Albufeira fehlt fast immer ein Piep.
 
Der Transponder funktioniert ab Grenze. Vielleicht war die eine Mautstelle in Revision oder kaputt. Das kommt schon mal vor. Man kann übrigens mit dem portugiesischen Transponder auf den meisten Mautstrecken in Spanien die viaverde Spur benutzen. Der Transponder muss jedoch vorher (online) dafür freigeschaltet werden.
 
Hallo zusammen, ich reihe mich mal ein bei den Fragen zur Maut und der Abrechnung. :)

Ich war letztes Jahr mit einem Mietwuto von Europcar in Portugal unterwegs und habe den Transponder dazu geliehen, "damit ich mich um nichts mehr kümmern muss". Die Maut sollte dann ja eigentlich von meiner Kreditkarte abgebucht werden. Nun habe ich aber schon die dritte Mahnung von "Pagamento de Portagens" (bzw. der Begünstigte ist Euro Parking Collection) erhalten, die Mautgebühren von mir fordern. Ich bin mittlerweile im Ausland wohnhaft und habe erst jetzt von den Rechnungen erfahren, weshalb eine schöne Summe zusammengekommen ist. :nono: Ein Anruf bei Europcar hat nur ergeben, dass bei mir keine Mautgebühren abgebucht wurden, "obwohl das normalerweise" so gemacht wird.
Jetzt bin ich etwas ratlos. Ich will den horrenden Betrag ungern bezahlen, nachdem Europcar eigentlich die Genehmigung hatte von meiner Kreditkarte abzubuchen.
Hat irgend jemand schon mal Erfahrungen in der Hinsicht gemacht? Oder eine Idee, wie man am besten vorgeht?
Lieben Dank im Voraus! :)
 
einfach nicht bezahlen... Es ist bislang kein einziger Fall bekannt, wo vollstreckt wurde. Innerhalb von 5 Jahren kann jedoch in Portugal der geschuldete Betrag eingetrieben werden, z.B. bei einer Polizeikontrolle
 
Hallo Wolfgang,
danke, das dachte ich mir fast nach dem, was ich bisher so ergoogelt habe. Klingt, als müsste nächstes Mal jemand anderes das Auto mieten hust.
Ich zahl die Maut ja "gerne", aber die Art und Weise - gleich mal mit einer Mahnung anzufangen - geht mir etwas gegen den Strich.

Bin jetzt auf eine Info vom ADAC gestossen:
(...)
Zu den Marktführern in Europa zählt die britische Gesellschaft „Euro Parking Collection“ (EPC), die Kritiker als „Raubritter“ anprangern. „Die Zahlungsaufforderungen von EPC führen zu großer Verunsicherung bei deutschen Autofahrern“, sagt ADAC-Verkehrsjurist Michael Nissen, der zugleich deutlich macht: „Die Vollstreckung der Forderungen ist in Deutschland nicht möglich.“
(...)
Auch wenn sich ausländische Zahlungsaufforderungen in Deutschland nicht vollstrecken lassen, rät der ADAC keinesfalls dazu, Knöllchen nicht zu bezahlen. Wer zum Beispiel ein Ferienhaus in Norwegen sein Eigen nennt, sollte berechtigte Bußgelder auf jeden Fall zahlen. Sonst kommt das „dicke Ende“ bei der nächsten Einreise.
 
@Marlenes Erfahrungen:
Unsere Erfahrungen mit der A22-Maut bisher: Von Anfang an nutzten wir immer mit Leihwagen die A22. Beim Vermieter gaben wir an, die A22 nicht befahren zu wollen, was auch die ursprüngliche Absicht war. Wenn man aber dann vor Ort die Landstraße 125 befuhr, war die A 22 doch schon die angenehmere Alternative. Durch die vielen mittigen Absperrungen ist die 125 heute wohl sicherer geworden aber leider auch viel umständlicher.

Jedenfalls haben wir die ersten Jahre trotz Nutzung nie etwas bezahlt und nie eine Mahnung bekommen. Die Vermieter - z.B. europcar, centauro, cardelmar, Alamo, Budget, dollar - kamen mit der Abrechnung wohl auch nicht klar. Seit drei Jahren mieten wir immer mit Transponder, weil wir es uns finanziell leisten können, und bekommen ca. 1 bis 2 Wochen später die Mautbelastung auf die Creditkarte belastet. Es sind ja nicht nur die Mautgebühren sondern auch die Transpondergebühren dazu. Saisonabhängig wird dann der Leihwagen schon mal doppelt so teuer.
Die Infos von Wolfgang sind und waren immer erstklassig, vielen Dank.

Früher gab es wohl für "Anlieger" an der A22 10 Freifahrten/Jahr.
Gibt es das immer noch? Und wie kommt man daran? Wir haben seit einem Jahr ein Appartement bei Silves, sind nun öfters in P und entsprechend öfters A 22-Nutzer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Durch die vielen mittigen Absperrungen ist die 125 heute wohl sicherer geworden

Ganz im Gegenteil. Die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzen ist auch im letzten Jahr wieder gestiegen. Die N125 gehört nach wie vor zu den gefährlichsten Landstraßen Europas.

Früher gab es wohl für "Anlieger" an der A22 10 Freifahrten/Jahr.
Gibt es das immer noch?

Das ist schon lange vorbei. Diesen "Bonus" gab es nur im ersten Jahr bei der Einführung der Maut 2011. Seit 2012 zahlen alle Benutzer.
 
Ganz im Gegenteil. Die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzen ist auch im letzten Jahr wieder gestiegen. Die N125 gehört nach wie vor zu den gefährlichsten Landstraßen Europas.



Das ist aber hochinteressant. In P gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen schon seit ewig. Hier in D wird ja wieder einmal die Grenze von 130 km/h auf den Autobahnen und 90 statt bisher 100 auf den Landstraßen hochgespielt mit dem Argument der höheren Verkehrssicherheit. Wie steht denn P da im Vergleich zu D?

PS.Das Zitieren muß ich noch üben . . .
 
EPC ist ein Inkassounternehmen. Diese Mahnungen können demnach auch bedenkenlos ignoriert werden.

Hallo zusammen,
ich dachte, ich gebe euch mal ein kurzes Update zu der Lage, falls ihr in Zukunft noch einmal Fragen zur Maut, EPC etc. bekommt.

Die Schreiben von EPC aus England habe ich ignoriert - und tadaaa, jetzt sind mir schon zwei Briefe von einem deutschen Inkasso-Unternehmen ins Haus geflattert. Die Forderung wurde wohl an Media Inkasso weitergereicht.

Daraufhin habe ich mit der ADAC Rechtsberatung telefoniert und mir wurde gesagt, dass man in diesem Fall unbedingt Widerspruch gegen die Forderung einlegen sollte, damit man am Ende nicht - wenn es blöd läuft - mit einem Schufa-Eintrag dasteht.
Wenn, wie bei uns, über das Mietwagenunternehmen ein Transponder gemietet und die Freigabe zur Abbuchung der Maut über die Kreditkarte erteilt wurde, ist es nicht Sache des Mieters nachzuweisen, dass der Transponder nicht funktioniert hat - oder was auch immer der Grund für das Nicht-Abbuchen der Maut war.
 
Danke für das Feedback. Da wird wohl nur Druck aufgebaut mit dem Hinweis auf einen Schufa-Eintrag. Widerspruch einlegen ist aber in diesem Fall sehr sinnvoll, da kein Verschulden vorliegt.

Meines Wissens dürfen Inkassounternehmen keine Negativeinträge bei der Schufa veranlassen, wenn die Schuld nicht in Deutschland besteht. Schufa ist eine rein deutsche Angelegenheit.
 
Für mich ist es unverständlich wie man in einem solchen Fall versuchen kann die Angelegenheit "auszusitzen". Ich hätte mich schon lange/direkt an den Vermieter bzw. das (erste) Inkassobüro gewandt, Widerspruch eingelegt und die Entgelte für die erhaltene Leistung (also nur die Mautgebühren) beglichen.
 
Wenn der Transponder gemietet wurde und eine Abbuchung von Karte vereinbart war, ist das alleine Sache zwischen der Vermieter-Firma und dem Mautbetreiber. Es kann höchstens die tatsächlich verbrauchte Maut von der Karte abgezogen werden. Diese Möglichkeit bestand für den Vermieter immer. Inkasso geht in diesem Fall über ein Inkassounternehmen gar nicht.
 
Bei einigen Vermietern wird direkt bei Rückgabe des Fahrzeuges die Maut noch in der Station abgerechnet (z. B. Dr. on Holidays), aber bei den meisten internationalen Anbietern (so auch bei Europcar) unterschreibst Du lediglich eine Vereinbarung bzgl. der Maut bei Abholung des Wagens. Leider finde ich hier gerade kein Exemplar in meinen Unterlagen. Die Abrechnung erfolgt dann erst einige Wochen nach Rückgabe via Kreditkarte und ich bin mir nicht sicher, ob die Berechnung ausgelagert ist oder durch den Vermieter erfolgt. Jedenfalls könnte es dann zu Problemen mit der Kreditkarte kommen (CardControl zu eng eingestellt, (Prepaid-) Kreditkarte abgelaufen/nicht gedeckt usw.

Ich muss doch, wenn ich eine Zahlungserinnerung bekomme, aktiv werden. Ist jedenfalls meine Meinung.

Ich denke auch, dass wir diesen Fall nicht mit ....ich war mit meinem deutschem Auto in PT und habe ich Maut nicht bezahlt ... vergleichen können.
 
Deshalb habe ich mich nochmals schlau gemacht und versucht, im Netz kompetente und ausführliche Antworten zu bekommen.

Es hat sich seit meiner letzten gründlichen Recherche nichts geändert. Vollstrecken in Deutschland kann nur das Bundesamt für Justiz. Inkassounternehmen, auch deutsche, sind dazu nicht befugt. Sollte ein Schufaeintrag erfolgt sein, kann dieser mit Erfolg gelöscht werden und die eintragende Firma wegen Missbrauch belangt werden.

siehe auch hier beim ADAC

ausführlicher abgehandelt bei Dr. Dittmann-Hartmann

Es muss demnach definitiv nicht auf Schreiben von Inkassounternehmen geantwortet werden schon gar nicht, wenn es kein Einschreiben ist; falls ein Verfahren vom Bundesamt für Justiz eingeleitet wird, so ist dem zu widersprechen bzw. zu bezahlen. Vorher aber nicht.

Wer die Forderung des Inkassobüros bezahlt, der hat künftig seine Ruhe, auch bei weiteren Besuchen in Portugal.

Wird nicht bezahlt: weil als Voraussetzung zur Vollstreckbarkeit z. B. fehlt, daß vorher von der Betreiberfirma die Forderung auf deutsch eingefordert und begründet hätte werden müssen (per Einschreiben) mit der Möglichkeit des Widerspruches. Das unterbleibt jedoch. Der vermeintlich einfachere Weg über ein Inkassounternehmen stellt somit rechtlich keine durchsetzbare Forderung dar.

Das gilt besonders für Länder, die explizit Halterhaftung haben, zu denen auch Spanien und Portugal gehört, weil dem Fahrer keine Möglichkeit des Einspruches gegeben wurde und nun der Halter pauschal in Haftung genommen werden soll, was mit dem deutschen Recht nicht vereinbar ist.

Anders ist es z. B. mit Forderungen aus Italien und Österreich. Die brauchen zum Vollstrecken kein Bundesamt für Justiz sondern haben extra Verträge innerhalb der Länder auf Gegenseitigkeit abgeschlossen. Da ist man gut beraten, die Forderung zu begleichen.

Ebenfalls kann es zu Problemen kommen, wenn bei einer Kontrolle in Portugal eine Mautzahlung als offen der kontrollierten Person zugeordnet ist. Dann wird sofort kassiert.
 
Aber das ist doch schon immer so....Kunde zahlt nicht - Mahnverfahren wird eröffnet - wenn das Unternehmen nicht das knowhow oder die Manpower hat, wird der Vorgang an ein Inkassobüro abgegeben - die prüfen (mehr oder weniger) und versuchen Druck aufzubauen - wenn es lohnt, dann geht es zum Amtsgericht und dort wird, nach Prüfung, ob alle Vorschriften/Vorgaben eingehalten wurden, ein Titel erwirkt, der dann von Vollstreckungsbeamten "eingetrieben" wird. Vollstreckt wird also, so habe ich es jedenfalls mal gelernt, nie von irgendwelchen Büros oder Firmen.

Mit jedem o. g. Schritt wird es natürlich teurer.

Ob sich ein Gericht mit einem solchen Fall -bei der vermutlich relativen niedrigen Ursprungsforderung- beschäftigen lässt, ist eine andere Frage.

Ich fände es interessant zu wissen, ob in Portugal die GNR bei einer Kontrolle sieht, das ein Vorgang, wie er von Marleneee hier vorgetragen wird, anhängig ist und dann kassiert. In D könnte ich mir das zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorstellen....

Das gilt besonders für Länder, die explizit Halterhaftung haben, zu denen auch Spanien und Portugal gehört, weil dem Fahrer keine Möglichkeit des Einspruches gegeben wurde und nun der Halter pauschal in Haftung genommen werden soll, was mit dem deutschen Recht nicht vereinbar ist.

Das würde bedeuten, dass nie Strafen mit Mietwagen (in PT u. ES), die im Zusammenhang mit Verkehrsüberschreitung stehen, mit einem in Deutschland erlangten Titel eingetrieben werden können. Also muss man nur dem entsprechendem Land fernbleiben. Wäre für mich nicht die Lösung, aber interessant.
 
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Ein großer Teil der eingetriebenen Bußgelder bleibt beim Inkassounternehmen, aber so ist zumindest noch ein Teil des Verlustes ohne weitere Kosten herein geholt, weil mit entsprechendem psychologischen Druckaufbau dieser Unternehmen doch immer wieder mal gezahlt wird, um den nächsten Aufenthalt im Lande nicht zu gefährden bzw. aus Angst vor einem negativen Schufa-Eintrag (der nicht möglich ist, da die Forderung nicht zweifelsfrei ist).

Zur Situation mit der GNR-Kontrolle in Portugal:

Mit einem Mietwagen verursachte Mautschuld kann nicht nach geprüft werden. Das ist nirgends erfasst. Ich denke, die Mietwagenfirmen (als Halter) werden an die Mautbetreiber diese Mautschulden voll zahlen müssen. Da die Vermieter für eine Karteneintreibung bis zu 25 € an Gebühr verlangen, wird das finanziell locker zu verkraften sein, da die meisten Vorgänge ja richtig abgebucht werden. Man gibt dann die nicht eingetriebenen Forderungen einfach an das Inkassounternehmen weiter und freut sich, wenn noch etwas von denenirgendwann kommt.

Bei deutschen Fahrzeugen wird bei einem Verfahren in Portugal (was bei Mautforderungen im Regelfall in Abwesenheit des Schuldners automatisch geschieht) das Gericht zuerst eine Halterfeststellung in Deutschland anordnen und bekommt so alle persönlichen Daten. Das ist Voraussetzung für ein portugiesisches Vollstreckungsverfahren. Diese Daten, also das Kennzeichen, der Halter und die Höhe des zu vollstreckenden Titels werden erfasst, die bei einer Personenfeststellung in einer Kontrolle auch abgefragt wird. Demnach kann das Fahrzeug sofort beschlagnahmt werden, bis die in Portugal vollstreckbare Summe bezahlt wurde.

Deutsche Fahrzeuge sollten demnach bei Nichtzahlung die nächsten 5 Jahre bis zur Verjährung das Land meiden (oder bezahlen).
 
Ein weiterer Grund für die Mautbetreiber, ausstehende Forderungen an ein Inkassounternehmen abzugeben...
Falls es zu einer Vollstreckung gekommen sein sollte (wobei mir bis heute kein einziger Fall bekannt ist) verbleibt das Geld in dem Land, in dem vollstreckt wurde. Es besteht deshalb kein Interesse, die Forderung beim Bundesamt für Justiz einzutreiben. Ergo: Wer nicht zahlt dem passiert auch nichts. Alles nur Luft, was die Inkassounternehmen da so ablassen

Hier die Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Rathenau dazu
Da es keine manuelle Kontrolle gibt, ist es möglich, die A 22 zu befahren, ohne Mautgebühren zu entrichten. Wer diese ohne zu bezahlen nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Da alle Fahrzeuge mit Kennzeichen elektronisch erfasst werden, kann die Nutzung dem Fahrzeughalter zugeordnet werden. Mietwagenfirmen als Halter sichern sich i.d.R. mit entsprechenden Klauseln im Mietvertrag ab und buchen eine Geldbuße direkt von der Kreditkarte ab. Anderenfalls geben sie die Daten des Mieters an die Behörden weiter. Die portugiesische Behörde sendet dem Halter eines Fahrzeugs mit deutschem Kennzeichen bzw. dem Fahrzeugmieter früher oder später nach der „Schwarzfahrt“ eine Zahlungsaufforderung zu. Diese Zahlungsaufforderung weist in der Regel die Mautgebühren zuzüglich e 0,30 pro Mautstelle und e 2,09 an Verwaltungsgebühren aus. Wird auf diesen Bescheid hin nicht reagiert, erlässt die zuständige Behörde einen Bescheid, der dem Halter zusätzlich eine gesetzlich festgelegte Geldbuße in Höhe der 10-fachen Maut, mindestens aber e 25 und maximal e 125, auferlegt. Dieser ist dann in Portugal vollstreckbar und kann auch in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckt werden. Die Grundlage dafür bildet ein Rahmenbeschluss der EU von 2005, der in Deutschland durch Vorschriften im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) umgesetzt wurde. Die portugiesische Behörde muss bei dem zuständigen Bundesamt für Justiz in Bonn einen Bewilligungsantrag für die Vollstreckung stellen. Dieses prüft dann unter anderem, ob der Bescheid in deutscher Sprache verfasst ist und die Bagatellgrenze von e 70 überschreitet. Außerdem muss dem Halter von der portugiesischen Behörde zusammen mit der Zahlungsaufforderung die Möglichkeit gegeben worden sein, anzuzeigen, dass er selbst gar nicht der Fahrer war. In Portugal gilt das Prinzip der Halterhaftung, d.h. für die Haftung ist es ausreichend, Halter des Kfz zu sein, ohne dass es eines tatsächlich schuldhaften Handelns bedarf. In Deutschland aber dürfen Bußgeldbescheide, die die Fahrereigenschaft nicht nachweisen, nicht vollstreckt werden. Hier gilt das Verschuldensprinzip. Das Bundesamt für Justiz prüft im Bewilligungsverfahren, ob die Entscheidung im Ausland ungeachtet des Einwands des Betroffenen ergangen ist, er sei für die der Entscheidung zugrunde liegende Handlung nicht verantwortlich gewesen. Will ein deutscher Fahrzeughalter in diesem Verfahren einen Verstoß gegen diese Zulässigkeitsvoraussetzung geltend machen, so muss er Einspruch gegenüber der portugiesischen Behörde erhoben haben mit dem Inhalt, nicht Fahrer gewesen zu sein. Wird dieser Einspruch erst im späteren Vollstreckungsverfahren beim Bundesamt für Justiz erhoben, hat er keinen Erfolg mehr. Anders ist es, wenn im portugiesischen Bescheid gar nicht die Möglichkeit gegeben wurde, einen Dritten als den verantwortlichen Fahrer zu nennen. Dann liegt eine die Vollstreckung hindernde fehlende Zulässigkeitsvoraussetzung vor, auf die sich der Halter auch noch gegenüber dem Bundesamt berufen kann. Angesichts dieser umfangreichen Vollstreckungsvoraussetzungen und der Tatsache, dass das Bußgeld in deutschen Kassen landet, ist es nicht erstaunlich, dass bisher noch kein Fall der Vollstreckung eines portugiesischen Bußgeldbescheides in Deutschland bekannt geworden ist. Allerdings verjährt der Anspruch in Portugal erst nach fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Forderung bei Kontrollen in Portugal eingetrieben werden.

Dr. Rathenau
 
Hallo das ist glaube ich das allererste Mal daß ich selber eine Frage habe, vielleicht weiss irgendwer die Antwort. Letztes Jahr Frühsommer fuhr ich auf der A22 (mit port. matricula - eigenes auto). Vergessen zu zahlen, als ich am 8 tag bei ctt aufkreuze, kann ich nicht mehr zahlen, keiner kann mir helfen. Man würde sich melden. Ich mail denen x mal aber nur Vordrucke kommen zurück, die würden sich melden. Ich ruf an, erst nix compreende nada, dann okay die schicken mir das zu. 6 Monate nix, ich bin im Winterurlaub, es kommt der Zettel mit 30 Tagen Zeit zur Multibancozahlungsmöglichkeit. Als ich zurück bin ist die Zahlungfrist natürlich schon wieder abgelaufen. Wieder kann niemand helfen. Ich mail also wieder, der altbekannte Vordruck besagt das ich Post erhalte und die Sache irgendwie bearbeitet würde. Es passiert nix. Letzten Monat schreibe ich denen zum Jahrestag wieder, jetzt habe ich eine Fallnummer. Hurrah! Dazu der gleiche leicht abgeänderte Vordruck ich bekäme irgendwann Post. Wahrscheinlich im Dezember wo ich wieder nicht da bin. Es geht um 11.17euro und ich will die bezahlen, das nervt nämlich und ich werd auch nie wieder die A22 benutzen und wenn ich laufen müsste. Weiss einer ob und wo ich die bezahlen kann? Also die haben scheinbar in Loule eine Niederlassung, weiss jemand ob ich da bar oder mit Karte bezahlen kann? Also bei den Behörden ist wohl noch nichts angekommen letzten Monat Autosteuer bezahlt, der Mann dort wollte nichts vollstrecken, weiss ja auch gar nicht wie lange das dann dauert aber ich will jetzt auch keinen Polizisten vollabern die wissen ja eigentlich auch nie was- egal worum es geht. Kann mir da jemand helfen? Ich will einfach nur bezahlen. Danke im Voraus.
 
Bei einem Zahlungsverzug fallen folgende Kosten des Mautbetreibers an:

1. Mahnschreiben: 0,30 € pro Erfassungsstelle plus Verwaltungsgebühr von 2,09 €.
Wird darauf nicht reagiert, wie in dem Fall fallen folgende Kosten zusätzlich an:

Maut Gesamtsumme plus das 10 fache Säumniszuschlag, mindestens 25 €, höchstens 125 €.
Das wäre jetzt die aktuelle Phase

Also:
11,17 € reguläre Mautgebühren.

1. Mahnschreiben: z. B. 9 Erfassungsstellen a 0,30 € = 2,70 € plus Verwaltungsgebühr 2,09 € = 4,79 €, insgesamt also 15,96 €.

Da darauf nicht reagiert wurde, zusätzlich das 10 fache Säumniszuschlag aus der Maut (111,70 €) ergibt 127,66 €. Das wäre aktuell zu zahlen, wenn man wüsste wo und wie.... Ich denke aber, irgend wann landet dieser Betrag zum Eintreiben bei den Financas

Ich empfehle bei der Post eine Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar einzurichten. Dort landen dann alle offiziellen Schreiben online, egal wo man gerade ist

Quelle: Dr. Rathenau
 
Ja danke, das hatte ich mir gedacht. Okay, ich tacker mal präventiv 130 an die Papiere und warte dann einfach ab. Hätte es halt gerne vom Tisch gehabt aber wer weiß, vielleicht fällt es ja noch von alleine runter, wäre auch nicht das erste Mal daß was im Verwaltungsdschungel auf nimmerwiedersehen verschwindet.
Das mit der Via CTT sieht ja nützlich aus, funktioniert das auch, also hat das jemand schon getestet?
 
Zitat aus Spoiler "RA Rathenau:
...

In Deutschland aber dürfen Bußgeldbescheide, die die Fahrereigenschaft nicht nachweisen, nicht vollstreckt werden. ...

Nur theoretisch...würde das bedeuten, wenn jetzt z. B. von allen Mautpassagen immer Fotos,m die den Fahrer zeigen, gemacht werden würden und diese mitgeschickt würden, würden die Bescheide in D vollstreckbar?
 
nein, weil die Möglichkeit des Einspruches des Halters in Portugal nicht gegeben wurde. Der richtige Weg wäre es, wenn ein paar Wochen später ein Schreiben an den Halter nach Deutschland auf deutsch geschickt wird, wo der Verstoß bewiesen ist UND der Halter aufgefordert wird, sich dazu zu äußern, wer der Verursacher ist. Erfolgt dann kein Widerspruch bzw. keine Reaktion, dann wäre der Bescheid vollstreckbar, sofern er über 70 Euro ist (was normalerweise der Fall ist).

Nur bringt das dem Mautbetreiber außer diesen zusätzlichen Kosten nichts, weil das vollstreckte Geld in Deutschland bleibt
 
Zusatz:
Manche Mietwagenfirmen entlasten sich von der Zahlung (als Halter), indem Sie Namen und Anschrift der Mieter an den Mautbetreiber weiterleiten. Somit wäre die Frage, wer gefahren ist, eigentlich geklärt. Nur.... es fehlt die Möglichkeit des Widerspruches, die nicht gegeben wird.
 
Für mich ist es unverständlich wie man in einem solchen Fall versuchen kann die Angelegenheit "auszusitzen". Ich hätte mich schon lange/direkt an den Vermieter bzw. das (erste) Inkassobüro gewandt, Widerspruch eingelegt und die Entgelte für die erhaltene Leistung (also nur die Mautgebühren) beglichen.

Ich müsste ja nicht an Europcar zahlen, sondern an das Maut-Unternehmen und wie man bei stefanstefan sieht, ist das auch nicht so einfach. Gerade, wenn die Forderung schon an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet wurde, an das der Gläubiger die Forderung 'abgetreten' hat. Das dann noch über Landesgrenzen und mit sprachlichen Differenzen...

Deshalb habe ich mich nochmals schlau gemacht und versucht, im Netz kompetente und ausführliche Antworten zu bekommen.

Wow, Danke für deine Mühe. Das ist definitv gut zu wissen, hab es gleich mal abgespeichert.

Ich hab jedenfalls Widerspruch eingelegt - per Mail und dann, als direkt noch eine Mahnung mit einer neuen Frist kam, per Fax.
Habe beide Male keine Antwort erhalten, erst bei einem Anruf wurde mir gesagt, dass mein Brief an Europcar Portugal weitergeleitet wurde. Also weiter abwarten.
 
Hallo Marleneee
danke für die Info. Ich bin gespannt, wie das jetzt weiter geht.

Es erhebt sich die Frage, wieso wurde der Brief an Europcar und nicht an den Mautbetreiber weitergeleitet? Doch wohl nur aus dem einem Grund, weil Europcar als Halter des Fahrzeuges die Maut bezahlen musste und nun versucht, diese wieder irgendwie einzutreiben. Es sind jetzt also streng genommen keine Mautschulden sondern eine privatrechtliche Forderung, die in Deutschland nicht zweifelsfrei ist. Also fällt der Weg über das Bundesamt für Justiz schon mal weg. Irgendwie ist das mit den Inkasso-Unternehmen doch sehr suspekt. Rechtliche Grundlagen zur Eintreibung haben sie jedenfalls nicht.

Ich würde - um ein reines Gewissen zu haben - die tatsächlich angefallene Maut bezahlen ohne Gebühren, also der Betrag, der auch ordnungsgemäß hätte abgebucht werden können. Dies kann leicht online errechnet werden, nachdem eine Aufstellung darüber ja vorliegt.

Ob sie dann wieder ein Fahrzeug bei Europcar bekommen, bleibt fraglich. In Portugal werden sie deswegen von der Polizei künftig jedoch nicht belangt werden.
 
Ich müsste ja nicht an Europcar zahlen, sondern an das Maut-Unternehmen und wie man bei stefanstefan sieht, ist das auch nicht so einfach.

Ich kann zurzeit nicht nachvollziehen WER bei Europcar für die Erhebung der Mautgebühren "verantwortlich" ist. Ist es Europcar, was auf der Hand läge, weil dort auch die Kreditkartendaten hinterlegt waren -oder wird die Abwicklung mittels Vertrag an ein Subunternehmen oder gar den pt. Mautbetreiber abgetreten?
-Sicher ist, dass von mir bei Europcar-Anmietung bisher immer ein Mautvertrag unterschrieben werden musste (leider habe ich hier kein Doppel).
-Sicher ist auch, dass die Abrechnung bei mir bisher immer funktionierte. Ob mit Mietwagen der verschiedenen Unternehmen, meinem privaten (port.)PKW oder mit deutschem Kennzeichen.
-Sicher ist, dass das portugiesische Mautsystem suboptimal ist -nett ausgedrückt
-Sicher ist, dass ich jedem vor Autobahnnutzung mit elektron. Maut dringend empfehle Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar anzuschauen
 
ES geschehen noch Zeichen und Wunder!

Unglaublich aber wahr, ich konnte meine Maut bezahlen.
Mein Fall ist ja 10 Posts höher beschrieben und nach weit über einem Jahr gelang es doch noch die Gebühr zu zahlen.
Ich habe immer wieder den gleichen Text an deren Emailaddi geschickt, so an die 12 mal (also einmal im Monat). Daß ich endlich zahlen will. Sie sollen mir Daten zur Multibancoüberweisung per Mail schicken. PER MAIL, nicht per Post. Und o Wunder, endlich bekomme ich eine präzise Mailantwort (ansonsten gab es nur Sinnlos-oder Allgemeinantworten). Und tatsächlich haben sie die Multibancozahlweise wieder freigeschaltet, sogar mit den gleichen Daten wie schon im Mahnschreiben vom letzten Winter. Ich konnte zahlen, 11,17 Euro!
11,17, exakt nur die Mautgebühr.
Hab ich dann auch direkt, man weiss ja nicht wie lange diese Freischaltung dann wieder gilt.
Klappte problemlos!
Also es geht!!!!!!!!!!!!!

Wahnsinn, man muss nur hartnäckig bleiben und denen immer wieder schreiben.
 
und das ohne Mahngebühren. Glück gehabt bzw. einen "nachsichtigen" Bearbeiter der jetzt froh ist, keine monatlichen E-Mails mehr zu bekommen :D
 
Habe gemäß euren Anweisungen eine TollCard erfolgreich gekauft. Dazu folgende Frage: Kann das Erfassungssytem an der Autobahn folgenden Unterschied verarbeiten ? KFZ KZ bei TollCard eingegeben: TOEL.... KFZ KZ auf dem Fahrzeug: TÖL....
Was muss ich tun ? umtauschen? wenn ja, wie ? Nicht umtauschen sondern vor Ort ausprobieren ?

Danke für die Antwort

Capucho
 
alles richtig gemacht.

Bei der Online-Bestellung ist man auf den Internetseiten der portugiesischen Post - und die kennt leider keine deutschen Sonderzeichen, auch keine Umlaute. Also werden bei der Kennzeichen-Eingabe aus Ö - OE, aus Ü - UE usw.

Das System der Mautbetreiber, also die Erfassung beim Durchfahren einer elektronischen Mautstelle erkennt jedoch Umlaute. . Das wird bei der Zuordnung des Kennzeichens berücksichtigt und der richtigen Karte zugeordnet. Also einfach fahren ;)
 
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