..jetzt habe ich eben auf der Botschaftsseite gelesen, dass man VOR der Verbringung des Fahrzeugs in sAusland das Auto bei der Zulassungsbehörde in Deutschland abmelden muss. MUSS man das jetzt oder nicht? Oh je :noplan: ich werde immer verwirrterdas ist so zu verstehen, dass Du die ersten 6 Monate das Auto fährst, dann Residencia anmeldest und dann innerhalb der nächsten 6 Monate den Antrag auf Steuerbefreiung stellst. .
Also, das ist das, was bei mir herauskommt. Allerdings werd ich da nicht so ganz schlau raus. Ich habe es zwar versucht zu übersetzten, aber kann mir bitte bitte mal jemand erklären, was genau ich davon jetzt bezahlen muss??Bei wem diese Voraussetzungen nicht zutreffen - der hat schlechte Karten und darf "Einfuhrsteuer" bezahlen, die bei gebrauchten Fahrzeugen oft ein Vielfaches des Zeitwertes ausmacht. Vereinfacht gesagt rentiert sich ein Ummelden für Pkws nicht.
Hier kann man sich die Einfuhrsteuer offiziell ausrechnen lassen.
Ja. Dazu kommen nur noch ein paar Gebühren auf der Zulassungsstelle etc. Wie in D.P.S. Das gilt doch für ein Auto, dass ich nicht als Umzugsgut deklarieren kann oder? Dies ist nämlich mein bzw. unser zweites Auto, das aber leider z.Zt. auf meine Mum läuft.
Okay, das dürfte ja kein Problem sein, da ruf ich morgen gleich an. Und was mache ich dann mit diesem COC?COC = Übereinstimmungsbescheinigung musst du dir vom Fahrzeughersteller geben lassen !
Mitnehmen nach Portugal, weil es zu den vorzulegenden Papieren gehört. Siehe deine eigene Liste unter 2. = TÜV Abnahme und eben COC!!!Und was mache ich dann mit diesem COC?
...und genau deshalb entscheiden sich viele dafür, statt wertvolle lebenszeit (denn es ist ganz und gar nicht klar, ob alles reibungslos über die bühne geht) und geld (es ist auch nicht klar, ob da nicht irgendwelche kosten dazu kommen) zu verschwenden, lieber im lande ein gebrauchtfahrzeug zu erstehen und sich die ämterlauferei zu ersparen. :holy:Keiner hat gesagt, dass es einfach wird.
Wasn das für ein Freund? Er hätte mit portugiesischem Führerschein das Fahrzeug überhaupt nicht fahren dürfen. Ich würde das Fahrzeug sofort außer Landes bringen oder beim deutschen Konsulat (Botschaft) abmelden. Mein Rat: Mit den entwerteten Kennzeichen und der Abmeldebescheinigung zur GNR - die Strafe zahlen und sich andere Freunde suchen.Dort hat er behauptet, dass das fahrzeug seit 2 jahren in portugal gefahren wird. -entgegen seines wissens.
Du meinst sicher gefahren. Eingeführt werden muss es nach 183 Tagen. Das ist einmal und kostet Einfuhrsteuer, die bei älteren Fahrzeugen wegen des hohen CO2 - Ausstoßes heftig ist. Deshalb macht das auch fast niemand. Will man das Fahrzeug jährlich in Portugal fahren, so darf es immer etwas weniger als ein halbes Jahr in Portugal gefahren werden - der Rest dann außerhalb. Viele machen es auch so, dass das Auto in dieser Zeit versteckt in einer Garage stehtNach wievielen tagen darf es wieder eingeführt werden?
....die Frage stelle ich mir auch immer wieder, aber es kostet halt ein paar Euro (was sicher nicht EU-konform ist).... warum hast Du den Wagen denn nicht eingeführt ? Ich sehe hier immer wieder jede Menge KFZ mit ausländischen Kennzeichen wo ich mir fast sicher bin das die permanent hier stationiert sind. Nur warum werden die dann nicht eingeführt um riskiert man die Geldstrafe ??