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dt. Firmenwagen in PT nutzen

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abgetrennt von hier durch laluna am 26.07.2019
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Man kann nicht gezwungen werden das Auto eines in D ansässigen Anderen umzumelden. Natürlich fährt man es einmal im Jahr für ein paar Tage über die Grenze ;-)

Gruß (vom Neuen im Forum)
Martin

Weil das Steuerhinterziehung ist ... und Verarschung der Leute die ganz normal ihre Steuern bezahlen .... und ich lasse mich ungern von anderen verarschen die meinen alles umsonst bekommen zu müssen !

Gruß
Hans *gerade mit dickem Hals*

Nur mal so aus Interesse: Wie soll denn das gehen, ein Auto, das einem anderen gehört, umzumelden?
Konkret - was mache ich, wenn ich einen Firmenwagen einer deutschen Firma fahre, mich aber selbst mehr als 183 Tage in Portugal aufhalte, davon ca 3 Monate mit eben diesem Fahrzeug?

Viele Grüße
 
dann darf das Fahrzeug in Portugal nicht von Ihnen gefahren werden, weil resident. Da muss Ihnen die Firma einen Firmenwagen mit portugiesischen Kennzeichen zur Verfügung stellen.
 
Es gibt allerdings ein paar Ausnahmeregeln, auch in Portugal.

Der von @Blackthorne genannte Sonderfall fällt soweit erst einmal leider nicht darunter.

Anders, wenn es sich um eine zeitlich befristete Entsendung handelt, aber das sind komplizierte Einzelfälle, die alle einzeln beantragt, geprüft und genehmigt werden müssen. Diese gelten dann nur für den beantragten Zeitraum. Sowas nutzen unter anderem Gastdozenten, Doktoranden, Studenten z. B. oder auch Vertretungs Mitarbeiter z. B. Vertretungslehrer Deutsche Schule oder vereinzelt auch Teilnehmer an Lehrgängen der portugiesischen Streitkräfte und den Nato und EU Dienststellen.

Firmen manchmal auch, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die für den Auftrag notwendig sind. ( Ich erinnere mich an spezielle Horizontalbohrfahrzeuge).

Das jetzt hier darzustellen ist zu komizierte und birgt auch viele Fehlerquellen, die viel Geld kosten können, wenn man falsche Auskunft gibt.
 
Es gibt allerdings ein paar Ausnahmeregeln, auch in Portugal

Ich habe noch den folgenden Beitrag der europäischen Union gefunden, der ebenfalls aufzeigt, dass es so schwarz-weiß nicht ist.

https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/cars/company-cars/index_de.htm

Das heißt in meinem Fall, dass ich eine Sondergenehmigung beantragen könnte, wenn ich das Fahrzeug länger als 6 Monate in Portugal nutzen will. Leider wird auf meinen Fall (Aufenthalt > 6 Monate, Fahrzeugnutzung < 6 Monate) dort nicht explizit eingegangen.

Liebe Grüße
 
Entsendung hatte ich explizit erwähnt. Hier KANN es Sonderregelungen geben.
Bei Firmenwagen war es immer daran gebunden, dass dieser Wagen und sein Fahrer wirklich nur befristet, was vorher festzulegen war, hier damit unterwegs ist.

In der Regel wird diese Guia für ein Jahr ausgestellt, kann aber bei begründetem Bedarf verlängert werden.

Wenn deine Firma hier in Portugal tätig ist und dich als Mitarbeiter hierher schickt und du den Wagen brauchst, würde das für einen begrenzten Zeitraum schon gehen.

Nun bist du bereits Resident und lebst bereits steuerpflichtig hier in Portugal, was erst einmal keine Entsendung mehr ist.

Um klar zu sehen, müsstest du es beantragen und sehen, was dabei rauskommt.
 
Wenn ich die hiesigen Informationen sehe, ist für mich die Sachlage klar. Hier gibt es keinen Boden für Sondergenehmigungen und ich GLAUBE manchmal es geht nur um "Rosinenpickerei". Nach dem Motto: "Steuerfrei in PT" und möglichst alles, was zum Resident sein dazu gehört und irgendwie negativ ist, umgehen.
 
Hier gibt es keinen Boden für Sondergenehmigungen und ich GLAUBE manchmal es geht nur um "Rosinenpickerei". Nach dem Motto: "Steuerfrei in PT" und möglichst alles, was zum Resident sein dazu gehört und irgendwie negativ ist, umgehen.

Die Kfz-Steuer wird doch in Deutschland bezahlt und muss auch dort bezahlt werden, da das Kfz einer deutschen Firma gehört. Wo ist denn hier die Rosinenpickerei?
 
Die Kfz-Steuer wird doch in Deutschland bezahlt und muss auch dort bezahlt werden, da das Kfz einer deutschen Firma gehört. Wo ist denn hier die Rosinenpickerei?

1) Weil eventuell die LFZ-Steuer in D geringer ist als in PT (war jedenfalls bei unserem Wagen so - wir haben trotzdem umgemeldet)

2) Weil dem portugiesischem Staat Steuern hinterzogen wird - der eben auch für den Ausbau der Strassen genutzt wird.

3) Weil so (und das ist für die meisten der Grund) die Zulassungssteuer umgangen wird.

Gruß
Hans
 
Warum wir eigentlich direkt unterstellt, man wolle irgendwen um sein Geld prellen.

Ich habe vor, im Januar/Februar 2020 mit dem Kfz nach Portugal und ca. Ende Mai wieder zurück nach Deutschland zu fahren. Das Kfz wird also ca. 4 Monate in Portugal sein und ca. 8 Monate in Deutschland. Eigentümer ist eine deutsche GmbH, das Fahrzeug kann also nur in Deutschland zugelassen werden (Firmenwagen müssen in dem Staat zugelassen werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Beschäftigter des Unternehmens sind, solange das Fahrzeug im Namen des Unternehmens gekauft wurde). Das Kfz wird mir als Firmenwagen überlassen, wofür ich die entsprechenden Steuern in Deutschland zahle, die deutsche GmbH zahlt die deutsche Kfz-Steuer.

Ich möchte keine Rosinenpickerei betreiben, sondern lediglich wissen, ob ich irgendetwas unternehmen muss (dann würde ich das tun, auch wenn es Geld kostet), oder ob ich das Kfz einfach benutzen kann, da ich unterhalb der 6 Monate bleibe. Ich selbst werde ab November dauerhaft in Portugal leben (ca. 7-8 Monate pro Jahr).

Vielen Dank vorab schon einmal für konstruktive Ratschläge.
 
Das 'Prellen hat auch niemand unterstellt.

Wenn Sie länger als 183 Tage in Portugal sind, dann sind sie hier resident und dürfen (nach 183 Tagen) kein deutsches Fahrzeug mehr fahren, egal welches. Ihr Führerschein ist innerhalb von 2 Jahren in einen portugiesischen Führerschein umzutauschen. Mit einem portugiesischen Führerschein dürfen Sie wiederum auch nur portugiesische Fahrzeuge fahren.

Das Fahrzeug selbst, sofern es sich nicht länger als 183 Tage in Portugal aufhält, muss nicht zur Einfuhr angemeldet werden. Wir haben es also mit 2 Sachverhalten zu tun. Einmal ihre persönliche Situation (Fahrberechtigung) und einmal die Situation des Firmenfahrzeuges (Zulassungssteuer).

Wenn Sie 2020 im Januar erstmals nach Portugal gehen um dort zu bleiben, dürfen Sie mit ihrem deutschen Führerschein ein deutsches Auto bis maximal 183 Tage in diesem Jahr fahren, weil sie dann weder resident (noch unter 183 Tage) noch das Fahrzeug länger als 183 Tage im Land ist.

Wenn in Deutschland ein in Deutschland wohnender Pole ein Firmenfahrzeug mit polnischen Kennzeichen fährt, muss das ebenfalls (nach 6 Monaten?) umgemeldet werden oder er fährt ein deutsches Auto. In Deutschland ist das finanziell einfacher, weil keine bzw. eine nur sehr geringe Zulassungssteuer erhoben wird.
 
Warum wir eigentlich direkt unterstellt, man wolle irgendwen um sein Geld prellen.

Das hat niemand! Aber seit dem es den "NHR-Vorteil" gibt, kommen des öfteren Anfragen in der Art "ich melde mich in PT an & wie fahre ich jetzt meine 3-9 Autos möglichst kostenfrei in Portugal u. warum sollte ich Führerschein u. Co ummelden. Ich will doch nur keine Steuern mehr zahlen u. keine Nachteile" (überspitzt Formuliert).

Mit dem Beitrag #15 liegen jetzt konkrete Infos vor.


Wird das Firmenfahrzeug nach Mai 2020 noch mal nach PT kommen?

Wenn Du ab 11/19 dauerhaft (bzw. für 7-8 Monate/Jahr) in PT leben willst, wann willst Du dich als Resident dort anmelden? Ist der NHR für Dich relevant?

Wer ist als Inhaber in den Fahrzeugpapieren eingetragen (wirklich Dein Arbeitgeber (also die GmbH) oder evtl. eine Leasinggesellschaft (z. B. SIXT Leasing)? - es gibt m. W. die Ausnahme, dass ein im Ausland zugelassener Mietwagen von einem port. Resident in Portugal gefahren werden darf.

Da die Firmenwagenfrage in Portugal nicht abschließend in den Gesetzestexten geklärt zu sein scheint, würde ich versuchen eine Aussage vom Zollamt in Lissabon (zuständig für die Zulassungssteuer) zu bekommen. Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
 
Mit dem Beitrag #15 liegen jetzt konkrete Infos vor.

Wird das Firmenfahrzeug nach Mai 2020 noch mal nach PT kommen?

Nein!

Wenn Du ab 11/19 dauerhaft (bzw. für 7-8 Monate/Jahr) in PT leben willst, wann willst Du dich als Resident dort anmelden? Ist der NHR für Dich relevant?

Im November 2019, der NHR ist für mich relevant.


Wer ist als Inhaber in den Fahrzeugpapieren eingetragen (wirklich Dein Arbeitgeber (also die GmbH) oder evtl. eine Leasinggesellschaft (z. B. SIXT Leasing)? - es gibt m. W. die Ausnahme, dass ein im Ausland zugelassener Mietwagen von einem port. Resident in Portugal gefahren werden darf.

Da die Firmenwagenfrage in Portugal nicht abschließend in den Gesetzestexten geklärt zu sein scheint, würde ich versuchen eine Aussage vom Zollamt in Lissabon (zuständig für die Zulassungssteuer) zu bekommen. Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar


Der Wagen (es handelt sich um einen VW Tiguan) wurde von der GmbH direkt von der Volkswagen Leasing GmbH geleast.

Viele Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zitat von Blackthorne:
Warum wir eigentlich direkt unterstellt, man wolle irgendwen um sein Geld prellen.

Zitat von Blackthorne:
Desweiteren frage ich mich warum keiner von der Möglichkeit Gebrauch macht und ein in D auf jemand anderen zugelassenen Wagen in P fährt . Laut EU Recht kann ich mit einem EU Führerschein alle in der EU zugelassenen KFZ fahren. Man kann nicht gezwungen werden das Auto eines in D ansässigen Anderen umzumelden. Natürlich fährt man es einmal im Jahr für ein paar Tage über die Grenze ;-)


Frage an Bothur: Was soll mit diesem Post konstruiert werden? Lediglich der erste Beitrag ist von mir, das zweite Zitat nicht.
 
Ich habe soeben dies Thema abgetrennt und separiert. Sicherlich ist durch die Angliederung an ein anderes Thema mit anderer Überschrift Verwirrung entstanden. Damit sollten wir es jetzt gut sein lassen und uns mit der Frage beschäftigen.

@Blackthorne

ab/seit WANN bist Du in PT Resident?
 
hier geht es um Italien, aber vielleicht kann der ADAC ja helfen...Feedback hier wäre erwünscht!
Zitat - Quelle: s.u.:
Gesetzliche Ausnahmen

Nutzer von Leasing- oder Mietfahrzeugen haben nichts zu befürchten, wenn der Vermieter bzw. Leasinggeber keinen Firmensitz in Italien hat. Sie müssen allerdings in diesem Fall einen Leasing- bzw. Mietvertrag im Fahrzeug mitführen und bei Kontrollen vorlegen können. Andernfalls wird hier eine Strafe von 250 bis 1000 EUR fällig.

Eine weitere Ausnahme gilt bei Dienstfahrzeugen: Personen mit Wohnsitz in Italien, denen von ihrem ausländischen Arbeitgeber ein Wagen zur Verfügung gestellt wird, sind von den Sanktionen befreit. Auch hier gilt allerdings, dass das Unternehmen keine Niederlassung in Italien haben darf.

Achtung: Diese Ausnahmen gelten jedoch nur für die Personen, die im Leasing-, Miet- oder Arbeitsvertrag genannt sind und nicht auch für Dritte (z.B. Familienangehörige)!


https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/ausland/autos-italien/
 
@ Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar ...ahh...jetzt sehe ich in Deinem Beitrag #12 das Einiges mit der Zitatfunktion nicht richtig war....habe es korrigiert.
 
Vielleicht eine blöde Frage, die aber deshalb kommt, dass wir zu wenig von Deiner Situation wissen.

Weißt Du was "Resident" in Portugal bedeutet?

Ich werde ab 01. November den größten Teil des Jahres in Portugal verbringen. Ich habe ein Haus ganzjährig gemietet und werde mich am 01. November in Portugal anmelden, aber meinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Ich denke, dass ich damit Resident in Portugal sein werde (wegen der Anwesenheit > 183 Tage).
:)
 
Wenn Du deinen Hauptwohnsitz in Portugal begründest, dann bist Du auch in Portugal voll steuerpflichtig. Fährst Du nun ein Fahrzeug in Portugal mit NICHT-portugiesischem Kennzeichen beginnst Du Steuerhinterziehung. Das ist in allen Ländern (zumin. der EU) analog anwendbar. Jetzt könnte es eine Ausnahmeregelung für Firmenleasingfahrzeuge geben (siehe #20).

Da Du eine Residência não habitual beantragen möchtest ist dies an enge zeitliche Voraussetzung mit dem Umzug/Anmeldung in Portugal gebunden.
Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Weitere Infos bzgl. evtl. Führerscheinumtausch / Umzugsgut usw. findest Du hier im Forum.

Vielleicht helfen auch diese Informationen!? >
 

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  • Checkliste+bei+Wohnsitzaufnahme+in+Portugal+-+Teil+I.pdf
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Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal, dass für die Zeit die der deutsche Firmenwagen hier in Portugal bewegt wird die entsprechende Steuer zu bezahlen ist. Dann ist es auch keine Steuerhinterziehung mehr.
Ist doch in Deutschland auch so. Wenn ich dort als Deutscher ein ausländisches Fahrzeug aus der EU bewegen will, muß die entsprechende Steuer dafür bezahlt werden und dann ist es auch zulässig.
Die Steuer sollte vor Grenzübertritt entrichtet werden. Zur Sicherheit würde ich immer ein entsprechendes Dokument mitführen. Nicht jeder Polizist kennt sich da so richtig aus.
In Deutschland beim Zoll anfragen und in Portugal wird es dafür doch auch ein entsprechendes Amt geben.
Wäre schön, wenn Blackthorne uns dann anschließend aufklärt.
 
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