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Kfz - Intervall Hauptuntersuchung / TÜV

H

H.Bothur

Gast
eine kurze Frage zur IPO / TÜV - nur damit ich es richtig im Kopf habe und weil es ja irgendwie zum Thema passt:

Neuwagen müssen das erste Mal 4 Jahre nach Erstzulassung (egal wo auf der Welt) zur IPO
Danach alle 2 Jahre - jeweils im Monat der Erstzulassung

Richtig ?

Gruß
Hans
 
Im Prinzip: "Ja"!

Ab 2018 gilt innerhalb der EU, dass PKW-Neuwagen erstmalig 48 Monate nach Zulassung zur Hauptuntersuchung müssen. Danach gilt die 24 Monate-Regelung. (Eine 12-Monatsregelung für „ältere“ PKW, wie sie die EU-Kommission seinerzeit vorgeschlagen hatte, fand keine Zustimmuing bei den EU-Verkehrsministern und dem EU-Parlament (!).)

Damit gibt es also einen einheitlichen Mindeststandard in allen EU-Staaten. Aber bestehende, strengere Bestimmungen in den einzelnen EU-Staaten können ihre Gültigkeit behalten. Für die BR Deutschland bedeutet das beispielsweise, dass PKW-Neuwagen, wie bisher, bereits nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung müssen. Für Portugal müssen PKW, die älter als 8 Jahre sind, schon nach jeweils 12 Monaten zur HU.

Gruß
 
Für Portugal gilt: PKW erstmals 4 Jahre nach Erstzulassung, dann alle 2 Jahre ab EZ bis zum 8. Jahr - danach jährlich.
Man kann bereits 93 Tage vor dem jeweiligen Stichtag (ehem. Erstzulassung) die Untersuchung durchführen lassen. Nach dem Stichtag können evtl. Strafen anfallen.

NB: Vielleicht ist Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar nutzbar/ interessant
 
das mit dem von dir empfohlenen Angebot da oben hab ich probiert und das hat richtig gut geklappt. (Kennt via verde jetzt auch den Zustand meines Autos?)
 
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