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Suche Fahren ohne Führerschein in Portugal nach entzogener Fahrerlaubnis in Deutschland

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30. Jan. 2019
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Hallo ich habe bereits sehr viel im Internet recherchiert und habe leider keine passende Auskunft gefunden aber vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen :)

Kurz zur Schilderung des Problems: Ich wohne seit 2,5 Jahren in Portugal und bin auch hier gemeldet NIF etc. habe aber meinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Nun bin ich vor einigen Wochen als ich in Deutschland zu Besuch war dummerweise unter Alkoholeinfluss gefahren und mir wurde der Führerschein abgenommen und ich warte immer noch (Dauer laut Beamten 4-6 Wochen) auf die Blutergebnisse werden wahrscheinlich um die 1,2 Promille sein. Die Polizisten haben mir mitgeteilt, dass meine Fahrerlaubnis nur in Deutschland erlischt, jedoch wurde mein Führerschein eingezogen. Da ich nun wieder in Portugal bin, aber ja keinen Führerschein vorzeigen kann im Falle einer Kontrolle, würde ich gerne wissen ob es möglich wäre den Führerschein hier als verloren/gestohlen zu melden um mit diesem Verlustschreiben ein hohes Bußgeld für das nichtmitführen des Führerscheins in Portugal zu umgehen?

Die große Frage ist natürlich ob die portugiesischen Behörden, wenn Sie diese Anzeige aufnehmen die deutschen Behörden kontaktieren oder nicht. Beziehungweise was passiert wenn mich die portugisische Polizei aufhält und ich erkläre das ich meinen Führerschein verloren habe bzw. gestohlen wurde ich aber noch keine Zeit hatte es zu melden. Wird da normal in Deutschland nachgefragt? Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal. LG Andreas B.
 
Die Behörden sind vernetzt. Ich glaube nicht, dass man damit durchkommt. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist ein Straftatbestand. Ich würde auch aus Haftungsgründen das Fahren sofort unterlassen. Die Haftpflichtversicherung nimmt hier Regress. Die "Hintertürchen" - den Führerschein verloren melden - sind schon lange vorbei. Portugiesischer Führerschein ja, aber da muss der deutsche Führerschein abgegeben werden. Kein Führerschein deutsch - kein Führerschein portugiesisch. Außerdem ist der Hauptwohnsitz in Deutschland, da geht ohnehin keine Umschreibung.

Was ich persönlich von der Anfrage halte, denke ich mir besser....
 
Hallo Andreas,

ich nehme an daß Du "nur" den deutschen FS hattest. Da hilft es Dir "normalerweise" nicht, den deutschen FS verloren oder gestohlen zu melden im Gegenteil es könnte unangenehm und teuer werden!
Wenn Du im Ausland den FS verloren hast, oder der gestohlen wird, dann kannst Du nicht einmal einen "temporären" hier (bzw. in der Botschaft) beantragen, sondern nur bei der ausstellenden Behörde in D, wo Du persönlich die eidesstattliche Verlustmeldung abgeben mußt.
Ob Du Deinen FS "eigentlich" schon in einen portugiesischen hättest umtauschen müssen, mußt Du selbst wissen.
Wenn Du angehalten wirst, nutzt Dir eine "Verlustmeldung" höchstwahrscheinlich nichts - Du erhältst ein Bußgeld (zwischen € 10,-- und 30,--) und mußt Deine gültige Fahrerlaubnis innerhalb einer Woche auf der GNR-Station vorlegen, wo Du eine Quittung darüber erhältst, die Du gut aufbewahren mußt.
Wochen später kommt der Bußgeldbescheid an Deine portugiesische Adresse, der innerhalb von einer Woche per multibanco beglichen worden sein muß, denn sonst verdoppelt sich das Bußgeld und wenn dann immer noch nicht die Auflagen rechtzeitig erfüllt werden, kommt es zur teuren Gerichtsverhandlung.

Egal wie oft Du angehalten wirst, ist es lt. Auskunft von Behörden und Verkehrsanwälten (selbst wenn Dir Dein FS tatsächlich gestohlen wurde) Dein Risiko und für die kontrollierende Polizei handelt es sich immer wieder um Fahren ohne Führerschein.

Ob sich das rechnet? Vom Versicherungsschutz (bzw. Regreßpflicht) im Falle eines Unfalls gar nicht zu reden.

Gruß
Uli
 
Erst einmal vielen Dank Wolfgang für die schnelle Auskunft.
Ich wollte mich nur generell informieren, da mir die deutschen Behörden mehrfach bestätigt haben das die Fahrerlaubnis falls Führerscheinentzug nur in Deutschland erlischt. Ich weiß das die Europäischen Behörden vernetzt sind. Jedoch habe ich bereits mehrfach gelesen das bei einer Kontrolle in Portugal meist nur ein Bußgeld gezahlt wird was je nach Situtation auch recht hoch ausfallen kann. Meist wird bei deutschem Kennzeichen etc. nicht weiter nachgeforscht ob die Fahrerlaubnis in Deutschland vorhanden ist. Ebenso bin ich mir auch nicht sicher, wenn man eine Verlustanzeige des deutschen Führerscheines hier in Portugal macht in Deutschland bei der Polizei nachgefragt wird oder einfach nur ein Zettel ausgestellt wird um diesen bei Kontrollen vorzuzeigen.
 
@AndreasB:
Wenn Dein erster Wohnsitz in D ist, müsstest du dort den FS als 'verloren' melden und nicht in PT. Hilft dir also gar nichts, da in PT kein Ersatz-FS für dich ausgestellt werden kann.
Umtauschen in einen PT FS geht auch nicht, da du ja derzeit keinen deutschen FS abgeben kannst.
Wenn du aber in PT nur deine dortige Adresse angibst und in PT einen neuen Führerschein machst, mit Prüfung etc., ohne zu sagen, dass du in D bereits einen hast, dann erhälst du meines Wissens bei erfolgriecher Ausbildung/Prüfung einen portugiesischen FS, der dann in PT auch gilt.
 
Hallo Andreas,

ich nehme an daß Du "nur" den deutschen FS hattest. Da hilft es Dir "normalerweise" nicht, den deutschen FS verloren oder gestohlen zu melden im Gegenteil es könnte unangenehm und teuer werden!
Wenn Du im Ausland den FS verloren hast, oder der gestohlen wird, dann kannst Du nicht einmal einen "temporären" hier (bzw. in der Botschaft) beantragen, sondern nur bei der ausstellenden Behörde in D, wo Du persönlich die eidesstattliche Verlustmeldung abgeben mußt.
Ob Du Deinen FS "eigentlich" schon in einen portugiesischen hättest umtauschen müssen, mußt Du selbst wissen.
Wenn Du angehalten wirst, nutzt Dir eine "Verlustmeldung" höchstwahrscheinlich nichts - Du erhältst ein Bußgeld (zwischen € 10,-- und 30,--) und mußt Deine gültige Fahrerlaubnis innerhalb einer Woche auf der GNR-Station vorlegen, wo Du eine Quittung darüber erhältst, die Du gut aufbewahren mußt.
Wochen später kommt der Bußgeldbescheid an Deine portugiesische Adresse, der innerhalb von einer Woche per multibanco beglichen worden sein muß, denn sonst verdoppelt sich das Bußgeld und wenn dann immer noch nicht die Auflagen rechtzeitig erfüllt werden, kommt es zur teuren Gerichtsverhandlung.

Egal wie oft Du angehalten wirst, ist es lt. Auskunft von Behörden und Verkehrsanwälten (selbst wenn Dir Dein FS tatsächlich gestohlen wurde) Dein Risiko und für die kontrollierende Polizei handelt es sich immer wieder um Fahren ohne Führerschein.

Ob sich das rechnet? Vom Versicherungsschutz (bzw. Regreßpflicht) im Falle eines Unfalls gar nicht zu reden.

Gruß
Uli


Vielen Dank Uli. Das hilft mir schon einmal sehr weiter. Genau ich habe nur den deutschen Führerschein. Die Idee war diesen als verloren zu melden um mit der Verlustmeldung im Falle einer Kontrolle zumidest in den nächsten Wochen etwas vorzeigen zu können sobald ich bescheid weiß mit welchen Folgen ich in Deutschland rechnen muss. Ich habe bereits mehrmals gelesen das man als Touri das machen kann um Busgelder zu umgehen auch vom ADAC. Man kann somit ja auch nicht seinen Fürherschein dann nach einer Woche vorzeigen wenn in Deutschland erst ein neuer ausgestellt werden muss. Das war mein Gedankengang. Mein Aufenthalt in Portugal ist mehr oder weniger temporär und mein Hauptwohnsitz ist in DT. deshalb auch keine Umschreibung des Führerscheines. Ich versuche auch im Moment so wenig wie möglich mit dem Auto zu fahren um kein großes Risiko einzugehen. Ich wurde in den 2,5 Jahren hier in Portugal auch erst 1mal von der Polizei aufgehalten.
 
@AndreasB:
Wenn Dein erster Wohnsitz in D ist, müsstest du dort den FS als 'verloren' melden und nicht in PT. Hilft dir also gar nichts, da in PT kein Ersatz-FS für dich ausgestellt werden kann.
Umtauschen in einen PT FS geht auch nicht, da du ja derzeit keinen deutschen FS abgeben kannst.
Wenn du aber in PT nur deine dortige Adresse angibst und in PT einen neuen Führerschein machst, mit Prüfung etc., ohne zu sagen, dass du in D bereits einen hast, dann erhälst du meines Wissens bei erfolgriecher Ausbildung/Prüfung einen portugiesischen FS, der dann in PT auch gilt.
HallO Theophanu, danke für deinen Kommentar. Ich weiß das ich somit meinen Führerschein nicht wiedererhalte es geht mir lediglich darum den Polizisten die Verlustsanzeige vorlegen zu können im Fall einer Kontrolle und somit zu zeigen das ich einen Führerschein besitzt besser als nichts denke ich mir aber kommt dann natürlich auf den Beamten an. Soweit ich weiß kann ich den Führerschein hier nicht wieder machen da abgeklärt wird in Deutschland ob ich dort bereits einen Führerschein besessen habe und dann nachverfolgt werden kann das ich dort keine Fahrerlaubnis habe.
 
Das geht ins Auge.... Zuständig ist Deutschland. Wenn jetzt festgestellt wird, dass in Portugal ein Führerschein gestohlen gemeldet wurde, der gar nicht gestohlen werden konnte, dann wird das den deutschen Staatsanwalt bzw. Richter nicht gnädig stimmen.

Wenn jemand tatsächlich der Führerschein gestohlen oder verloren worden wäre, dann stellt Deutschland auch anstandslos einen Führerschein aus. Die Portugiesen haben damit eh nichts zu tun, die melden nur an die deutschen Behörden, dass ein Führerschein bei ihnen abhanden gekommen ist. Und dann wird es bitter.
 
Zwar aus dem Jahr 2010, aber aussagekräftig: https://www.anwalt.de/rechtstipps/f...im-ausland-eine-laenderuebersicht_012624.html

laluna, der NIE Alkohol trinkt, wenn er fährt und auch keinerlei Verständnis dafür hat.
Danke laluna. Ich weiß das es total dumm war und auch das erste und letzte mal aber kann jetzt auch nichts mehr machen. Habe deinen link bereits gesehen und dort wird ja mehr oder weniger gesagt das die portugisischen Berhörden im Regelfall nicht in Deutschland nachhacken und sich mit einem Bußgeld zufrieden geben.

@Wolfgang
Falls die portugisischen Behörden wirklich die Verlustanzeige nach Deutschland weitergeben ist es natürlich eher kontraproduktiv. Ich dachte das beim Verlust also nicht gestohlen lediglich ein papier ausgestellt wird das man dann im Falle einer Kontrolle herzeigen kann.
 
Sorry, Andreas, aber hast du eigentlich den Verstand verloren? Wer keine Fahrerlaubnis hat, fährt kein Auto. Punkt. Aus. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Portugal, oder besser: überall!

Und wer weiß, ob ein Polizist, oder was weiß ich, der Feierabend hat, zufällig deine Beiträge hier liest? Das Internet vergisst nie und verrät vieles!
 
Oft wird das verwechselt:

Fahren ohne Führerschein
ist, wenn das vorhandene gültige Dokument nicht mitgeführt wurde. Das heißt, man ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, ist also im Grunde berechtigt, das Fahrzeug zu führen und hat nur den Führerschein (das Dokument) nicht dabei.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und es kostet ein paar Euro, wenn der Führerschein innerhalb einer Woche bei einer Polizeistation vorgelegt wird. Unterbleibt das, wird das europäische Zentralregister EUCARIS online abgefragt, ob eine Fahrerlaubnis in der EU vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, weil z. B. der Führerschein eingezogen wurde, dann ist das ein Straftatbestand und wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet. Im günstigsten Fall wird es nur sehr teuer und die Zeitspanne, bis man seinen Führerschein wieder bekommt verlängert sich nicht unerheblich. Unter Umständen muss der Führerschein komplett neu gemacht werden und / oder eine MPU (medizinisch psychologische Untersuchung - im Volksmund als "Deppentest" bekannt).

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist, wenn keine Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges besteht. Das gilt z. B. auch, wenn man mit einem Kfz-Führerschein einen LKW oder Reisebus fährt. Der Polizeibeamte wird also immer dann den Computer bemühen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Und davon muss er ausgehen, wenn ihm nicht innerhalb einer Woche der Original-Führerschein vorgelegt wird.

Theoretisch könnte man in Portugal einen Führerschein komplett neu machen, also mit schriftlicher und praktischer Fahrprüfung. Das setzt voraus (um diesen "Führerscheintourismus" zu erschweren), dass der Führerscheinerwerber mindestens 6 Monate nachweislich in Portugal gelebt hat. Aber auch das wird nicht mehr zum Erfolg führen, weil alle EU-Mitgliedsstaaten Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar angeschlossen sind und vor der Neuausstellung dieses System bemühen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wisst ihr, warum mich das hier aufregt?! Ich habe zwei geliebte, völlig unschuldige Menschen durch Verkehrsunfälle verloren. Die Unfallverursacher waren betrunken. Einer davon hatte mal eine Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Er war trotzdem gefahren und hatte unschuldige Menschen in den Tod gerissen. Ich finde das mehr als verantwortungslos und respektlos!
 
Deshalb ist beides (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und Fahren unter Alkoholeinfluß) eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.
 
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