Portugal hat - wie überall auf dem europäischen Festland Rechtsverkehr. An Kreuzungen und Abzweigungen gilt rechts vor links. Vorfahrt hat auch, wer innerhalb eines Kreisverkehres fährt.
Mitzuführende Dokumente:
Personalausweis (für EU-Bürger) oder Reisepass (Drittländer)
gültige Fahrerlaubnis
Versicherungsnachweis Internationale Grüne Versicherungskarte);
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
Höchstgeschwindigkeiten
PKW ohne Anhänger und Motorräder
innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Straße: 90 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 120 km/h.
Bußgelder sind sofort zu bezahlen.
Mautpflichtige Straßen
Mautstraßen erkennt man daran, dass man entweder ein Ticket ziehen muss oder an Kassenhäuschen bezahlt. Mautstellen verfügen über eine spezielle Fahrspur „Via Verde“ bei denen die Zahlung mit Abbuchungsauftrag vom Bankkonto erfolgt. Als Tourist ist diese Fahrspur deshalb ungeeignet.
Seit November 2011 sind einige Autobahnen nur mit elektronischer Mauterfassung ausgestattet. Ausführliche Informationen dazu auf unserer Seite "Maut in Portugal".
Fahren mit Alkohol
Die Promille-Grenze beträgt 0,5 Promille.
Zwischen 0,5 und 0,8 Promille:
schwere Ordnungswidrigkeit
Fahrverbot 1 Monat bis 1 Jahr
Bußgeld 250 bis 1.250 Euro
Zwischen 0,8 und 1,2 Promille:
sehr schwere Ordnungswidrigkeit
Fahrverbot 2 Monate bis 2 Jahre
Bußgeld 500 bis 2.500 Euro
1,2 Promille oder darüber
Straftat
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
Bußgeld bis zu 120 Tagessätze
Entzug der Fahrerlaubnis 3 Monate bis 3 Jahre.
Bußgelder müssen sofort an Ort und Stelle bezahlt werden.
Genauere Informationen: Straßenverkehrsamt IMTT
Mietwagen
Voraussetzungen:
Mindestalter 21 bzw. 25 Jahre
Ordnungsgemäße Ausweispapiere
Führerschein seit mindestens 1 Jahr.
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