Die schwierigste Aufgabe wird es wohl am Anfang sein, eine geeignete Bleibe zu finden.

Auf dem Land wird man sich vorwiegend über Dorfbewohner (im Dorfcafe) oder Bekannte informieren. In der Stadt über Zeitungsinserate. Egal wo: Ein Makler, der Ihnen bei der Suche behilflich ist, kostet Sie nichts (die Kosten trägt der Vermieter).

In den Wohnungs- und Hausanzeigen wird fast immer ein "T - gefolgt von einer Ziffer" ausgewiesen. ("T" bedeutet "tipo", also Typ). Die Ziffer sagt aus, wie viele Schlafzimmer vorhanden sind. Es bedeuten also die Bezeichnungen:

  • T0 - Einzimmerapartment mit Küche/Kitchenette und Bad / Einzimmerwohnung
  • T1 - Wohnung mit Wohnzimmer, 1 Schlafraum, Küche, Bad / Zweizimmerwohnung
  • T2 - Wohnung mit Wohnzimmer, 2 Schlafräume, Küche, Bad / Dreizimmerwohnung
  • T3 - Wohnung mit Wohnzimmer, 3 Schlafräume, Küche, Bad usw. /Vierzimmerwohnung usw.
Unter Umständen finden Sie noch ein "plus 1" - ein Hinweis auf ein weiteres kleines, meist fensterloses Zimmer, also einen Abstellraum.

Der Mietvertrag:

In Portugal gibt es noch sehr, sehr viele Vermietungen ohne "offiziellen" Mietvertrag. Viele Vermieter wollen noch immer weder einen Vertrag noch eine Quittung ausstellen und die Miete in bar ausgezahlt haben. Das hat natürlich seinen steuerlichen Hintergrund. Der Vermieter will die diesbezüglichen Einnahmen nicht versteuern und vermietet quasi "schwarz". Diese mündlichen Vereinbarungen sind mit großer Vorsicht zu genießen, egal, wie freundlich und nett der Vermieter ist - weil sie dann keinerlei Kündigungsschutz haben. Nicht selten passiert es, dass der Mieter in gutem Glauben die Wohnung oder das Haus renoviert hat. Der Vermieter hat sich dann nach 2 oder 3 Jahren damit bedankt, dass er den Mieter von heute auf Morgen raus geschmissen und sich über die kostenlose Renovierung gefreut hat. Der neue Mieter hat dann natürlich mehr Miete bezahlen müssen, weil ja alles so schön neu renoviert ist.

Wenn alles "legal" und offiziell ist, enthält der schriftliche Mietvertrag einen Prägestempel und es ist sowohl die Steuernummer des Hausherrn als auch Ihre eigene eingetragen. Seit 28. Juni 2006 gibt es in Portugal ein neues Mietrecht. Danach unterscheidet man zwischen befristeten und unbefristeten Mietverträgen.


Kündigungsfristenbefristete Mietverträgeunbefristete Mietverträge
Laufzeit: mindestens 5 und höchstens30 Jahre
Ausnahme: z.B. bei Ferienwohnungen​
Laufzeit: unbefristet​
Beendigung
Beendigung
Mieter
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit: Widerspruch 120 Tage im Voraus​
Ordentliche Kündigung mit einer Frist von 120 Tagen​
Ordentliche Kündigung nach sechsmonatiger Wartezeit mit einer Frist von 120 Tagen​
Ordentliche Kündigung mit einer Frist von 120 Tagen
Außerordentliche Kündigung bei Nichterfüllung des Vertrages z.B. Hinderung an der Nutzung​
Außerordentliche Kündigung bei Nichterfüllung des Vertrages z.B. Hinderung an der Nutzung​
Vermieter
Beendigung nach Ablauf der Vertragslaufzeit bei Widerspruch 1 Jahr im Voraus​
Kündigung bei Eigenbedarf oder umfassenden Renovierungsarbeiten (Abfindung eine Jahresmiete)​
- - -​
Ordentliche Kündigung mit einer Frist von 5 Jahren​
Außerordentliche Kündigung bei Nichterfüllung des Vertrages z.B. Zahlungsverzug​
Außerordentliche Kündigung bei Nichterfüllung des Vertrages z.B. Zahlungsverzug​


Mieterhöhungen:
Eine Miete darf im ersten Jahr höchstens um 50 €, im zweiten bis vierten Jahr höchstens um 75 € erhöht werden. Sonderregelung: Bei einem sehr schlechten Zustand des Mietobjekts darf die Miete überhaupt nicht erhöht werden. Der Vermieter ist gehalten, die Beseitigung aller Mängel umgehend durchzuführen. Für Objekte, bei denen der Mieter das Haus oder die Wohnung nicht als ständigen Wohnsitz nutzt, liegt der Anpassungszeitraum für die Mieterhöhung bei zwei Jahren.

Nebenkosten:
Wer für länger anmietet, sollte die Frage der Nebenkosten klären. Strom und Wasser am Besten separat direkt bei den Anbietern auf eigene Rechnung bezahlen mit eigenem Stromzähler und Wasserzähler. So erspart man sich die Diskussionen, wie viel man verbraucht hat.